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Nach langem Rechtsstreit dürfen Eltern ihr Kind nach einer “Star Wars”-Figur benennen

Wie soll es nur heißen? Es ist eine schwierige Aufgabe für Eltern, sich einen Namen für das eigene Kind zu überlegen. (Symbolbild: Getty Images)
Wie soll es nur heißen? Es ist eine schwierige Aufgabe für Eltern, sich einen Namen für das eigene Kind zu überlegen. (Symbolbild: Getty Images)

Vier Jahre lang kämpfte ein polnisches Ehepaar dafür, ihren Sohn “Yoda” nennen zu dürfen. Die Behörden wollten das zunächst nicht zulassen und auch der Polnische Sprachrat lehnte den Namen ab. Doch am Ende hatten die Eltern einfach die besseren Argumente. Auch in Deutschland sind schon ungewöhnliche Namen durchgegangen.

Wojciech und Kinga Staszewski können ihren Sohn nun offiziell Igor Yoda Staszewski nennen. Zuvor hatte der Junge vier Jahre lang den zweiten Vornamen “Olgierd” getragen, doch es wurmte seine Eltern, dass die Behörden seinerzeit “Yoda” nicht anerkennen wollten. Also wandte sich Vater Wojciech schließlich im September dieses Jahres an den Polnischen Sprachrat, um den Namen nachträglich genehmigen zu lassen. Zunächst ohne Erfolg.

Laut der polnischen Zeitschrift “Rzeczpospolita” argumentierte der Rat, dass es in der polnischen Sprache kein Wort gebe, das mit “Y” anfängt. Außerdem wurden Bedenken darüber geäußert, dass es sich bei der “Star Wars”-Figur Yoda um eine “grünhäutige, 1,30 Meter große Kreatur” handele. Doch Vater Wojciech wollte das nicht gelten lassen.

Die Macht war mit ihnen: Nach vier Jahren dürfen Eltern in Polen ihren Sohn mit zweitem Vornamen “Yoda” nennen. (Symbolbild: Getty Images)
Die Macht war mit ihnen: Nach vier Jahren dürfen Eltern in Polen ihren Sohn mit zweitem Vornamen “Yoda” nennen. (Symbolbild: Getty Images)

Die besseren Argumente

Er antwortete dem Rat, dass es in Polen mittlerweile sehr wohl Wörter mit einem “Y” gebe, zum Beispiel “Yoga”, “Yamaha” oder “Yeti”. Und was die äußere Erscheinung des weisen Jedi-Meisters anginge, so verbitte er sich Diskriminierung aufgrund einer Hautfarbe und man denke nur an den polnischen König Wladislaw aus dem 14. Jahrhundert, der nicht größer als 130 Zentimeter gewesen sein soll. Und tatsächlich scheinen die Argumente des “Star Wars”-Fans den Rat überzeugt zu haben. Igor darf jetzt auch Yoda heißen.

Auch in Deutschland sind schon seltsam anmutende Namen nach anfänglichem Streit in die Register eingetragen worden. So machte im September 2013 ein Mädchen namens Emilie-Extra Schlagzeilen. Und auch der Monat November darf seit 2006 als Zweitname geführt werden. Die Eltern des kleinen Joël November Severin hatten das durchgesetzt. Ein Jahr später wurde der Name erstmals auch an ein Mädchen vergeben, deren vollständiger Vorname Svea November lautet.

Im Video: Vierjähriger darf jetzt “Yoda” heißen