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Heizung runter, um Gas zu sparen: Darf ich die Arbeit verweigern, wenn es im Büro zu kalt ist?

Juristisches Halbwissen kann viel Ärger, Zeit und Geld kosten. Ihr wollt eure Nerven und euer Portemonnaie lieber schonen? Dann ist unsere Kolumne „Kenne deine Rechte“ genau das Richtige für euch. Hier beantworten die beiden Anwälte Pascal Croset und Inno Merkel von der Berliner Kanzlei Croset alle zwei Wochen eine Frage rund ums Arbeitsrecht.

Aufgrund der hohen Preise sollen Unternehmen Energie sparen.  - Copyright: getty images
Aufgrund der hohen Preise sollen Unternehmen Energie sparen. - Copyright: getty images

Die Energiekrise ist allgegenwärtig – und hat Folgen auch für das Arbeitsrecht. Nicht zuletzt wegen der dramatisch gestiegenen Energiekosten versuchen Arbeitgeber und Unternehmen, ihren Energieverbrauch zu senken. Zwischenzeitlich hat auch die Bundesregierung mit ihrer Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV) reagiert und Höchsttemperaturen für Arbeitsplätze in öffentlichen Gebäuden sowie – für private Unternehmen – abgesenkte Mindesttemperaturen vorgeschrieben. Die Regelung ist befristet bis zum 28.02.2023.

Hier sind die Antworten auf die fünf wichtigsten arbeitsrechtlichen Fragen.

Darf mein Arbeitgeber die Bürotemperatur einfach so absenken?

Für Arbeitsräume in öffentlichen Gebäuden gilt, dass euer Arbeitgeber – egal, ob es sich bei diesem etwa um die öffentliche Verwaltung oder um ein privates Unternehmen handelt – die Temperatur grundsätzlich sogar absenken muss, um die vorgeschriebenen Höchsttemperaturen einzuhalten. Dabei gelten folgende Lufttemperaturen, auf die maximal geheizt werden darf:

  • 19 Grad Celsius für körperlich leichte und überwiegend sitzende Tätigkeit,

  • 18 Grad Celsius für körperlich leichte Tätigkeit überwiegend im Stehen oder Gehen,

  • 18 Grad Celsius für mittelschwere und überwiegend sitzende Tätigkeit,

  • 16 Grad Celsius für mittelschwere Tätigkeit überwiegend im Stehen oder Gehen,

  • 12 Grad Celsius für körperlich schwere Tätigkeit.

Private Unternehmen, deren Arbeitsräume sich nicht in öffentlichen Gebäuden befinden, müssen sich an diese Vorgaben zwar nicht halten, dürfen die Mindesttemperaturen aber auf die oben angegebenen Temperaturen absenken.

Zum Beispiel: Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) haben bisher vorgesehen, dass Arbeitgeber ihre Büros und Arbeitsstätten bei körperlich leichter und überwiegend sitzender Tätigkeit auf mindestens 20 Grad Celsius heizen. Jetzt dürften sie die Temperatur arbeitsrechtlich aber auf 19 Grad herunterdrehen. Aber: Für körperlich schwere Tätigkeiten (schwere Hand-/Arm-, Bein- und Rumpfarbeit) bleibt es bei zwölf Grad Celsius.

Gelten die angegebenen Höchsttemperaturen auch für medizinische und soziale Einrichtungen?

Nein. Die Regelung gilt nicht für folgende Arbeitsplätze:

  • Medizinische Einrichtungen

  • Einrichtungen und Dienste der Behindertenhilfe

  • Pflegeeinrichtungen

  • Schulen und Kindertagesstätten

  • Einrichtungen, bei denen höhere Lufttemperaturen geboten sind, um die Gesundheit der sich dort aufhaltenden Personen zu gewährleisten

Der Gesetzgeber nimmt hier Rücksicht auf die besonderen Bedürfnisse der Patientinnen, Patienten und pflegebedürftigen Personen.

Mir ist kalt. Darf ich die Arbeit verweigern?

Nein, grundsätzlich dürft ihr die Arbeit nicht einfach verweigern. Generell gilt: Verstößt euer Arbeitgeber gegen Vorschriften des Arbeitnehmerschutzes – und dazu gehören nach der Arbeitsstättenverordnung auch die Sorge für „gesundheitlich zuträgliche Raumtemperaturen“ – kann das für euch rechtlich begründen, dass ihr die Leistung verweigert. Solange euer Arbeitgeber die Höchst- beziehungsweise Mindesttemperatur allerdings einhält, gibt es einen solchen Verstoß nicht.

Ganz anders sieht es aber aus, wenn ihr euch einem erheblichen Gesundheitsrisiko aussetzt und dadurch andere Maßnahmen ergreifen müsst, zum Beispiel weil ihr wärmere Kleidung tragen müsst als üblich. Denn in der neuen Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung steht extra ausdrücklich, dass die Höchsttemperatur nicht gilt, wenn Beschäftigte dadurch ihre Gesundheit gefährden und sonstige Schutzmaßnahmen nicht möglich oder ausreichend sind. In dem Fall wäre das Absenken der Temperaturen durch den Arbeitgeber rechtswidrig.

Dann würde euch auch ein Leistungsverweigerungsrecht zustehen – aber erst, nachdem ihr euren Arbeitgeber ausdrücklich auf das Problem angesprochen habt und darum gebeten habt, die Raumtemperatur zu erhöhen. Wenn ihr einfach so nicht mehr zur Arbeit kommt, ohne das Problem angesprochen zu haben, droht euch eine Abmahnung oder sogar die Kündigung des Arbeitsvertrages.

Kann ich verlangen, ins Home Office zu gehen?

Nein, ein Recht auf Home Office besteht auch in der jetzigen Situation grundsätzlich nicht. Ihr könnt euch aber auf jeden Fall an euren Arbeitgeber wenden und die Vor- und Nachteile des Home Office diskutieren. Immerhin hat ja auch euer Arbeitgeber ein Interesse daran, die Energiekosten am Arbeitsplatz zu sparen. Ihr könnt auch argumentieren, dass ihr ein erhöhtes Erkältungsrisiko im Büro befürchtet, weil die Temperaturen abgesenkt wurden. Dann würdet ihr bei einer Krankheit komplett ausfallen.

Bekomme ich im Home Office Energiekosten erstattet?

Nein, grundsätzlich habt ihr keinen Anspruch auf die Erstattung von Energiekosten für eure Tätigkeit im Home Office. Hierfür braucht ihr eine extra Vereinbarung mit eurem Arbeitgeber, in der festgehalten ist, dass er eure Kosten übernimmt. Erfahrungsgemäß erstatten Arbeitgeber aber häufig die Energiekosten ihrer remote Mitarbeiter aktuell nicht. Manchmal zahlen Unternehmen eine gewisse monatliche Pauschale, diese erhöht sich dann allerdings auch bei steigenden Heizkosten nicht.

Aber: Im Rahmen der Corona-Pandemie wurde eine Home Office-Pauschale eingeführt. Diese soll laut Mitteilung der Bundesregierung vom 14.09.2022 „entfristet und verbessert“ werden. Somit bekommt ihr mindestens durch die Pauschale finanzielle Unterstützung.

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