Bundestag stimmt über umstrittenes Heizungsgesetz ab
Vor den abschließenden Beratungen zum umstrittenen Heizungsgesetz im Bundestag wächst der Druck auf die Regierung, parallel dazu rasch ein detailliertes Förderkonzept auf den Weg zu bringen. Neben dem Gebäudeenergiegesetz müsse nun auch die sogenannte Bundesförderung für effiziente Gebäude "rasch verabschiedet" werden, forderte der Verbraucherzentrale Bundesverband am Freitag. Hier plant das Wirtschaftsministerium indes eine höhere Förderung, wenn zusätzlich zum Heizungstausch zugleich Sanierungsarbeiten erfolgen.
Mit dem geplanten Gebäudeenergiegesetz (GEG) sollen neu eingebaute Heizungen künftig zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Klassische Öl- und Gasheizungen können dies im Regelfall nicht leisten. Die Regeln sollen ab Januar 2024 aber zunächst nur für Neubauten in Neubaugebieten gelten. Bei allen anderen Gebäuden sollen die Kommunen erst eine Wärmeplanung vorlegen und der Einbau fossiler Heizungen bleibt so in vielen Fällen noch einige Zeit möglich.
Nach Berechnungen des Öko-Instituts könnten mit dem neuen Heizungsgesetz bis 2030 im günstigsten Szenario 39,2 Millionen Tonnen CO2 eingespart werden. Das klappt aber nur, wenn sich 70 Prozent der von einem Heizungseinbau oder Heizungsaustausch betroffenen Gebäudeeigentümer bereits vor dem Abschluss der kommunalen Wärmeplanung für eine klimafreundliche Heizung entscheiden, etwa für eine Wärmepumpe. Im ungünstigsten Szenario entscheiden sich 90 Prozent bis dahin nicht für klimafreundliche Heizungen - dann würden nur 10,8 Millionen Tonnen CO2 eingespart.
Grundsätzlich halten es viele Verbände für richtig, dass mit dem Gesetz nun Planungssicherheit für Haushalte bei der Anschaffung neuer Heizungen geschaffen werde. Die Debatte der vergangenen Monate habe zu "starken Verunsicherungen am Markt sowie einem Einbruch bei den Förderanträgen" geführt, beklagte etwa der Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE). Viele hätten sich noch schnell für eine Gasheizung entschieden, obwohl diese künftig teurer im Betrieb sei als klimafreundliche Technologien.
Wichtig seien nun abgesehen vom GEG aber auch eine "auskömmliche Förderung, um soziale Schieflagen zu vermeiden sowie eine ambitionierte kommunale Wärmeplanung", forderte der BEE. Ähnlich äußerte sich vzbv-Chefin Ramona Pop. Verbraucherinnen und Verbraucher benötigten eine "ausreichende finanzielle Unterstützung für die persönliche Energiewende". Der Eigentümerverband Haus & Grund forderte, dass in die Förderung alle privaten Eigentümer eingeschlossen werden, "auch Eigentümergemeinschaften und Vermieter".
Das GEG soll am Freitagnachmittag im Bundestag verabschiedet werden. Die neue Förderung wird in einem separaten Gesetz geregelt. Die Ampel-Fraktionen wollen am Freitag aber bereits eine Entschließung verabschieden, welche das neue Fördersystem umreißt.
Dazu hieß es aus Ministeriumskreisen, dass die Höchstgrenzen der förderfähigen Kosten eines Heizungstauschs zusammen mit Sanierungsarbeiten angehoben werden sollen. Die mögliche Förderung für den Heizungstausch sowie für Effizienzmaßnahmen solle "kumuliert" werden können. "In der Summe gilt dann eine Höchstgrenze der förderfähigen Kosten von 90.000 Euro, wenn sowohl ein Heizungstausch erfolgt als auch Effizienzmaßnahme durchgeführt werden." Momentan betragen diese maximal förderfähigen Kosten 60.000 Euro für ein Wohnhaus.
Der bisherige Deckel betrifft "alle durchgeführten Maßnahmen am Gebäude (Heizungstausch und weitere Effizienzmaßnahmen) innerhalb eines Kalenderjahres", wie es aus dem Wirtschaftsministerium hieß. Künftig sollen demnach bis zu 60.000 Euro an Kosten nur für Sanierungsarbeiten gefördert werden können, bei gleichbleibenden Fördersätzen. Die 30.000 Euro für den Heizungstausch kämen da noch hinzu.
Zudem steigen für die meisten Bürgerinnen und Bürger beim Heizungstausch die Fördersätze. Grundsätzlich soll jeder Eigentümer 30 Prozent der Kosten für eine neue, klimafreundlichere Anlage vom Staat erstattet bekommen, hinzu kommen weitere 30 Prozent für Geringverdienende im Eigenheim und 20 Prozent Geschwindigkeitsbonus ebenfalls nur für Eigenheimnutzer. Der maximale Fördersatz liegt bei 70 Prozent - also 21.000 Euro für ein Wohnhaus.
hcy/pe