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Alle wichtigen Fragen und Antworten: Das solltet ihr zum Neun-Euro-Ticket für Bus und Bahn wissen

Das Neun-Euro-Ticket für Bus und Bahn gilt auch im Verbundbereich München und Umland für alle U-Bahnen, Stadtbahnen und den Nahverkehr der Deutschen Bahn.
Das Neun-Euro-Ticket für Bus und Bahn gilt auch im Verbundbereich München und Umland für alle U-Bahnen, Stadtbahnen und den Nahverkehr der Deutschen Bahn.

Der Bundestag und der Bundesrat haben grünes Licht gegeben für das 9-Euro-Ticket. Wir haben alle Fragen und Antworten zu der Fahrkarte für euch zusammengestellt.

Was heißt „Neun für 90“-Ticket eigentlich? Ab dem 1. Juni bis 31. August 2022 wird eine sehr günstige Fahrkarte für den öffentlichen Nahverkehr zum Preis von neun Euro pro Monat – und das für drei Monate, sprich 90 Tage – in Deutschland angeboten. Das Ticket gilt immer je Kalendermonat, das heißt, wer jeweils im Juni, Juli und August fahren will, zahlt insgesamt 27 Euro.

Wo kann ich das Ticket kaufen? Ihr könnt das Neun-Euro-Ticket online auf einer speziell dafür eingerichteten Internetseite des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) online kaufen, an den Schaltern und auch auf den Portalen der großen Verkehrsunternehmen wie zum Beispiel bei den Berliner Verkehrsbetriebe (BVG). Um jeder Generation gerecht zu werden, wird das Ticket laut Aussage des Ministeriums auch an vielen Automaten angeboten.

Wo gilt das Ticket? Das Ticket gilt deutschlandweit in Bussen und Bahnen im Nah- und Regionalverkehr. Ausgenommen sind die Fernverkehrszüge der Deutschen Bahn, also zum Beispiel ICE, IC, EC sowie die Flix-Züge und Busse des Anbieters Flixbus.

Was ist mit meinem Monats- oder Jahresabo? Abo-Kundinnen und Kunden sollen für ihre Treue belohnt werden: Der Preis eurer Monatskarte oder das Jobticket wird automatisch durch das jeweilige Verkehrsunternehmen auf neun Euro abgesenkt oder der Differenzbetrag in den Folgemonaten ausgeglichen. Gleichzeitig bleiben alle Abo-Vorteile wie die Mitnahme von Kindern oder Begleitpersonen zu bestimmten Uhrzeiten erhalten, aber nur in dem Verkehrsverbund oder für das Verkehrsunternehmen, bei dem ihr eure Dauerkarte kauft. Fahrt ihr also aus eurem Bezirk hinaus, gilt das Neun-Euro-Ticket nur für euch.

Muss ich als Abokunde ein zusätzliches Ticket ausstellen lassen? Nein, eure Abokarten gelten bundesweit als euer persönliches Neun-Euro-Ticket. Ihr müsst also nur diesen Fahrausweis vorzeigen, wenn ihr beispielsweise in Hamburg mit einer Jahreskarte aus dem Münchner Verbundgebiet kontrolliert werdet. Habt ihr eine Monatskarte, die nicht personalisiert ist – auf der also kein Name steht – dann könntet ihr sie beliebig weitergeben und sie gilt auch für einen Dritten als Neun-Euro-Ticket. Allerdings immer nur für eine Person.

Kann ich ein Fahrrad mitnehmen? Wenn ein bestehendes Abo die Fahrradmitnahme vorsieht, bleibt dieser Vorteil im jeweiligen Geltungsbereich weiter bestehen. Ist die Fahrradmitnahme nicht in den Bedingungen eurer Monatskarte enthalten, müsst ihr die Fahrradmitnahme dazu buchen. Dasselbe gilt für Neukunden, die das Neun-Euro-Ticket kaufen.

Was gilt für Semestertickets? Gespräche zwischen Studierendenvertretern und den Verkehrsministern ergaben, dass vielerorts die Fahrkarten für das Sommersemester bereits durch die Verwaltung abschließend bearbeitet worden waren. Deshalb wünschten sich die Studenten, dass sie nachgelagert – also im Wintersemester ab Oktober 2022 – das Neun-Euro-Ticket kaufen könnten. So ist es jetzt auch geplant.

Werden die Züge und Busse während des Gültigkeitszeitraums jetzt rappelvoll sein? Die Bundesländer hatten sich dafür eingesetzt, dass das Neun-Euro-Ticket einheitlich in ganz Deutschland während eines bestimmten Zeitraums gelten soll. Der Bund geht davon aus, dass die Verkehrskapazitäten entsprechend organisiert werden. Nach Informationen von Business Insider haben die Verkehrsunternehmen nicht in großem Umfang mehr Züge und Busse zur Verfügung, es könnte auf beliebten Strecken eng werden.

Wie wird das Ticket finanziert? Die Bundesländer erhalten vom Bund – also aus Steuergeldern – sogenannte Regionalisierungsmittel. Diese werden extra für das Sonderticket erhöht und das Geld über das Regionalisierungsgesetz bereitgestellt. Für drei Monate bekommen die Länder 2,5 Milliarden Euro.

Welche Hürden muss das Sonderticket noch nehmen? Am 19. Mai geht das Gesetz, welches zum Zweck der Einführung des Neun-Euro-Tickets geändert werden soll, in die zweite und dritte Lesung im Bundestag. Am 20. Mai wird der Bundesrat sich mit dem Neun-Euro-Ticket befassen. Einige Landesverkehrsminister wie Winfried Hermann aus Baden-Württemberg und Christian Bernreiter aus Bayern haben bereits angekündigt, dass sie mehr Geld vom Bund bräuchten. Sie machen ihre Zustimmung im Bundesrat davon abhängig.

Was sagt der Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) dazu? „Wir wollen die Bürgerinnen und Bürger angesichts der stark gestiegenen Energiekosten mit einem deutlich verbilligten ÖPNV-Ticket entlasten, Anreize zum Energiesparen setzen und die Nutzung des ÖPNV langfristig attraktiver machen. Wir werden in den 90 Tagen beobachten, welche Auswirkungen vergünstigte Tickets auf das Nutzerverhalten haben. Die Ergebnisse werden in die weiteren Arbeiten einfließen, um den ÖPNV auch langfristig zu verbessern.“