Bundesamt: Das sollten Haustierbesitzer beachten

Zum Umarme-Deine-Katze-Tag am 4. Juni warnt das Bundesamt Haustierbesitzer vor möglichen gesundheitlichen Risiken und gibt Hinweise zum richtigen Umgang mit Vierbeinern.

Beagle; is a medium sized dog breed and a member of the hound group, similar in appearance to a Foxhound but smaller with shorter legs, and with longer, softer ears. Beagles are scent hounds used primarily for hunting rabbits to larger hares.
Friedliches Miteinander: Hauskatze und Beagle-Hündin. (Bild: Getty Images)

Am 4. Juni ist Umarme-Deine-Katze-Tag. An dem weltweiten Feiertag sind alle Katzenbesitzer aufgefordert, ihre Schmusetiger herzlich zu umarmen.

Die meisten Katzen- und auch Hundebesitzer lieben ihre Tiere und tun das sicherlich täglich. Zu schön, wenn sich unsere Samtpfoten wohlig schnurrend an uns schmiegen oder Bello schwanzwedelnd um Streicheleinheiten bittet.

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Aber leider gibt es auch Risiken im Umgang mit Tieren. Deshalb nimmt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) den internationalen Katzenfeiertag zum Anlass, um auf Gefahren aufmerksam zu machen. Der Grund sind Arzneimittel zum Schutz vor Zecken, Flöhen und anderen Ektoparasiten die Hunden und Katzen gerade häufig im Frühsommer verabreicht werden.

Präparate mit Bedacht wählen

Viele Tierbesitzer greifen dann zu Zeckenschutz-Halsbändern und Spot-on-Präparaten. Letztere werden den Vierbeinern direkt auf die Haut getropft und schützen einige Wochen vor den lästigen Krabbeltieren. Das Mittel dringt über die Haut in die Blutbahn der Tiere ein und erreicht jede Körperstelle. Beißt ein Floh oder eine Zecke zu, nimmt sie das Gift auf und stirbt.

Doch schon bei der Auswahl des geeigneten Präparates gelte es vieles zu berücksichtigen. „Neben dem Wirkungsspektrum, wie der erwiesenen Wirkung gegen bestimmte Zeckenarten, Flöhe, Milben oder Mücken, sollten deren lokale Verbreitung und Resistenzlage beachtet werden. Außerdem kann die Verträglichkeit und Wirksamkeit des Arzneimittels von der Tierart (Katzen vertragen z. B. kein Permethrin), der Rasse, dem Alter oder dem Gesundheitszustand abhängen“, erklärt das BVL.

Lebensumstände sind bei der Anwendung von Präparaten zu beachten

Zudem lauern bei der Anwendung der Präparate nicht nur Gefahren für die geliebten Vierbeiner, sondern auch für ihre Besitzer. Die haben oft intensiven Kontakt mit ihren Hunden und Katzen, die nicht nur im selben Haushalt leben, sondern mit ihren Besitzern auch oft das Bett teilen. Zudem kommen gegebenenfalls weitere Tiere oder Kleinkinder mit den behandelten Tieren in Kontakt.

Nebenwirkungen bei Menschen möglich

Das Bundesamt rät deshalb in jedem Fall die Gebrauchsinformationen bei der Anwendung von Zeckenschutzmitteln zu beachten: „Werden Halsbänder genutzt, sollten gerade Kleinkinder keinen längeren, intensiven Kontakt mit dem behandelten Tier haben, das Halsband nicht anfassen oder in den Mund nehmen. Nach dem Auftragen von ,Spot-on‘-Präparaten auf die Haut der Tiere sollten diese nicht berührt werden, solange die Anwendungsstelle nicht getrocknet bzw. noch als solche erkennbar ist.“

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Das BVL rät im Fall der Spot-on-Präparate zu einer abendlichen Behandlung, da über Nacht meist wenig oder kein Kontakt zwischen Tier und Mensch stattfindet. Auch sei es nicht ratsam, frisch behandelte Tiere mit im Bett von Menschen schlafen zu lassen, da die Tierarzneimittel beim Besitzer Nebenwirkungen wie Juckreiz oder Hautrötungen auslösen könnten.

Bundesamt bittet um Meldung bei unerwünschten Symptomen

Grundsätzlich rät das BVL dazu, sich bei der Auswahl eines geeigneten Mittels vom Tierarzt beraten zu lassen und die korrekte Anwendung zu besprechen. Sollten unerwünschte Nebenwirkungen bei Mensch oder Tier nach der Behandlung mit einem Tierarzneimittel auftreten, bittet die Bundesbehörde darum, dies zu melden. Entsprechende Meldeformulare finden Sie hier beim BVL.

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