Arbeiten an Weihnachten: Das solltest du wissen

Geschenke auspacken und genüsslich mit der Familie zu Abend essen – so stellen sich die meisten die Weihnachtsfeiertage vor. Doch das trifft leider nicht auf jeden zu. Viele Leute müssen arbeiten und fragen sich: Muss ich das wirklich und bekomme ich eigentlich Zuschläge? Wir erklären die Rechtslage.

Muss ich an Weihnachten wirklich ins Büro kommen? (Symbolbild: Getty Images)
Muss ich an Weihnachten wirklich ins Büro kommen? (Symbolbild: Getty Images)

Wer muss an den gesetzlichen Feiertagen arbeiten? Steht mir ein Zuschlag zu, wenn ich an Weihnachten ins Büro fahre? Und sind der 24. und 31. Dezember halbe oder ganze Arbeitstage? Diese Fragen hat sich garantiert jeder schon mal gestellt, wenn er an den Festtagen arbeiten musste. Was erlaubt ist und was nicht – die Antworten auf die wichtigsten Fragen:

Darf mein Chef von mir verlangen, dass ich arbeiten muss?

Grundsätzlich ist die Arbeit an gesetzlichen Feiertagen verboten und die meisten Betriebe müssen ihren Arbeitnehmern das ganz normale Entgelt bezahlen. Viele Mitarbeiter nützen gerade deshalb auch die Weihnachtsfeiertage dafür, um Urlaub zu machen oder zu ihrer Familie zu fahren.

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Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Viele Branchen sind nach demselben Gesetz von dem Grundsatz ausgenommen (Paragraph 10): Ärzte, Polizisten, Kellner, Mitarbeiter in Pflegediensten oder Restaurants beispielsweise müssen trotz des Beschäftigungsverbots arbeiten.

Sind Heiligabend und Silvester Arbeitstage?

Heiligabend und Silvester sind nicht automatisch frei, denn sie sind keine gesetzlichen Feiertage. Grundsätzlich kann der Arbeitgeber also verlangen, dass du in der Arbeit antanzt, wenn die beiden Tage nicht zufällig auf einen Wochenendtag fallen. Wer am 24. oder 31. Dezember nicht arbeiten will, muss seinen Urlaub opfern.

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Falls im Arbeits- oder Tarifvertrag allerdings steht, dass Heiligabend frei ist, dann ist es natürlich eine andere Geschichte. In vielen Branchen ist es außerdem üblich, dass nur ein halber Tag Arbeit vom Arbeitgeber vorgegeben ist.

Was, wenn die Arbeit an Weihnachten ruft?

Muss ich für meinen Chef eigentlich an Feiertagen erreichbar sein? Auch das ist normalerweise im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt. Ist dort eine Rufbereitschaft vereinbart, muss der Mitarbeiter auch an Weihnachten den Hörer abnehmen, wenn der Chef klingelt. Sonst empfiehlt sich die “Mute”-Taste auf dem Handy.

Gibt es Zuschläge für Feiertagsdienste?

Aus rein rechtlicher Sicht haben Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Weihnachtszuschläge. Anders sieht es allerdings mit der Nachtarbeit aus. Hier sind Zuschläge verpflichtend. Obwohl es das Gesetz nicht vorschreibt, ist es in vielen Unternehmen inzwischen üblich, dass am 25. und 26. Dezember ein Zuschlag an die Mitarbeiter ausgezahlt wird.

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Für die Arbeit an Heiligabend und Silvester gibt es in der Regel keine Bonuszahlungen. Doch auch hier sind Ausnahmen im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt.

Habe ich Anspruch auf einen Ausgleichstag?

Ja. Wenn der Feiertag auf einen Werktag fällt und du arbeiten musst, dann steht dir ein Ersatzruhetag zu. Dieser muss dir spätestens acht Wochen nach dem Feiertagsdienst gewährt werden.