Lügen der Lebensmittelindustrie: Serviervorschlag – Was drauf ist, muss nicht drin sein

Das Auge isst mit: Warum den Bildern auf der Packung unserer Lebensmittel dennoch eher wenig Beachtung geschenkt werden sollte, liegt an den Bestimmungen beim Thema Serviervorschlag. (Symbolbild: Getty Images/Dan Dalton)
Das Auge isst mit: Warum den Bildern auf der Packung unserer Lebensmittel dennoch eher wenig Beachtung geschenkt werden sollte, liegt an den Bestimmungen beim Thema Serviervorschlag. (Symbolbild: Getty Images/Dan Dalton)

Der Verbraucherzentrale schon länger ein Dorn im Auge: Was es mit der Bezeichnung „Serviervorschlag“ auf sich hat.

Auf dem Etikett von einem Saft aus Zuckerkonzentrat prangert eine Abbildung von Obst, ein Vanillejoghurt wirbt mit einer Vanilleblüte auf dem Etikett, obwohl er lediglich künstliches Vanillearoma enthält: Der Serviervorschlag macht’s möglich! Denn solange der Hersteller ein Bild als „Serviervorschlag“ kennzeichnet, dürfen sich darauf auch Zutaten befinden, die das Produkt gar nicht enthält. Häufig sind es schlicht andere Produkte, die gern zusammen mit dem beworbenen Produkt gegessen werden, wie etwa Waffeln auf einer Eispackung, Gemüse an Gewürzen oder Zitrone an Schnitzel.

Wer wirklich wissen will, welche Zutaten ein Produkt enthält, muss die kleingedruckten Zutaten auf dem Lebensmitteletikett studieren. Denn die sogenannte „Mengenkennzeichnungspflicht“ bestimmt, dass über wörtlich genannte oder abgebildete Zutaten im Kleingedruckten auf den Lebensmitteletiketten Auskunft gegeben werden muss, wie viel sich davon jeweils in dem Produkt befindet. Wer also wirklich wissen will, welche Zutaten ein Produkt enthält, muss die Inhaltsstoffe studieren und darf sich von dem Bild auf der Packung nicht beeinflussen lassen. Das ist für den Konsumenten laut Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) irreführend.

Daher fordert der Verband bereits seit längerem die Abschaffung des Serviervorschlags. Denn Kunden würden logischerweise dazu tendieren, die abgebildeten Zutaten in dem Produkt zu vermuten, wenn sie auf der Packung prangern. „Abbildungen müssen zudem unmissverständlich sein und sollten nur Lebensmittel zeigen, die als Zutaten tatsächlich vorhanden sind bzw. vom Verbraucher nicht als solche missverstanden werden“, schreibt der vzbv in einem Positionspapier aus dem Jahr 2014 zum Thema Lebensmittelklarheit. Die Forschung belegt eindeutig, dass Verbraucher mit dem Begriff Serviervorschlag nichts anfangen könnten: Sie sehen ein Bild und schließen davon auf den Inhalt. Deswegen sollten keine irreführenden Bilder abgedruckt werden dürfen. Bis dato dürfen unter dem Etikett des Serviervorschlages aber andere Assoziationen im Kopf der Konsumenten geweckt werden: Wer also genau wissen will, was sich in einem Produkt befindet, sollte sich von den Bildern nicht täuschen lassen und gleich die Zutatenliste studieren.

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