Freunde machen etwas in deiner Wohnung kaputt: Was nun?

Ein kleiner Rempler, eine kurze Unachtsamkeit und schon ist es passiert: Dein Smartphone, Tablet oder Fernseher ist beschädigt oder ganz kaputt und schuld daran ist einer deiner Freunde, dem das natürlich wahnsinnig leidtut. Leiden muss die Freundschaft aber nicht unter so etwas, denn die Regeln, wer für solche Schäden aufkommt, sind ganz klar.

Leider gibt es Dinge, die unbezahlbar sind, weil sie einen hohen emotionalen Wert besitzen – wie das Porzellangeschirr der Oma. (Bild: Getty Images)
Leider gibt es Dinge, die unbezahlbar sind, weil sie einen hohen emotionalen Wert besitzen – wie das Porzellangeschirr der Oma. (Bild: Getty Images)

Wie schnell teure Dinge, die jeder von uns besitzt, kaputt gehen können weiß jeder, dem sein Smartphone schon einmal auf den Boden geknallt ist und danach komplett kaputt war oder zumindest ein gesprungenes Display hatte. Ärgern kann man sich dann und die eigene Schusseligkeit verfluchen, mit der man sich selbst geschadet hat. Noch unangenehmer ist das Ganze, wenn dasselbe einem deiner Freunde passiert, dem es wahnsinnig unangenehm ist, dass ihm dein Smartphone aus der Hand gerutscht ist, als er damit gerade sein neues Lieblingslied oder den Namen des neuen Burgerladens um die Ecke gesucht hat.

Noch schlimmer wird es, wenn es sich nicht um ersetzbare Dinge wie das Smartphone, sondern um Gegenstände mit einem hohen emotionalen Wert handelt, wie Erbstücke oder Mitbringsel von besonderen Reisen. In diesem Fall tust du dir selbst einen Gefallen, wenn du offen ansprichst, wie wichtig dir der Gegenstand war. Natürlich nicht, um dafür zu sorgen, dass sich dein Freund noch schlechter fühlt als ohnehin, aber du gibst ihm dadurch die Möglichkeit, dich zu trösten.

Ohne Probefahrt geht es nicht, aber: Wer haftet für Schäden bei der Probefahrt?

So findet die Glasscherbe des zerbrochenen (und so geliebten!) Porzellantellers, den du von deiner Oma geerbt hast, vielleicht in einem Bilderrahmen neben dem Foto deinem Freund Platz? Als Erinnerung an den schönen Abend, der im Gedenken an das zerbrochene Stück und (noch viel wichtiger) die geliebte Person, von der du es bekommen hast, entstanden ist.

Bei Schäden an fremdem Eigentum springt die private Haftpflichtversicherung ein

In allen anderen Fällen – nämlich dann, wenn es sich um ersetzbare Dinge handelt – muss die Laune auf beiden Seiten nicht lange im Keller sein. Wer aus Versehen etwas kaputt macht, das ihm nicht selbst gehört, kann den Schaden seiner privaten Haftpflichtversicherung melden, die dann einspringt. Diese Möglichkeit dürfte in den meisten Fällen bestehen, da die private Haftpflichtversicherung als wichtigste Versicherung überhaupt gilt. Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft hatte sie 2018 mit einer Versicherungsdichte von rund 83 Prozent die höchste Verbreitung.

Ärgerlich, aber gut geregelt: Fällt einem Freund dein Smartphone aus der Hand, kann das einfach über die Haftpflichtversicherung geregelt werden. (Bild: Getty Images)
Ärgerlich, aber gut geregelt: Fällt einem Freund dein Smartphone aus der Hand, kann das einfach über die Haftpflichtversicherung geregelt werden. (Bild: Getty Images)

Die Höhe des Betrags richtet sich nach dem Zeitwert

Zwei Knackpunkte allerdings gibt es auch dann, wenn dein Freund haftpflichtversichert ist: Die Haftpflichtversicherung erstattet nicht den Kaufpreis, sondern den Zeitwert, den die Versicherung ermittelt, bevor sie zahlt. Im Beispiel des kaputten Smartphones wäre es also am besten, wenn es sich dabei um ein möglichst neues Gerät handelt, das noch nicht oder kaum an Wert verloren hat. In diesem Fall käme die Zahlung der Versicherung dem Kaufpreis am nächsten. Kann das Gerät aber repariert werden, kommt die Versicherung für die Reparaturkosten auf.

Akutelle Zahlen: Die Mehrheit ist mit der Haftpflicht abgesichert

Die Höhe der Selbstbeteiligung kann variieren

Bei den meisten privaten Haftpflichtversicherungen gibt es außerdem eine finanzielle Selbstbeteiligung, deren Höhe variieren kann. Angenommen, diese liegt bei deinem Freund bei 150 Euro, springt die Versicherung erst ein, wenn die Reparaturkosten oder der ermittelte Zeitwert deines Smartphones darüber liegen und übernimmt dann die Differenz. Die 150 Euro muss dein Freund also selbst berappen und ihr müsst unter euch ausmachen, ab wann es das wert ist. Schäden, die zum Beispiel bei einem Streit absichtlich entstanden sind, sind kein Versicherungsfall.

Was ist beim Umzug?

Ein anderer Fall, den jeder kennt, sind die Freunde, die beim Umzug helfen oder die Wohnung hüten, während man selbst verreist ist. Geht dann etwas kaputt, greift die Haftpflichtversicherung nur, wenn so genannte Gefälligkeitsschäden in den Versicherungsbedingungen eingeschlossen sind. Als Gefälligkeit werden Arbeitsleistungen bezeichnet, für die man nicht bezahlt wird. Und für die trägt normalerweise derjenige das Risiko, der sich helfen lässt.