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FFP2-Maskenpflicht für Pflegeheimbewohner bleibt

BERLIN (dpa-AFX) -Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach sowie Vertreter der Pflegebranche und Krankenkassen haben die seit 1. Oktober geltenden FFP2-Maskenpflichten für Pflegeheimbewohner verteidigt. Der SPD-Politiker verwies am Donnerstag auf hohe Corona-Infektionsrisiken in Gemeinschaftsräumen der Einrichtungen. "Wenn dann einer infiziert ist und hat eine hohe Viruslast, dann ist das eine sehr schlechte Nachricht für die gesamte Einrichtung." Lauterbach sprach von einer extrem gefährlichen Situation.

Die neuen Regeln sehen vor, dass Pflegeheimbewohner grundsätzlich FFP2-Masken tragen müssen, außer "in den für ihren dauerhaften Aufenthalt bestimmten Räumlichkeiten". Die Maske darf demnach nur im Zimmer ab und muss beispielsweise in Gemeinschaftsräumen getragen werden. Unter anderem die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (Bagso) hatte das kritisiert und von einem "erheblichen Einschnitt" in die Lebensqualität der Pflegebedürftigen gesprochen.

Der Minister und Vertreter von Pflegeverbänden, Pflegekassen, kommunalen Spitzenverbänden und andere Akteuren der Branche veröffentlichten am Donnerstag nach einem Treffen in Berlin ein gemeinsames Papier zu Corona-Schutzmaßnahmen in Pflegeeinrichtungen. Darin erklären sie: "Der Schutz der Pflegebedürftigen sowie der Beschäftigten vor Infektionen mit Sars-CoV-2, aber auch die Aufrechterhaltung der pflegerischen Versorgung müssen auch im Herbst 2022 bei einer drohenden neuen Infektionswelle weiter im Mittelpunkt aller Überlegungen stehen."

Der stellvertretende Chef des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen, Gernot Kiefer, sprach bei der Maskenpflicht von einem sensiblen Thema. Es gehe darum, dafür zu werben, aber nicht kleinkariert zu sein, wenn dann mal eine Maske nicht getragen werde. Eine Umsetzung nach Punkt und Komma sei wirklichkeitsfremd. Kiefer verwies aber auf vergangene Corona-Wellen mit vielen Verstorbenen in Pflegeeinrichtungen. "Wenn man diese Bilder im Kopf hat, trotz der Tatsache, dass das alles mehr als lästig ist, dann ist es, glaube ich schon wert, sich darum zu bemühen."

Auch Isabell Halletz, Geschäftsführerin des Arbeitgeberverbands Pflege, stellte sich hinter die Regelung. Man könne dies nie 100-prozentig durchsetzen, wenn man aber keinen Rahmen gebe, werde es schwierig, "weil dann gibt es nur Diskussionen auf der anderen Seite."

Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, wiederholte seine Kritik an den Vorgaben: Der Bundesgesundheitsminister setze auf eine radikale Maskenpflicht und greife damit massiv in die verfassungsgemäßen Grundrechte der 810 000 Pflegeheimbewohner ein, sagte er am Donnerstag. "Zutiefst wird ignoriert, dass die Lebensgestaltung der pflegebedürftigen Menschen auch in gemeinschaftlich genutzten Räumen stattfindet. Gemeinschaftsküchen, Aufenthalts- und Fernsehräume sind Teil der Privatwohnung."

Lauterbach sagte, er sei sich ganz sicher, dass die Einrichtungen Wege finden würden, Gemeinschaft zu produzieren, etwa in Räumen mit kleineren Gruppen, "wo man zum Beispiel Leute zusammenbringt, wo man weiß, dass der Impfschutz da ist".