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Luftpackungen in der Kritik

Mehr Schein, als sein: Übergroße Verpackungen sind für viele Verbraucher ein Ärgernis. Die Verbraucherzentrale zeigt aktuelle Beispiele und mahnt Hersteller im Zweifel ab.

Bei Chips muss man tief in die Tüte greifen - und es gibt noch mehr Luftpackungen (Beispielbild: Getty Images)
Bei Chips muss man tief in die Tüte greifen - und es gibt noch mehr Luftpackungen (Beispielbild: Getty Images)

Wenn nach dem Einkaufen zu Hause Verpackungen geöffnet werden, löst sich so manche Erwartung im wahrsten Wortsinn in Luft auf. Denn viele Lebensmittel werden in überdimensionierten Verpackungen verkauft. Beutel sind mit Luft aufgepumpt, Packungen mit Plastikeinsätzen ausgepolstert oder Tiegel und Tuben haben im Inneren doppelte Böden – alles um über den vergleichsweise geringen Inhalt hinwegzutäuschen.

Durchblick mit Röntgenaufnahmen

Die Verbraucherzentrale Hamburg beobachtet den Markt genau und macht regelmäßig auf Mogelpackungen aufmerksam. Die Verbraucherschützer zeigen die Maschen der Anbieter regelmäßig mit Hilfe von Röntgenaufnahmen. „Luftpackungen sind für viele Menschen ein besonderes Ärgernis, weil sie den Eindruck erwecken, man bekäme viel Produkt für sein Geld. Hunderte Verbraucherbeschwerden erhalten wir deswegen jedes Jahr. Da kann es nicht sein, dass viele Hersteller die ohnehin schon laxen gesetzlichen Vorgaben nicht einmal einhalten“, erklärt die Verbraucherzentrale.

Eine Röntgenaufnahme von Skittles. (Bild: Verbraucherzentrale Hamburg)
Eine Röntgenaufnahme von Skittles. (Bild: Verbraucherzentrale Hamburg)

Vier neue Luftverpackungen

Aktuell machen die Verbraucherschützer auf Facebook auf vier neue Luftpackungen aufmerksam: Die Verpackung des rein pflanzlichen Sensational Hack von Garden Gourmet ist nur zu zwei Dritteln gefüllt. Zu erkennen ist das im Supermarkt nicht, da eine Abdeckung den Blick auf den Inhalt verhindert.

Auch der Beutel mit Lafer Müsli Genuss-Reise der Flemu Gruppe soll anscheinend mehr Inhalt suggerieren, als wirklich drin steckt – die Packung ist gerade einmal zur Hälfte gefüllt. Ähnliches zeigt sich, wenn die Papp-Umverpackung des Flammlachses der Firma Fish Tales entfernt wird und auch in den Beutel mit getrockneten Mangostreifen von Rewe würde locker die doppelte Füllmenge hineinpassen.

Lasche Vorschriften für Verpackungen

Seit langem fordern Verbraucherschützer strengere Regelungen für Verpackungen im Einzelhandel. Denn durch überdimensionierte Größen werden nicht nur Verbraucher getäuscht, sondern auch wertvolle Ressourcen verschwendet.

Der Gesetzgeber lässt bei den Regelungen für Verpackungen bisher viel Luft nach oben. Festgelegt ist die Vorschrift dazu im Eichgesetz Paragraph 7, Absatz 2: „Fertigpackungen müssen so gestaltet und befüllt sein, dass sie keine größere Füllmenge vortäuschen, als in ihnen enthalten ist.“

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Ein konkreter Wert, wie viel größer eine Verpackung sein darf, ist im Gesetzbuch nicht festgelegt. Als Richtwert für den Luftanteil haben sich die Eichdirektionen in Deutschland auf einen maximalen Luftanteil von 30 Prozent verständigt. Allerdings gibt es viele Sonderregelungen und Ausnahmen, wie etwa für Pralinen und Kosmetika, so dass jedes beanstandete Produkt einzeln geprüft werden muss.

Waschmittelhersteller abgemahnt

Im Februar dieses Jahres hat die Verbraucherzentrale Hamburg die Unilever Deutschland GmbH wegen einer Luftverpackung erfolgreich abgemahnt. Der Hersteller hatte sein Produkt OMO Intensive Leuchtkraft / Variante XXXL – 100 Wäschen in einem überdimensionierten Karton verkauft, der fast zur Hälfte nur mit Luft gefüllt war. In dem 45 Zentimeter hohen Karton, befand sich oberhalb von 25 Zentimetern ausschließlich Luft. Beim Kauf war das nicht erkennbar, das sei Irreführung, so Verbraucherzentrale.

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Unilever hat sich daraufhin verpflichtet, das Waschmittel ab 1. April 2021 in dieser Form nicht mehr zu verkaufen. Aber: „Dass der Waschmittelhersteller lediglich zugesichert hat, die Höhe der OMO-Packung um vier Zentimeter zu verringern, zeigt einmal mehr, wie überfällig strengere Auflagen seitens des Gesetzgebers sind“, erklärt die Verbraucherzentrale.

Luftpackung melden

Haben Sie sich auch schon über Luftpackungen geärgert oder sind Ihnen überdimensionierte Verpackungen aufgefallen? Dann freut sich die Verbraucherzentrale Hamburg über Ihren Hinweis. Dazu können Sie ganz einfach das Kontaktformular „Luftpackung melden“ nutzen.

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