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Lügen der Lebensmittelindustrie: Der Trick mit den nicht aufgeführten Zusatzstoffen

Der Blick auf die Zutatenliste garantiert nicht immer, dass die Lebensmittel auch frei von Zusatzstoffen sind. (Symbolbild: Getty Images)
Der Blick auf die Zutatenliste garantiert nicht immer, dass die Lebensmittel auch frei von Zusatzstoffen sind. (Symbolbild: Getty Images)

Für viele Menschen ist es vor allem aufgrund von Unverträglichkeiten extrem wichtig, vor dem Verzehr genau zu prüfen, was in den Lebensmitteln steckt. Doch selbst ein genauer Blick auf die Zutatenliste gibt nicht immer Gewissheit. Was Verbraucher oft nicht ahnen: Nicht alle Zusatzstoffe werden aufgeführt – weil sie schlichtweg nicht aufgeführt werden müssen!

Normalerweise sind die Zutaten in verpackten Nahrungsmitteln der Reihe nach gemäß ihres Gewichtsanteils auf der Packung aufgelistet. Je weiter hinten eine Zutat aufgeführt ist, desto geringer ist ihr Anteil in dem jeweiligen Produkt. Am Ende der Zutatenliste findet man meist Gewürze und Aromen, aber auch Zusatzstoffe. Viele Verbraucher wollen möglichst auf chemische Zusätze verzichten und prüfen deshalb die Angaben auf der Verpackung genau. Trotz aller Sorgfalt gibt es allerdings ein Problem: Bei der Kennzeichnungspflicht gibt es eine kleine, aber feine Ausnahme.

Zusatzstoffe, die im Endprodukt keine technologische Wirkung haben, müssen vom Hersteller nicht aufgeführt werden. (Symbolbild: Getty Images)
Zusatzstoffe, die im Endprodukt keine technologische Wirkung haben, müssen vom Hersteller nicht aufgeführt werden. (Symbolbild: Getty Images)

Ausnahme der Kennzeichnungspflicht

Laut Lebensmittelverordnung müssen in der Auflistung keine Angaben zu Zusatzstoffen gemacht werden, die „über eine Zutat in das Lebensmittel gelangen und im Endprodukt keine technologische Wirkung mehr ausüben“. Sabrina Schulz, Ernährungsberaterin der Verbraucherzentrale Berlin, veranschaulicht dies im Interview mit einem Beispiel: „Salz wird manchmal mit dem Zusatzstoff E 535 ergänzt. Dieser Zusatzstoff hat die Funktion, beim Salz für eine gute Rieselfähigkeit zu sorgen. Wird dieses Salz einem Gebäck zugesetzt, dann erfüllt der Zusatzstoff nicht mehr seine Funktion und muss nicht in der Zutatenliste des Gebäcks aufgeführt werden.“

Ähnliches gilt für eine lange Reihe von Zusatzstoffen, die Zutaten von verarbeiteten Lebensmitteln sind. Verzehren Verbraucherinnen und Verbraucher also viele Lebensmittel mit langer Zutatenliste, so sei die Wahrscheinlichkeit laut Verbraucherzentrale groß, dass auch Zusatzstoffe enthalten sind. „Wir empfehlen deshalb Verbraucherinnen und Verbrauchern, möglichst viele unverarbeitete, naturbelassene Lebensmittel zu essen. Also lieber Naturjoghurt statt Fruchtjoghurt oder lieber selbst gebackenen Kuchen statt Fertigkuchen. Nur so können Verbraucherinnen und Verbraucher den Zusatzstoffen aus dem Weg gehen“, rät Ernährungsexpertin Schulz.

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