Endlich wieder Flohmarkt im Freien: Was erlaubt ist - und was nicht

Kleidung, Möbel, Fernseher, Spielkonsolen: Ein Flohmarkt ist eine tolle Möglichkeit, alten Trödel abzustoßen und gleichzeitig etwas Geld zu verdienen. Doch was ist eigentlich erlaubt? Und darf ich auch Kuchen verkaufen? Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten rund um den Flohmarktverkauf beantwortet.

Ein privater Flohmarkt, der nur einmal beziehungsweise selten abgehalten wird, muss in der Regel nicht angemeldet werden. (Bild: Getty)
Ein privater Flohmarkt, der nur einmal beziehungsweise selten abgehalten wird, muss in der Regel nicht angemeldet werden. (Bild: Getty)

Endlich ist wieder Flohmarktsaison! Ein Trödel ist eine tolle Möglichkeit, den Keller zu entschlacken und dabei noch ein bisschen Geld zu verdienen. Doch darf man eigentlich einfach so einen Flohmarkt auf seinem Hof oder in seiner Garage veranstalten?

Egal, ob man als Schule, Kindergarten, Verein oder Privatperson einen Flohmarkt organisieren möchte, sollte man sich vorab immer über die betreffenden Auflagen informieren.

Handelt es sich um einen privaten Flohmarkt auf dem eigenen Grund und Boden, auf dem keine Neuware verkauft wird, ist ein Trödel in der Regel ohne Genehmigung möglich. Am besten fragst du aber trotzdem beim zuständigen Ordnungsamt nach, um Ärger zu vermeiden.

Wieder neue Klamotten gekauft, aber im Kleiderschrank ist eigentlich schon lange kein Platz mehr? Dann ist es Zeit für einen Flohmarkt (Bild: Getty).
Wieder neue Klamotten gekauft, aber im Kleiderschrank ist eigentlich schon lange kein Platz mehr? Dann ist es Zeit für einen Flohmarkt. (Bild: Getty).

Ein privater Flohmarkt ist grundsätzlich nicht meldepflichtig, solange er auf dem eigenen Grundstück stattfindet, nicht als regelmäßige Veranstaltung angedacht ist und keine Neuware angeboten wird.

Soll der Flohmarkt hingegen mehrmals stattfinden oder wird auch Neuware verkauft, sieht das schon wieder ganz anders aus. In diesem Fall musst du beim zuständigen Ordnungsamt eine Genehmigung einholen.

Die Regelungen rund um Flohmärkte können jedoch je nach Stadt oder Gemeinde stark variieren. Unter bestimmten Voraussetzungen muss auch eine private Veranstaltung im Freien auf Privatgrund angemeldet werden. Bist du Mieter, solltest du zudem den Eigentümer des Hauses oder die Hausverwaltung fragen, bevor du zum Beispiel im Innenhof einen Flohmarkt startest. Lasse dir am besten eine Einverständniserklärung unterschreiben. Um außerdem Ärger mit deinen Nachbarn zu vermeiden, solltest du diese im Vorfeld über deinen Trödel informieren oder am besten sie dazu einladen.

Rechtzeitig über Voraussetzungen informieren

Deshalb ist es in jedem Fall ratsam, sich rechtzeitig beim zuständigen Ordnungsamt zu informieren, sobald man mit der Planung eines Flohmarkts beginnt. Kontaktiere das zuständige Ordnungsamt oder die Stadtverwaltung deiner Region am besten so früh wie möglich, um zu klären, ob du eine Genehmigung benötigst. So bist du auf der sicheren Seite.

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Dort kannst du dann auch herausfinden, ob es besondere Anforderungen hinsichtlich der Standplatzgröße und des Zeitrahmens gibt und was es eventuell für Lärmbeschränkungen gibt. Außerdem erfährst du, ob es bestimmte Tage oder Orte gibt, an denen Flohmärkte grundsätzlich nicht erlaubt sind.

In einigen Fällen kann es auch sein, dass du eine Standgebühr entrichten musst. Wie hoch diese ist und wie du sie entrichten kannst, erfährst du ebenfalls im zuständigen Amt.

Wenn du planst, Kuchen, Waffeln und Getränke auf einem Flohmarkt anzubieten, kann außerdem zusätzlich eine gastronomische Erlaubnis notwendig sein. Hier gelten nämlich strenge Hygienevorschriften. Auch für den Ausschank von Alkohol brauchst du eine spezielle Genehmigung.

Ein Flohmarkt hat viele Vorteile: Man bekommt etwas Geld, es ist nachhaltig und man schafft Platz in seinem Keller. (Bild: Getty)
Ein Flohmarkt hat viele Vorteile: Man bekommt etwas Geld, es ist nachhaltig und man schafft Platz in seinem Keller. (Bild: Getty)

Muss ich meine Flohmarkteinnahmen versteuern?

Wenn du einen Trödel ohne Gewinnerzielungsabsicht veranstaltest, musst du deine Einnahmen in der Regel nicht versteuern. Das gilt normalerweise auch, wenn du ab und an Selbstgemachtes wie selbstgestrickte Socken oder ähnliches verkaufst. Doch auch in diesem Fall kann es sich lohnen, beim Steuerberater oder dem Finanzamt nachzufragen. Denn wer z.B. nicht nur gelegentlich, sondern regelmäßig selbstproduzierte Dinge verkauft und dabei eine regelmäßige Einnahmequelle generiert, ist zur Anmeldung eines Gewerbes verpflichtet. Auch wenn du Waren extra für den Weiterverkauf angeschafft hast, können die Einnahmen möglicherweise steuerpflichtig sein. Informiere dich also besser, bevor du am Ende Ärger mit dem Finanzamt bekommst.

Unkompliziert verkaufen auf Hofflohmärkten

Einfacher als einen eigenen Flohmarkt zu veranstalten ist es, sich an einem Flohmarkt zu beteiligen, der ohnehin stattfindet. Hier kannst du einfach den Veranstalter nach den Teilnahmekonditionen fragen. Oftmals kann man bereits für eine kleine Gebühr einen eigenen Flohmarktplatz übernehmen. In vielen Städten sind mittlerweile zum Beispiel Hofflohmärkte beliebt, bei dem du dir die Teilnahmegebühr mit deinen Nachbarn teilen kannst. Der Vorteil ist hier, dass der Veranstalter den Termin öffentlich bewirbt und du mit viel Kundschaft rechnen kannst. Außerdem ist es eine tolle Gelegenheit, deine Nachbarn besser kennenzulernen.

Auch hier gibt es jedoch einige Regeln zu beachten:

Der Verkauf ist nur auf Privatgrund, nicht auf Gehwegen und öffentlichen Flächen erlaubt. Grillgeräte sind Tabu, ebenso der gewerbliche Verkauf sowie das Verkaufen von Lebensmitteln.

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Darf ich Musik anmachen?

Bei öffentlichen Flohmärkten solltest du darauf achten, besser keine Musik anzumachen. Wer das in der Öffentlichkeit tut, muss nämlich GEMA-Gebühren entrichten. Im Zweifel solltest du auch beim privaten Flohmarkt wegen des Urheberrechts lieber auf Musik verzichten.

Was darf nicht verkauft werden?

Es versteht sich eigentlich von selbst, dass es auch beim Flohmarkt Dinge gibt, deren Verkauf Tabu sind, dazu gehören:

  • illegale ode gefährliche Gegenstände wie etwa Waffen, scharfe Messer, Drogen oder Feuerwerkskörper

  • gefälschten Markenartikel wie z.B. Fake-Designerhandtaschen: Der Verkauf ist illegal und kann rechtlichen Konsequenzen nach sich ziehen

  • Medikamente oder medizinische Geräte

  • Raubkopien

  • Tiere und geschützte Pflanzen

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