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Krank ohne Attest: Das müssen Sie wissen

Wer krank ist, kann zunächst auch ohne Attest zu Hause bleiben. (Bild: ddp images).
Wer krank ist, kann zunächst auch ohne Attest zu Hause bleiben. (Bild: ddp images).

Bis zu drei Tage können kranke Arbeitnehmer in Deutschland zuhause bleiben, ohne ein Attest vom Arzt vorweisen zu müssen. Trotzdem gibt es einige Punkte, die Sie dabei beachten sollten …

Grundsätzlich kann der Arbeitnehmer alleine entscheiden, dass er wegen Krankheit nicht zur Arbeit geht. Gegenüber “Focus Online” nannte der Arbeitsrechtler Christoph Abeln folgende Richtlinie: “Es muss dem Angestellten unmöglich oder unzumutbar sein, zu arbeiten – dann ist er krank genug, um zu Hause zu bleiben.”

Der Chef entscheidet, wann das Attest da sein muss

Längstens drei Kalendertage darf die Krankmeldung ohne Attest dauern. Am vierten Kalendertag muss dem Arbeitgeber aber eine Krankschreibung vom Arzt vorliegen. Allerdings kann der Arbeitgeber laut Bundesarbeitsgericht auch darauf bestehen, sich schon am Anfang der Krankheit eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen zu lassen.

Wer krank ist, muss trotzdem erreichbar sein

Unabhängig von einem Attest können sich bestimmte Arbeitnehmer nicht einfach völlig ausklinken, wenn sie krank sind. Laut dem Arbeitsrechtler Abeln müssen Führungskräfte und Mitarbeiter in Schlüsselpositionen zumindest telefonisch erreichbar sein, um auch während ihrer Abwesenheit einen geregelten Arbeitsablauf zu gewährleisten.

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Sofern man keine ansteckende Krankheit hat, mit der man eventuell Kollegen angesteckt hat, muss man übrigens nicht angeben, welche Krankheit man hat. Zweifelt der Chef aber an, dass ein Mitarbeiter tatsächlich krank ist, hat er eine Möglichkeit, seinem Verdacht nachzugehen: Bei einem begründeten Verdacht kann er dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung den Auftrag geben, einen Arzt zu dem Angestellten zu schicken und ihn untersuchen zu lassen.

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Aber was darf man denn überhaupt machen, wenn man krank zu Hause bleibt? Grundsätzlich ist – egal ob mit oder ohne Attest – alles erlaubt, was die Krankheit nicht verschlimmert. Wer beispielsweise erkältet ist, darf ruhig Einkaufen gehen und muss nicht ständig das Bett hüten. Wer aber einen Bandscheibenvorfall hat, darf keine körperlichen Arbeiten wie Dachdecken oder schwere Gartenarbeit verrichten. In solchen Fällen könnte er abgemahnt oder sogar “verhaltensbedingt gekündigt” werden. Ein solches Vergehen müsste der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer aber eindeutig nachweisen.

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