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Copy & Paste? Diese Mode-Markenzeichen sind geschützt

In kaum einer Branche werden Copy Cats so schamlos angefertigt wie in der Modewelt. Doch manche Labels wehren sich gegen die Nachmache – manchmal sogar mit Erfolg.

Die roten Sohlen sind in Europa Louboutin vorbehalten. (Bild: Getty Images)
Die roten Sohlen sind in Europa Louboutin vorbehalten. (Bild: Getty Images)

Es kommt in der Modewelt ständig vor: Gerade noch tragen Models bei den großen Modeschauen in Paris oder London eine tolle Tasche oder ein atemberaubendes Kleid über den Laufsteg. Und schwupps: Kaum ein paar Monate später finden wir ein sehr, sehr ähnliches Teil bei einem der High Street Labels – zu einem Bruchteil des Designer-Preises. Da stellt sich doch die Frage: Dürfen die das? Oder ist das streng genommen Diebstahl geistigen Eigentums?

Traditionsunternehmen können das Gewohnheitsrecht geltend machen

Eine Frage, die gar nicht so leicht zu beantworten ist, zumindest rechtlich. Denn ein Patent auf Mode anzumelden, ist ziemlich schwierig und es gibt viele Schlupflöcher. Patente sind nämlich eigentlich technischen Entwicklungen vorbehalten. Allerdings haben Marken, die seit Jahren oder Jahrzehnten für ein ganz bestimmtes Merkmal bekannt sind, die Möglichkeit, sich dieses schützen zu lassen. Beispiel: das berühmte beige-rot-schwarze Karo-Muster von Burberry. Hier gilt das sogenannte Gewohnheitsrecht, das dann eingefordert werden kann, wenn das Unternehmen eine lange Tradition vorzuweisen hat.

Schließlich ist es ganz besonders ärgerlich für Labels, wenn nicht nur ein Design, sondern gleich ihr komplettes, unverwechselbares Markenzeichen geklaut wird, über das Kunden weltweit ihre Marke erkennen und sie deshalb auch lieben.

Die rote Sohle ist Hauptbestandteil der Marke – so entschied der Europäische Gerichtshof. (Bild: Getty Images)
Die rote Sohle ist Hauptbestandteil der Marke – so entschied der Europäische Gerichtshof. (Bild: Getty Images)

Warum nur Louboutins eine rote Schuhsohle haben dürfen

Ein prominentes Beispiel für Markenzeichenklau: Im Februar 2019 ging ein jahrelanger Rechtsstreit um die weltbekannten roten Schuhsohlen von Louboutin zu Ende: Der französische Designer hatte in den Niederlanden gegen die Deichmann-Tochter Van Haren geklagt, weil sie in ihren Läden mehrere Modelle mit roten Sohlen verkauft hatte. Und das, obwohl Louboutin bereits 2010 seine ikonischen roten Sohlen in den Beneluxstaaten als Marke eingetragen hatte, 2013 dann nochmals ausdrücklich für „hochhakige Schuhe“.

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Deichmann zweifelte aber die Gültigkeit der Marke an. Die Begründung: EU-Recht lasse keine Marken zu, die nur aus einer Form bestehen. Louboutin dagegen vertrat die Position, dass seine Marke nur die Position der Farbe Rot betreffe, und keinesfalls die Form der Sohlen und damit der Farbfläche.

Van Haren musste Schadensersatz bezahlen

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschied letztendlich, dass die Farbe Hauptbestandteil der Marke Louboutin sei, so dass diese nicht „ausschließlich“ aus der Form bestehe. Das niederländische Gericht in Den Haag, bei dem die Klage ursprünglich eingereicht worden war, stimmte dieser Argumentation dann zu. Die Folge für Van Haren: Schadensersatzzahlungen plus Zinsen. Und die Vernichtung aller rotbesohlten Schuhe, die noch im Lager waren.

Auf einen Blick zu erkennen: das rote Fähnchen der Levi's-Jeans. (Bild: Getty Images)
Auf einen Blick zu erkennen: das rote Fähnchen der Levi's-Jeans. (Bild: Getty Images)

Ein rotes Fähnchen ist automatisch Levi’s

Auch der älteste Jeans-Hersteller der Welt, Levi’s, lieferte sich einen Rechtsstreit, weil ein Konkurrent an seinen Hosen ein rotes Stofffähnchen mit dem Herstellernamen an der Gesäßtasche anbrachte – jenes kleine Stück also, an dem man Levi’s-Jeans bereits seit Jahrzehnten auf den ersten Blick erkennt.

Das rechteckige Label, das bei Hosen, Röcken oder Shorts oben links an die Gesäßtasche angenäht ist, ist im Markenregister als Positionsmarke eingetragen. Erst später war darauf dann auch der Labelname Levi’s zu lesen. Damit war zwar das Fähnchen eindeutig markenrechtlich geschützt und auch der Schriftzug, aber nicht die Kombination aus beidem.

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Darauf berief sich der angeklagte Levi’s-Konkurrent – und verlor vor dem Bundesgerichtshof trotzdem. Dort war man der Meinung, dass das rote Label sofort mit der Traditionsmarke in Verbindung gebracht werde, ob nun mit oder ohne Herstellernamen.

So hoch sind die wirtschaftlichen Verluste durch Plagiate

Fälschungen bedeuten nicht nur einen Imageschaden für die Modelabels, auch wirtschaftlich sind die Verluste immens: Laut Produktdesigner Rido Busse, der bereits seit 1979 den „Plagiarius“ vergibt, eine Negativ-Auszeichnung an die dreistesten Kopien des Jahres, liegt allein in Deutschland der durch Plagiate entstandene Schaden bei 40 bis 45 Milliarden Euro. 75.000 bis 80.000 Arbeitsplätze seien betroffen, so Busse zu "Welt.de". Global belaufe sich der Verlust auf bis zu 250 Milliarden Euro.

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Dabei ist es heute gar nicht mehr so einfach, dass Fälschungen unbemerkt bleiben – dem Internet sei dank. Instagram-Accounts wie „Diet Prada“ sind in der Branche gefürchtet. Über 1,3 Millionen Abonnenten bekommen dort – optisch schön aufbereitet – präsentiert, welcher Designer von einem anderen ganz offensichtlich geklaut hat.

So an den Social-Media-Pranger gestellt waren schon Modegrößen wie Dolce & Gabbana und Hobbydesigner wie Kanye West gezwungen, sich öffentlich zu Plagiatsvorwürfen zu äußern.

Große Unterschiede zwischen den Ländern

Übrigens ist der Schutz geistigen Eigentums im Allgemeinen und für Mode im Speziellen von Land zu Land und von Gerichtsbarkeit zu Gerichtsbarkeit oft sehr verschieden. Es kann zum Beispiel sein, dass eine Marke oder ein Markenzeichen in den USA geschützt ist, in Europa aber nicht.

Interessant zu wissen: Das einzige Land, das das Urheberrecht auch komplett auf die Mode anwendet, ist Frankreich. Da die Modebranche dort eine sehr große Rolle spielt, hat man die Art von Schutz dafür gewählt, der am längsten anhält und gilt – nämlich für die Lebenszeit des Schöpfers plus 50 Jahre, so der internationale Mindeststandart.