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Ex-Frau hat nach Scheidung keinen Anspruch auf Umgang mit Hund

Einen Streit um eine Labrador-Hündin hat ein geschiedenes Ex-Paar bis zum Oberlandesgericht Stuttgart getragen. Die Richter sprachen das Tier in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss dem Mann zu und erklärten, dass die Frau keinen Anspruch auf Umgang mit dem Hund habe. Denn aus einem Vertrag mit dem Tierhilfeverein gehe der Mann als alleiniger Eigentümer hervor.

Nach einer Trennung gibt es keine gesetzliche Regelung für den gemeinsamen Hund. (Bild: Getty Images)
Nach einer Trennung gibt es keine gesetzliche Regelung für den gemeinsamen Hund. (Bild: Getty Images)

Das Paar hatte die Hündin kurz vor seiner Hochzeit gekauft. Die Tatsache, dass die Beschwerdeführerin sich um das Tier wie ein Kind gekümmert haben will, ändere nichts an den Eigentumsverhältnissen, erklärte die Vorsitzende Richterin. Die Zuweisung eines Tieres nach der Scheidung orientiere sich der Auffassung des Oberlandesgerichts zufolge an der Vorschrift für Haushaltsgegenstände. Nur bei gemeinsamem Eigentum wäre eine Überlassung an die Ex-Frau vorgesehen.

Auch ein gesetzlicher Anspruch auf die Regelung eines Umgangsrechtes mit dem Hund bestehe nicht. Das Familiengericht Sigmaringen war in erster Instanz zu derselben Auffassung gelangt. Die Frau hatte Beschwerde eingelegt. Eine Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof gegen die jetzige Entscheidung wurde nicht zugelassen.