Baerbock wirbt für Mehrheitsvoten in der EU-Außenpolitik

Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Grüne) hat sich auf EU-Ebene für Mehrheitsentscheidungen in der Außen- und Sicherheitspolitik stark gemacht.
Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Grüne) hat sich auf EU-Ebene für Mehrheitsentscheidungen in der Außen- und Sicherheitspolitik stark gemacht.

Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Grüne) hat sich auf EU-Ebene für Mehrheitsentscheidungen in der Außen- und Sicherheitspolitik stark gemacht. "Wenn wir als geopolitischer Akteur wahrgenommen und vor allen Dingen Verantwortung übernehmen wollen, dann braucht man Schnelligkeit und Effektivität", sagte sie am Montag in Brüssel nach einem ersten Treffen mit ähnlich gesinnten Kolleginnen und Kollegen aus einem Dutzend Mitgliedsländern.

Bisher gilt in der EU-Außenpolitik das Prinzip der Einstimmigkeit. Das gibt Ländern wie Ungarn oder Polen Blockademöglichkeiten. Zu der von Deutschland mit gegründeten "Freundesgruppe" für qualifizierte Mehrheitsentscheidungen gehören große Länder wie Frankreich, Spanien und Italien, aber auch kleinere wie die Benelux-Staaten, Finnland oder Rumänien. Schweden als amtierender EU-Ratsvorsitzender und Dänemark waren als Beobachter dabei.

Als Beispiel für Mehrheitsentscheidungen nannte Baerbock die Ausweitung bereits einstimmig beschlossener Sanktionen. Es gebe aber noch "viele Bedenken", räumte sie ein. Länder wie Ungarn, Österreich oder Irland pochen bisher auf das Konsens-Prinzip. Sie fürchten, ansonsten überstimmt zu werden. Für eine qualifizierte Mehrheit müssen im Ministerrat 15 der 27 EU-Länder zusammenkommen, die mindestens 65 Prozent der EU-Gesamtbevölkerung umfassen.

Zuvor hatte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) in Europa-Reden in Straßburg und Prag für Mehrheitsbeschlüsse geworben, wie sie die Ampel-Regierung laut Koalitionsvertrag anstrebt. Die Bundesregierung will die sogenannte Passerelle-Klausel im EU-Vertrag nutzen, um langwierige Rechtsänderungen zu vermeiden. Damit könnten die Staats- und Regierungschefs der 27 Mitgliedsländer vereinbaren, in bestimmten Bereichen zu Mehrheitsvoten überzugehen. Allerdings gibt es dafür eine hohe Hürde: einen einstimmigen Beschluss.

lob/cp