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Die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen ist vorbei – welche Corona-Regeln jetzt noch gelten

Nach fast drei Jahren ist die Maskenpflicht im öffentlichen Nah- und Fernverkehr beendet. - Copyright: picture alliance / GEORG HOCHMUTH
Nach fast drei Jahren ist die Maskenpflicht im öffentlichen Nah- und Fernverkehr beendet. - Copyright: picture alliance / GEORG HOCHMUTH

In ganz Deutschland können Busse und Bahnen wieder ohne Maske genutzt werden. Nach fast drei Jahren Corona entfällt die Tragepflicht ab dem heutigen Donnerstag im Fernverkehr.

Parallel dazu wird die Vorschrift in den übrigen neun Bundesländern aufgehoben, in denen sie im Regionalverkehr bisher noch galt. Zuletzt hatten sich auch die Verkehrsunternehmen dafür ausgesprochen, die Pflicht im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zu beenden.

„Eine Pflicht war aus Branchensicht angesichts der pandemischen Lage schon lange nicht mehr nötig“, teilte ein Sprecher des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur (DPA) mit. „Und es fiel auch immer schwerer, diese bei den Fahrgästen durchzusetzen und ihnen zu erklären, warum man im vollbesetzen Flieger oder in der ausverkauften Konzerthalle keine Maske tragen musste, aber auf dem Weg zum Flughafen oder zum Konzert in den Bussen und Bahnen schon.“

Gesundheitsminister rät zum freiwilligen Tragen einer Maske in ÖPNV

Selbst die Deutsche Bahn, sonst eher zurückhaltend mit öffentlichen Forderungen an die Bundesregierung, hatte sich bereits vor einigen Wochen für ein baldiges Maskenende in Fernzügen ausgesprochen. „So vermeiden wir einen Flickenteppich mit unterschiedlichen Regeln innerhalb Deutschlands und zwischen den verschiedenen Verkehrsträgern“, schrieb Fernverkehrsvorstand Michael Peterson Mitte Januar auf der Berufsplattform LinkedIn.

Schließlich beschloss das Bundeskabinett das Auslaufen der Maskenpflicht im Fernverkehr zum 2. Februar. Ursprünglich sollte die Tragepflicht in ICEs, ICs, ECs und Fernbussen wie Flixbus noch bis Anfang April bestehen bleiben. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) rät dazu, weiterhin freiwillig Masken zu tragen.

Die Maskenpflicht wurde im Zuge der Corona-Pandemie im Frühjahr 2020 in öffentlichen Verkehrsmitteln schrittweise eingeführt. Zunächst reichten Tücher oder Schals, auch weil Masken knapp waren. Anfang 2021 führte Bayern schließlich als erstes Bundesland eine FFP2-Maskenpflicht ein, was sich schließlich durchsetzte.

Isolationspflicht noch nicht überall aufgehoben

Ebenfalls aufgehoben ist die Isolationspflicht in vielen Bundesländern. In Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bremen und Sachsen-Anhalt müssen sich Menschen, die sich jetzt noch mit dem Coronavirus anstecken, nicht mehr verpflichtend häuslich isolieren. Auch in Thüringen und Sachsen gilt diese Regelung ab 3. Februar 2023. In Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern hingegen müssen sich Coronainfizierte vorerst weiterhin für mehrere Tage isolieren.

Gesundheitssektor muss weiterhin Maske tragen

Im Gesundheits- und Pflegebereich bleiben einige Corona-Regeln noch bestehen: Bundesweit müssen Besucher von Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Arzt- und Zahnarztpraxen bis zum 7. April weiterhin FFP2-Maske tragen, für den Zutritt zu Kliniken und Pflegeheimen braucht es außerdem einen negativen Test.

Die Vorsitzende der Ärztegewerkschaft Marburger Bund, Susanne Johna, hält auch ein früheres Ende der Maßnahme für möglich. „Wenn Ende Februar die Testverordnung ausläuft, sollte auch die Maskenpflicht in Gesundheitseinrichtungen überprüft werden“, sagte sie dem „Handelsblatt“. Die Testverordnung gilt bis einschließlich 28. Februar.

Corona-Tests für bestimmte Gruppen weiterhin kostenlos

Noch immer gibt es zudem ein reduziertes Angebot an kostenlosen Bürgertests. Sich kostenlos testen lassen können Bewohner beziehungsweise Behandelte und Besucher von Einrichtungen wie Krankenhäusern, Dialysezentren und Reha-Kliniken, ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen oder Obdachlosen- und Asylunterkünfte. Zusätzlich pflegende Angehörige und Menschen mit Behinderungen, die im Rahmen eines sogenannten „Persönlichen Budgets“ beispielsweise einen Assistenten beschäftigen, sowie die Beschäftigten selbst.

Fürs Freitesten nach einer Infektion fiel der Anspruch schon Mitte Januar weg. Er besteht aber weiter für medizinisches Personal, das sich vor der Arbeitswiederaufnahme testen lassen muss. Auch der PCR-Test ist bei einem positiven Schnell- oder Selbsttest in den Teststellen kostenlos. Hausärzte können zudem bei Symptomen einen PCR-Test auf Kosten der Krankenkassen veranlassen.

kit mit Material der DPA