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Darum darf euer Fitnessstudio keine höheren Gebühren verlangen, trotz Energiekrise

In einigen Fitnessstudios wurde der Preis zwar nur um ein paar Euro erhöht, in anderen waren es allerdings bis zu 30 Euro. - Copyright: picture alliance / Zoonar | Oleksandr Latkun
In einigen Fitnessstudios wurde der Preis zwar nur um ein paar Euro erhöht, in anderen waren es allerdings bis zu 30 Euro. - Copyright: picture alliance / Zoonar | Oleksandr Latkun

In allen möglichen Lebensbereichen steigen die Preise. Nun trifft es mitunter auch den monatlichen Beitrag für das Fitnessstudio. Wer es nicht schon getan hat, sollte in sein E-Mail-Postfach blicken und überprüfen, ob eine unangekündigte Nachricht von eurem Fitnessstudio eingegangen ist. Einem Artikel der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (FAZ) zufolge, berichten nämlich aktuell viele Kunden davon, dass ihre Gebühr erhöht werden sollen. Die Betreiber hätten zurzeit mit den hohen Energiekosten zu kämpfen, weshalb sie einen Solidaritätsbeitrag in Form einer einmaligen Zahlung oder eine monatliche Erhöhung der Mitgliedsgebühr forderten. In einigen Fitnessstudios sei der Preis zwar nur um ein paar Euro erhöht worden, in anderen allerdings um bis zu 30 Euro.

Dabei ist eine solche Preiserhöhung rechtlich nicht gestattet, laut dem Rechtsanwalt, Peter Lassek, mit dem die "FAZ" gesprochen hat. Denn das Fitnessstudio müsse sich an den laufenden Vertrag halten. Die Begründungen für die Preiserhöhungen seitens der Fitnessstudio-Betreiber seien in der Regel zu ungenau. Abgesehen davon müssten Mitglieder allgemein nicht für die Energiekosten und sonstigen Dienstleistungen aufkommen, wurde der Jurist zitiert.

Wie ist die Rechtslage?

Für diejenigen, die betroffen sind, gibt es demnach zwei Möglichkeiten: Entweder ihr antwortet auf die E-Mail und macht das Personal auf die Rechtslage aufmerksam, oder ihr versucht durch eine Lastschriftrückgabe den bereits gezahlten Beitrag zurückzufordern. In beiden Fällen, das heißt sowohl bei der Beschwerde als auch bei der Widerspruchserklärung, solltet ihr den Widerspruch schriftlich erklären, so der Anwalt. Die Reaktion des Fitnessstudios könne sehr unterschiedlich ausfallen, da die Möglichkeit bestehe, dass sie euren Vertrag beenden oder sie sogar die Schufa benachrichtigen. Das rückgängig zu machen, ist wiederum mit einem zeitlichen Aufwand verbunden. Gehen die Mitarbeitenden des Fitnessstudios nicht auf eure Bedürfnisse ein, könntet ihr außerordentlich kündigen.

zb