Darf sie das? Paris Hilton will trotz Trennung den 2-Millionen-Dollar-Verlobungsring behalten

Society-Girl und Unternehmerin Paris Hilton möchte ihren Verlobungsring behalten. (Bild: Getty Images)
Society-Girl und Unternehmerin Paris Hilton möchte ihren Verlobungsring behalten. (Bild: Getty Images)

Ende November haben sich Paris Hilton und ihr Verlobter Chris Zylka nach anderthalb Jahren Beziehung getrennt. Den zwei Millionen Dollar teuren Verlobungsring, den er ihr geschenkt hat, will sie dennoch behalten. Darf sie das überhaupt? Wie würde so ein Fall in Deutschland rechtlich gehandhabt?

Der Schauspieler Chris Zylka und die Unternehmerin Paris Hilton werden in Zukunft getrennte Wege gehen. Doch von der kurzen Beziehung könnte Paris Hilton sogar profitieren – und zwar in finanzieller Hinsicht.

Paris Hilton führt überraschende Begründung an

Wie Hilton in der Radiosendung “The Jenny McCarthy Show” am Mittwoch verriet, will sie ihren Verlobungsring behalten. Dieser soll rund zwei Millionen Dollar (1,75 Millionen Euro) gekostet haben. Die Hotelerbin führt auch einen Grund dafür an – und der dürfte einige überraschen. “Die Person, die uns den Ring gegeben hat, hat dafür Werbung im Wert von etlichen Millionen Dollar bekommen”, sagte Hilton.

Der Edelstein an Hiltons Finger ist ein Vermögen wert. (Bild: Getty Images)
Der Edelstein an Hiltons Finger ist ein Vermögen wert. (Bild: Getty Images)

Dies würde bedeuten, dass Zylka den Ring gar nicht selbst bezahlt hat. Schon vor einigen Wochen berichteten sowohl die “New York Post” als auch das Portal “Page Six”, dass Hilton den 20-Karat-Ring von dem Promi-Juwelier Michael Greene geschenkt bekommen haben soll. Ein anonymer Insider wurde außerdem mit dem Satz zitiert: “Der Ring gehört ihr.”

Hilton sagte in dem Interview mit Jenny McCarthy auch: “Ich liebe es, wie aus Social Media eine neue Währungsform wurde. Es ist verrückt.” Demnach könnten die Kosten für den Klunker indirekt über Einnahmen via Social Media eingespielt worden sein. Nach kalifornischem Recht würde Zylka das Schmuckstück nur dann zustehen, wenn er es aus eigener Tasche bezahlt hat und die Beziehung von Hilton beendet wurde. Das berichtet die englische Zeitung “Daily Mail”.

Waren etwas mehr als anderthalb Jahre lang ein Paar: Paris Hilton und Chris Zylka. (Bild: Getty Images)
Waren etwas mehr als anderthalb Jahre lang ein Paar: Paris Hilton und Chris Zylka. (Bild: Getty Images)

Ähnlich handhabt das deutsche Recht eine solche Situation. Laut § 1301 BGB dürfen verschenkte Wertgegenstände bei einer geplatzten Verlobung zurückgefordert werden. Im Wortlaut heißt es: “Unterbleibt die Eheschließung, so kann jeder Verlobte von dem anderen die Herausgabe desjenigen, was er ihm geschenkt oder zum Zeichen des Verlöbnisses gegeben hat, nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung fordern.”

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Wer sitzen gelassen wird, kann Schadensersatz fordern

In den letzten Jahren gab es hier allerdings einen Wandel. Musste man früher nur explizite Verlobungsgeschenke im Falle einer geplatzten Verlobung zurückgeben, fallen inzwischen auch andere Leistungen darunter. Und zwar solche, die im Hinblick auf eine künftige Ehe erbracht wurden. Wenn also ein Mann beispielsweise in die Wohnung seiner Verlobten zieht und ein neues Doppelbett zum gemeinsamen Gebrauch kauft, kann er den Wert oder einen Teil des Wertes wieder zurückfordern. Wer die Schuld an der aufgelösten Beziehung trägt, wäre in einem solchen Fall irrelevant.

Auch ein Sitzengelassener kann Schadensersatz fordern – dann, wenn er oder sie “in Erwartung der Ehe” bereits die eigene Wohnung oder den Job aufgegeben hat. Geregelt ist dies in § 1298 BGB.

Offiziell hat Zylka den Ring bisher nicht zurückgefordert. Würde er dies tun, würden ihm allerdings weder kalifornisches noch deutsches Recht weiterhelfen, sofern Hilton den Ring tatsächlich von einem Juwelier geschenkt bekommen hat.

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