Alter Kamin: Diese Fristen gelten
Wer noch einen alten Kaminofen oder Kachelofen zuhause hat, muss 2024 ganz genau hinschauen. Denn für einige Anlagen endet dieses Jahr die Schonfrist. Welche Grenzwerte entscheidend sind und was Sie mit einem alten Ofen machen sollten, erklären wir im Folgenden.
Das Wichtigste in Kürze
Alte Kamin- und Kachelöfen müssen laut 1. BImSchV saniert oder stillgelegt werden, wenn sie Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid nicht einhalten.
Für Öfen vor 1985 endete die Frist 2017, für Modelle von 1985 bis 1994 endete sie 2020, und Geräte von 1995 bis einschließlich 21. März 2010 müssen bis Ende 2024 saniert sein.
Ausnahmen gelten für offene Kamine, handwerklich errichtete Grundöfen, Kochherde und historische Kaminöfen, die vor 1950 errichtet und nicht versetzt wurden.
Bei hohen Emissionen kann ein Partikelfilter helfen; sonst ist oft die Stilllegung oder der Neukauf eines Ofens kostengünstiger.
Seit einigen Jahren müssen Hausbesitzer ihre alten Kamin- oder Kachelöfen sanieren oder sogar stilllegen, denn sie ermittieren Unmengen an Feinstaub, der die Gesundheit schädigt. Hintergrund ist die Regelung in der Ersten Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV). So müssen seit 2010 alte Modelle schrittweise umgebaut oder ausgetauscht werden. Bereits seit Ende 2017 gelten die Grenzwerte für Öfen, die vor 1985 zugelassen wurden. Im Jahr 2020 folgte das Aus für weitere alte Kamine. Für Geräte, die seit 1995 (bis 2010) gebaut wurden, muss die Regelung bis Ende 2024 umgesetzt werden.
Jetzt sind alte Kamine und Öfen aus den Jahren 1955 bis 2010 dran
Viele alte Kamine und Öfen wurden bereits ausgetauscht. Für Anlagen, die vor 1975 errichtet worden sind, war die Übergangsfrist bereits Ende 2014 abgelaufen. Für Kamine, die zwischen 1975 und 1984 in Betrieb genommen wurden, endete die Schonungsfrist 2017. Für alte Holzöfen aus den Jahren 1985 bis 1994 lief die Schonfrist bereits 2020. Nun sind die alten Öfen dran, welche von 1995 bis einschließlich 21. März 2010 in Betrieb genommen wurden. Besitzer müssen nun also überprüfen, ob Sie Ihre Anlagen noch nach 2024 verwenden dürfen. Die Feuerstätten müssen hierfür folgende Grenzwerte einhalten: 0,15 Gramm Feinstaub und 4 Gramm Kohlenmonoxid (CO) pro Kubikmeter Abgas.
Außerdem müssen diese Anlagen eine verschließbare Tür haben. Raumheizer wie Schwedenöfen, die nicht über eine Ummauerung verfügen, müssen also ebenfalls nachgerüstet werden.
Wer mit einer Bescheinigung des Herstellers der Anlage oder durch eine Vor-Ort-Messung durch das Schornsteinfegerhandwerk nachweisen kann, dass die Feuerungsanlage die Grenzwerte für Staub und Kohlenmonoxid einhält, darf seinen Ofen weiterhin zur Beheizung des Aufstellraums benutzen, ohne eine Nachrüstung vornehmen zu müssen. "Weist der alte Ofen zu hohe Staubemissionen auf, kann der Einbau eines Partikelfilters den Ausstoß unter die verlangte Schwelle senken", sagt Frank Hettler von der Initiative Zukunft Altbau.
Ist der CO-Ausstoß zu hoch, helfe aber nur eine Stilllegung. Bei über 25 Jahre alten Kaminen und Öfen lohnt sich in der Regel nicht einmal mehr eine Emissionsmessung, denn die Messung (100 bis 300 Euro) und Nachrüstung mit einem Feinstaubfilter (circa 1.500 Euro) sind meist schon teurer als ein komplett neuer Ofen.
Gibt es Ausnahmen?
Ja, von den Fristen ausgenommen sind:
Offene Kamine, welche nur acht Tage für maximal fünf Stunden im Monat betrieben werden
Öfen, welche einen handwerklichen Nutzen haben
Historische Kaminöfen, die nachweislich vor dem 1. Januar 1950 errichtet wurden und nach wie vor an der gleichen Stelle im Haus stehen
Backöfen und Herde, welche durch Holzbefeuerung betrieben werden und eine Wärmeleistung von 15 Kilowatt nicht überschreiten
Öfen und Kamine, welche die einzigen Heizquellen für eine Wohneinheit sind
Überschrift der Box Gut zu wissen Text
Konkrete Fragen kann der Schornsteinfeger oder die zuständige Behörde vor Ort beantworten. Alle Informationen zur eigenen Feuerstätte und den entsprechenden Fristen stehen im Feuerstättenbescheid, den der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger nach einer Feuerstättenschau ausstellt.
Der richtige Umgang mit alten Kamin- und Kachelöfen
Um feste Brennstoffe wie Scheitholz und Ähnliches zu verbrennen, sollten Kaminöfen in technisch einwandfreiem Zustand sein. Doch auch der ordnungsgemäße Umgang mit einer solchen Anlage spielt eine entscheidende Rolle bei der Vermeidung von Luftschadstoffemissionen. Rauch und Geruch sowie gesundheitsgefährdende Schadstoffe sind Folge einer schlechten Holzverbrennung. Das hat negative Auswirkungen auf die Umgebung und ist nicht selten Anlass für Nachbarschaftsbeschwerden.
Das Schornsteinfegerhandwerk und die zuständigen Behörden beraten Sie hierzu. Auch im Internet gibt es viele einfache Hinweise und Tipps, wie man alte Kamine und andere Holzfeuerungen emissionsarm betreibt. Beispielsweise spielt neben der Verwendung des richtigen Brennstoffs auch dessen Feuchtegehalt eine wesentliche Rolle. Außerdem muss immer eine ausreichend große Luftzufuhr gewährleistet sein, um ein optimales Verbrennungsergebnis zu erzielen.
Mit einem neuen Ofen auf Nummer sicher gehen
Weil alte Heizgeräte oftmals nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, sollte man sich gut überlegen, ob man Kaminöfen gebraucht kauft. Was auf den ersten Blick wie ein Schnäppchen wirkt, kann letzten Endes Probleme mit sich bringen. Denn während für manche Altgeräte, die bereits in Betrieb sind, noch bis Ende 2024 Übergangsregelungen zum Bestandsschutz greifen, erlöschen diese beim Wechsel des Standorts.
Wer auf der sicheren Seite sein will, entscheidet sich beim Kauf eines Kaminofens am besten für ein Neugerät. Denn alle Neugeräte, die auf dem Markt sind, müssen die Grenzwerte verbindlich einhalten. Außerdem reduzieren moderne Kamine und Öfen die Emissionen um bis zu 85 Prozent, verbrauchen weniger Holz und sind damit auch hinsichtlich der Heizkosten eine viel bessere Alternative. Überlegen Sie sich bei einem Neukauf auch, ob vielleicht ein wasserführender Kamin für Sie in Frage kommt.