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Das bringt das Bonusheft beim Zahnarzt

Auch wenn es unangenehm ist: Regelmäßige Prophylaxe ist für gesunde Zähne unerlässlich. (Symbolbild: Getty Images/Westend61)
Auch wenn es unangenehm ist: Regelmäßige Prophylaxe ist für gesunde Zähne unerlässlich. (Symbolbild: Getty Images/Westend61)

Wer sein Bonusheft fleißig führt, kann einiges sparen. Wie es funktioniert, erfahrt ihr hier.

Zahnarztbesuche sind nicht nur unangenehm, sondern können schnell auch ziemlich teuer werden. Sparen lässt sich mit dem Bonusheft: Das ist zwar alles andere als neu, dennoch kennt es bei weitem nicht jeder. Seit 1989 soll das kleine Heftchen Anreize schaffen, regelmäßig zur Kontrolle zu gehen und so etwaige Probleme früh zu erkennen. Das spart Kosten für die Krankenkasse und für den Patienten. Wer sein Bonusheft fleißig führt, kann bis zu 65 Prozent sparen: Das zahlt sich aus, gerade bei teuren Behandlungen wie Zahnersatz.

Doch wie funktioniert das Bonusheft genau? In dem faltbaren Heftchen wird jeder Kontrolltermin beim Zahnarzt mit einem Stempel vermerkt. Kinder und Jugendliche sollten halbjährlich zur Prophylaxe und können ab dem zwölften Lebensjahr ihr eigenes Heftchen führen. Erwachsene sollten zwar auch im Halbjahresrhythmus zum Zahnarzt, einen Stempel gibt es aber nur noch einmal pro Jahr.

Regelmäßigkeit wird belohnt

Wer fünf Jahre lang Stempel gesammelt hat, wird mit einem um 20 Prozent höheren Festzuschuss bei teuren Behandlungen wie Zahnersatz belohnt. Das bedeutet, dass der Anteil, den die Krankenkasse an den Behandlungen übernimmt, um 20 Prozent höher ausfällt als ohne Bonusheft. Nach zehn Jahren steigt dieser Anteil bei einem lückenlos ausgefüllten Stempelheft sogar auf 30 Prozent. Wichtig ist dabei zu beachten, dass keine Lücken im Heft entstehen dürfen: Nur wer regelmäßig zur Kontrolle geht, bekommt den Zuschuss. Wer vier Jahre Stempel sammelt und dann ein Jahr aussetzt, muss wieder von vorne anfangen.

Was passiert, wenn die Eintragung des Stempels vergessen wird? Das ist kein Problem: Der Kontrollbesuch kann vom Arzt nachträglich eingetragen werden, solange es Aufzeichnungen in der Patientenkartei gibt, die für gewöhnlich jeder Arzt führt. Dasselbe gilt bei einem verlorenen Bonusheft: Einfach ein neues anlegen und vom Arzt ausfüllen lassen. Wer noch keines hat: Einfach beim nächsten Zahnarztbesuch danach fragen! Die Heftchen liegen in den Praxen aus.