AU per Anruf: Wie Sie eine telefonische Krankschreibung bekommen

Damit Sie sich nicht für eine Krankmeldung zum Arzt schleppen müssen, können Sie sich telefonisch krankschreiben lassen. Und so funktioniert es.

Die telefonische Krankschreibung soll nun dauerhaft eingeführt werden. Was Mediziner und Patienten erfreut, sorgt bei vielen Arbeitgebern nicht unbedingt für Begeisterung. Sie fürchten um den Betriebsfrieden durch Missbrauch der telefonischen Krankschreibung. Das dürfte einer der maßgeblichen Gründe für eine deutliche Verschärfung der Vorgaben für eine telefonische Krankschreibung sein.

Es wurden jedoch nicht alle Regeln strenger ausgelegt. Eine deutliche Erweiterung gibt es bei den Erkrankungen, für die nun eine telefonische Krankschreibung möglich ist. Die Krankschreibung via Telefon ist im Gegensatz zu Pandemiezeiten nicht mehr ausschließlich auf Erkrankung der oberen Atemwege beschränkt.

Eine telefonische Krankschreibung ist nun für nahezu alle Erkrankungen mit leichten Symptomen möglich. In der Regel handelt es sich um Erkrankungen, die zwar hochansteckend sind, aber bei vernünftiger Vorgehensweise relativ rasch wieder abklingen.

Zu den Erkrankungen, bei denen eine telefonische Krankschreibung möglich ist, zählen neben Erkältungen auch Magen-Darm-Beschwerden, Halsschmerzen, Husten und Heiserkeit. Aber, wie das Wort möglich bereits erahnen lässt, Sie haben keinen Anspruch auf eine telefonische Krankschreibung. Die Entscheidung, ob Sie eine telefonische Krankschreibung erhalten oder nicht, trifft ausschließlich Ihr Hausarzt.

Wie bereits erwähnt, fällt die Entscheidung, ob eine telefonische Krankschreibung möglich ist oder nicht, ausschließlich Ihr Hausarzt. Und das ist wortwörtlich zu verstehen. Sie haben keinen rechtlichen Anspruch auf eine telefonische Krankschreibung.

Zudem haben Sie auch nicht die Option, einfach einen anderen Arzt telefonisch zu kontaktieren. Im Gegensatz zu den Pandemiezeiten, darf nun ausschließlich Ihr Hausarzt eine telefonische Krankschreibung für Sie ausstellenden. Vertritt Ihr Hausarzt die Meinung, dass eine Untersuchung in der Praxis notwendig ist, werden Sie dem nachkommen müssen. Zumindest, wenn Sie eine Krankschreibung für den Arbeitgeber benötigen.

Des Weiteren darf der Hausarzt nur eine Krankschreibung für maximal fünf Tage ausstellen. Sind Sie anschließend noch nicht genesen, ist eine weitere Krankschreibung via Telefon nicht mehr möglich. In dem Fall müssen Sie die Praxis Ihres Hausarztes aufsuchen. Waren Sie hingegen bei der ersten Krankschreibung in der Hausarztpraxis, kann die Folge-Krankschreibung gegebenenfalls telefonisch erfolgen. Aber auch das entscheidet ausschließlich Ihr Hausarzt.

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