Energieausweis erstellen lassen: Das müssen Sie beachten

Ein Energieausweis darf nur von dazu berechtigten Personen ausgestellt werden und bewertet die Energieeffizienz eines Gebäudes anhand verschiedener Kennwerte.
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Der Energieausweis bewertet die Energieeffizienz eines Gebäudes anhand verschiedener Kennwerte und darf nur von dazu berechtigten Personen ausgestellt werden. Von wem Sie sich am besten den Energieausweis erstellen lassen und was Sie dabei beachten müssen, lesen Sie hier.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Energieausweis, vorgeschrieben durch das GEG, bewertet die Energieeffizienz von Gebäuden und wurde seit seiner Einführung 2007 mehrfach aktualisiert.

  • Er enthält Angaben zu Heizstoffen und Energiekennwerten und muss von qualifizierten Fachkräften erstellt werden.

  • Es wird zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweisen unterschieden.

  • Der Energieausweis bietet Sanierungsempfehlungen, ersetzt aber keine detaillierte Energieberatung, die für geplante Modernisierungen essentiell ist.

Der Energieausweis dient zur Bewertung des energetischen Zustands von Gebäuden und wird vom Gebäudeenergiegesetz (GEG) in bestimmten Fällen vorgeschrieben. Eingeführt wurden die Ausweise für den Gebäudestandard mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2007. Bisher wurde die Regelung mehrmals erneuert und damit auch das Ausweisformular verändert. So etwa 2020, als die EnEV vom GEG abgelöst wurde. 2024 gab es ebenfalls Veränderungen, jedoch ausschließlich für bedarfsbasierte Energieausweise.

Was enthält der Energieausweis?

In der Regel umfasst der Energieausweis fünf Seiten und enthält allgemeine Angaben zum Gebäude, zu den verwendeten Heizstoffen (zum Beispiel Gas, Öl oder Strom) sowie die Energiekennwerte des Gebäudes. Außerdem werden Empfehlungen zur kostengünstigen Haussanierung festgehalten. Seit Mai 2014 enthalten die Ausweise auch eine Registriernummer, die Behörden die Kontrolle erleichtert.

Auf der ersten Seite werden die Grunddaten wie Adresse und Baujahr des Gebäudes festgehalten. Außerdem wird das Verfahren zur Berechnung der energetischen Qualität des Wohngebäudes festgelegt. Hier unterscheidet man zwischen bedarfsorientiertem oder verbrauchsorientiertem Energieausweis.

Erstellen Sie einen Bedarfsausweis, findet man auf der zweiten Seite die Kennwerte des Energiebedarfs, die dritte Seite bleibt dann unausgefüllt. Wird dagegen der Verbrauchsausweis ausgestellt und damit der gemessene Energieverbrauch ermittelt, findet man die Kennwerte für den Energieverbrauch auf Seite 3 und Seite 2 bleibt leer. 

Die Kennwerte geben den jährlichen Verbrauch in Kilowattstunden (kWh) pro Quadratmeter (m2) Nutzfläche an – kurz: kWh/(m2a). Als Faustregel gilt: Je höher der Kennwert ausfällt, desto schlechter ist der energetische Zustand des Gebäudes.

Wer braucht einen Energieausweis?

Heutzutage braucht jedes neu gebaute Gebäude einen Energieausweis. Stellen Sie also als Bauherr bereits bei der Planung sicher, dass Sie sich von einer Person den Energieausweis erstellen lassen, die dazu berechtigt ist. Auch wenn ein bereits bestehendes Gebäude umfassend saniert und dabei eine energetische Gesamtbilanzierung nach GEG durchgeführt wird, ist ein Energieausweis zwingend.

Wer eine Wohnung vermietet oder verkaufen möchte, muss das Dokument vorzeigen können. Mieter in bestehenden Mietverhältnissen haben jedoch keinen Anspruch, den Energieausweis zu sehen und auch wenn Sie die Wohnung selber bewohnen, brauchen Sie keinen Energieausweis. Was Sie sonst noch zum Energieausweis wissen müssen, lesen Sie in unserem umfassenden Artikel zum Thema Energieausweis.

Von welcher Stelle den Energieausweis erstellen lassen?

Die Ausstellung eines Energieausweises darf nur von Personen erfolgen, die bestimmte Qualifikationen nachweisen können. So sind meist besondere Aus- beziehungsweise Weiterbildungen sowie Berufspraxis als Ingenieur, Architekt, Physiker oder Handwerker erforderlich. Es existiert jedoch kein amtliches Zertifikat der Zulassung. Deshalb ist es wichtig sich eine schriftliche Bestätigung des Ausstellers geben zu lassen, die besagt, dass die Person Energieausweise erstellen darf. 

Außerdem sollten Sie darauf achten, dass der Aussteller eine Berufshaftpflichtversicherung besitzt, um eventuell entstehende Ansprüche bei einem fehlerhaft ausgestellten Ausweis abdecken zu können. Wer unrechtmäßig oder fahrlässig Energieausweise oder Modernisierungsempfehlungen ausstellt, ohne dazu berechtigt zu sein, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 15.000 Euro Bußgeld bestraft wird. Schauen Sie also genau hin, wenn Sie einen Energieausweis erstellen lassen.

Einen Ausweissteller finden

Die Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes enthält sämtliche Daten zu mittlerweile über 20.000 Energieberatern, deren Qualifikationen regelmäßig überprüft werden. Außerdem gibt es Datenbänke wie die der Deutschen Energie-Agentur (dena), die berechtigte Aussteller für den Energiepass festhalten. Um in die dena-Datenbank aufgenommen zu werden, müssen die Aussteller die Qualifikationsanforderungen des GEG gegenüber der dena nachweisen.

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Halten Sie die vereinbarten Leistungen immer in einem Vertrag fest und lassen Sie sich vom Aussteller zeigen, dass er dazu berechtigt ist, Energieausweise auszustellen. Weiterhin sollten Sie auch schriftliche alle Daten und Angaben festhalten, die Sie der Person übermittelt haben. Lassen Sie sich zusichern, dass die Daten vertraulich behandelt und geschützt werden und vergessen Sie nicht nach der Nummer der Berufshaftpflichtversicherung des Ausstellers zu fragen.

Ist ein Ortstermin notwendig, um sich einen Energieausweis erstellen zu lassen?

Ein Ortstermin ist nicht zwingend notwendig. Es ist meist ausreichend, wenn Sie als Eigentümer die Daten bereitstellen. Beachten Sie jedoch, dass Sie dann dafür verantwortlich sind, dass die Angaben richtig sind. Der Aussteller überprüft zusätzlich, ob die Daten für ihn plausibel sind. Bei Zweifeln darf er diese nicht verwenden.

Da ein Laie die notwendigen Daten jedoch nur schwer alleine erfassen kann, empfiehlt es sich, einen Ortstermin mit dem Aussteller zu vereinbaren, sodass dieser das Gebäude genau unter die Lupe nehmen kann.

Kosten für den Energieausweis

Unterschiede zwischen Verbrauchsausweisen und Bedarfsausweisen gibt es auch bei den Kosten. So erhält man Verbrauchsausweise bereits für 50 bis 100 Euro. Grund dafür ist der im Gegensatz zum Bedarfsausweis geringe Aufwand für die Datenerhebung. Ein Bedarfsausweis mit Begehung vor Ort kostet dagegen zwischen 300 und 500 Euro.

Wie hoch die Kosten jedoch im Einzelfall wirklich ausfallen, hängt vor allem von der Komplexität und der Größe des Gebäudes sowie von der Erfassung der Bauteile, dem Heizsystem und den vorliegenden Bauunterlagen ab. Beachten Sie, dass die Energieberatung nicht in den Kosten inbegriffen ist.

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Zahlen Sie nichts vorläufig. Warten Sie erst auf die Lieferung des korrekten Ausweises, bevor Sie Geld überweisen. Denn so können Sie bei einer mangelhaften Bearbeitung eine kostenlose Nachbesserung fordern.

Preisgünstige Angebote im Internet

Im Internet gibt es häufig besonders preisgünstige Angebote. Vor allem Verbrauchsausweise werden für wenig Geld angeboten. Die Datenerhebung wird dabei per Online- oder Postzustellung durchgeführt. Auch Bedarfsausweise werden ohne Ortstermin ausgestellt. Zwar ist dies offiziell erlaubt, doch ohne eine Begutachtung des Gebäudes durch einen Experten läuft man schnell Gefahr, dass der Ausweis Fehler enthält und letztlich neu ausgestellt werden muss.

Empfehlungen zur Modernisierung

In der Regel halten Aussteller im Energieausweis auch Empfehlungen zur Modernisierung des Gebäudes fest. Diese Empfehlungen weisen nur auf eine mögliche Verbesserung hin, sind jedoch nicht verpflichtend und ersetzen außerdem keine Energieberatung.

Wenn Sie einen Verbrauchsausweis besitzen, der nur anhand der Verbrauchszahlen und ohne Begehung des Gebäudes erstellt wurde, ist bei einer geplanten Modernisierung eine Energieberatung unumgänglich. Ein Bedarfsausweis liefert dagegen konkretere Hinweise, reicht jedoch auch nicht aus, sondern kann als Grundlage für eine weitergehende Beratung dienen.