Arztbesuch: Darauf haben Sie einen gesetzlichen Anspruch

Wer von einer ärztlichen Diagnose verunsichert ist, möchte oft eine Zweitmeinung einholen. In bestimmten Fällen gibt es dafür sogar einen gesetzlichen Anspruch.

Gesetzlich Versicherte dürfen frei wählen, von welchen Ärzten sie behandelt werden. Das bedeutet auch, wenn Sie an einer Diagnose oder vorgeschlagenen Therapie zweifeln, können Sie eine zweite Meinung einholten.

Was viele Menschen nicht wissen: Seit 2019 gibt es sogar ein strukturiertes Zweitmeinungsverfahren, das im Gesetz verankert ist. Versicherte haben vor bestimmten planbaren Operationen einen Rechtsanspruch auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung.

Wichtig: Die Kosten, die für die Einholung einer Zweitmeinung in den genannten Fällen entstehen, trägt die Krankenkasse.

Alle Infos zur elektronischen Patientenakte

Dafür besteht ein Zweitmeinungsanspruch

Geschäftsstelle Gemeinsamer Bundesausschuss
Geschäftsstelle Gemeinsamer Bundesausschuss

Rahmenbedingungen und Details rund um die Zweitmeinung regelt der sogenannte Gemeinsame Bundesausschuss in der Zweitmeinungsrichtlinie. Der Zweitmeinungsanspruch besteht bei folgenden Eingriffen:

  • Amputation beim diabetischen Fußsyndrom

  • Eingriffe an Gaumen- oder Rachenmandeln (Tonsillektomie, Tonsillotomie)

  • Eingriffe an der Wirbelsäule

  • Eingriffe an Aortenaneurysmen

  • Eingriffe zum Hüftgelenkersatz

  • Gallenblasenentfernung (Cholezystektomie)

  • Gebärmutterentfernung (Hysterektomie)

  • Gelenkspiegelungen an der Schulter (Schulterarthroskopie)

  • Herzkatheteruntersuchung und Ablationen (Verödungen) am Herzen

  • Implantation eines Herzschrittmachers oder eines Defibrillators

  • Implantation einer Knieendoprothese

  • Eingriffe bei lokal begrenztem Prostatakarzinom ohne Metastasierung (voraussichtlich ab April 2025)

Was Patienten wissen müssen

Suche nach Zweitmeinung über 116117
Suche nach Zweitmeinung über 116117

Die Aufgaben und Pflichten von Ärzten rund um die Zweitmeinung sind detailliert festgelegt. Zum Beispiel muss Sie ein Arzt in obigen Fällen rechtzeitig auf den Anspruch einer Zweitmeinung hinweisen. Was Patienten tun sollten?

  • Informieren Sie den behandelnden Arzt darüber, dass Sie sich eine Zweitmeinung einholen wollen

  • Lassen Sie sich bisherige Berichte, Laborwerte und Untersuchungsergebnisse aushändigen, um doppelte Untersuchungen zu vermeiden

  • Sie müssen auch nicht unbedingt eine Zweitmeinung einholen, es handelt sich um ein freiwilliges Angebot

Passende Ärzte für die Zweitmeinung finden Sie über die Suche bei 116117.

Downloads: 116117 App

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Mit der 116117 App zur Rufnummer 116117 finden Sie die passende ärztliche Versorgung in Ihrer Nähe und können Termine buchen.
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