Das bedeuten die Farben auf deinem Arztrezept

Rot, grün oder blau – welche Farbe hatte das Rezept, das dir dein Arzt zuletzt ausgestellt hat? Und hast du dich jemals gefragt, wofür die unterschiedlichen Nuancen stehen? Dafür gibt es tatsächlich gute Gründe.

Deutsche Ärzte haben verschiedene Optionen, ein Rezept auszustellen. (Symbolbild: Getty Images)
Deutsche Ärzte haben verschiedene Optionen, ein Rezept auszustellen. (Symbolbild: Getty Images)

Wann warst du das letzte Mal beim Arzt? Statistisch gesehen kann es gar nicht so lange her sein, denn in Deutschland wird der Arzt so häufig aufgesucht wie in kaum einem anderen Land. Jährlich kommt es zu mehr als einer Milliarde Arzt-Patienten-Kontakte. Rein rechnerisch war also jeder Deutsche im Jahr 2016 zehn Mal beim Arzt.

Der Besuch endet in vielen Fällen mit einem Rezept in der Hand. Doch was bedeuten die verschiedenen Farben? Warum sind manche grün, andere gelb, blau oder rot? Hier gibt’s die Erklärung dafür.

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Die Farbkennzeichnungen der vom Arzt ausgestellten Rezepte signalisieren vor allen Dingen die Abrechnungsart und Gültigkeitsdauer. Am häufigsten kommt das grüne zum Einsatz. Auf diesem empfiehlt der Arzt die Beschaffung von bis zu drei rezeptfreien Medikamenten. Da es sich lediglich um eine Empfehlung handelt, ist es unbegrenzt gültig. Du kannst es also einlösen, wann immer dir danach ist.

Gelb ist dringlicher als rot

Auf die restlichen Farben trifft das nicht mehr zu. Das rote etwa gilt vier Wochen ab dem Ausstellungsdatum. Die darauf festgehaltenen Verordnungen werden in der Regel von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.

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Noch dringlicher als das rote Rezept ist das gelbe. Das liegt daran, dass damit Betäubungsmittel und starke Schmerzmittel verschrieben werden. Da diese strengen Auflagen unterliegen, ist das gelbe Rezept nur sieben Tage lang gültig.

Blau kann Zusatzkosten bedeuten

Das blaue wird in der Regel an Privatversicherte ausgestellt. Solltest du eines erhalten, obwohl du gesetzlich versichert bist, bedeutet das, dass du die Kosten für das verschriebene Arzneimittel selbst übernehmen musst, da es nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gehört.

Für alle Rezepte - egal ob grün, rot, gelb oder blau - gilt: Sie sind erst dann gültig, wenn sie das Ausstellungsdatum sowie die Unterschrift und den Stempel des Arztes enthalten.

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