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Diese Fehler beim Tragen von Schutzmasken sollte man vermeiden

Diese Fehler sollten beim Maske-Tragen vermieden werden. (Bild: Dragana Gordic/shutterstock.com)
Diese Fehler sollten beim Maske-Tragen vermieden werden. (Bild: Dragana Gordic/shutterstock.com)

Ab Mittwoch (29. April) gilt in Deutschland bundesweit eine Maskenpflicht. Doch medizinische Masken sind fast überall ausverkauft und sollen medizinischem Personal vorbehalten bleiben. Deshalb sind als Schutz vor einer Tröpfcheninfektion auch sogenannte Community-Masken erlaubt - selbstgenäht, -gebastelt oder -geklebt. In allen Fällen sollte man einige Hinweise und Regeln beachten, denn sonst bewirkt das Tragen einer Maske kaum etwas, teilweise steigt sogar das Risiko, sich und andere zu gefährden.

1. Zu langes Tragen der Maske

Durch die Atmung durchfeuchten die Masken - egal aus welchem Material - nach einer gewissen Zeit. Sobald die Maske feucht ist, sollte man sie sofort abnehmen und wechseln. Denn ein durchfeuchteter Stoff ist ein Nährboden für Bakterien und Viren. Wiederverwendbare Masken sollten nach dem Gebrauch bei mindestens 60 Grad gewaschen und bestenfalls danach noch gebügelt werden.

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2. Maske sitzt nicht richtig

Die Maske bringt nur etwas, wenn man sie richtig trägt. Damit Tröpfchen nicht nach außen verteilt werden, muss die Maske Mund und Nase bedecken, sie sollte so eng wie möglich anliegen und bestenfalls bis über das Kinn reichen, sodass nur noch die Augen und die Stirn sichtbar sind. Zu empfehlen wäre, einen modellierbaren Metalldraht in die Maske einzunähen, damit man sie der Partie über der Nase genau anpassen kann.

3. Zu übermütig werden

Die Schutzmasken sind kein Freibrief: Das Tragen einer Maske bietet keinesfalls hundertprozentigen Schutz vor einer Infektion. Um sich bestmöglich zu schützen, sollte man sich weiterhin an Maßnahmen wie gründliches und regelmäßiges Händewaschen und die Einhaltung von mindestens 1,5 Meter Sicherheitsabstand halten. Auch beim Auf- und Absetzen der Maske sollte man darauf achten, dies nur mit gewaschenen Händen zu tun. Während die Maske im Gesicht sitzt, sollte man sie nicht berühren.

4. Maske beim Autofahren tragen

Nach dem Einkauf mit Mundschutz sollte man diesen im Auto auf jeden Fall wieder abnehmen. Da man sowieso nur mit Personen aus dem Haushalt im Auto fahren darf, ist die Maske hier nicht notwendig. Außerdem ist das Tragen einer Maske laut Straßenverkehrsordnung § 23 verboten: "Wer ein Kraftfahrzeug führt, darf sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist." Wird man geblitzt und die Erkennbarkeit des Gesichts ist nicht gegeben, sind 60 Euro Bußgeld fällig.

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