Online-Shopping: So können Sie die Ware wieder zurückgeben

Schnell gesucht und per Mausklick bestellt: Das Einkaufen im Internet ist ganz einfach. Doch was, wenn die bestellte Jeans nicht passt, die Uhr nicht tickt oder das Spielzeug nicht gefällt? Laut Verbraucherzentrale haben Sie bei der Retoure folgende Rechte und Pflichten.

Wer Waren zurückschicken möchte, muss laut Verbraucherzentrale einige Dinge beachten. (Bild: Getty Images)
Wer Waren zurückschicken möchte, muss laut Verbraucherzentrale einige Dinge beachten. (Bild: Getty Images)

Wer im Internet shoppt, kann sich normalerweise auf ein 14-tägiges Widerrufsrecht berufen. Diese Widerrufsfrist gilt auch für bei Auktionen ersteigerte Waren, einen Grund für den Rücktritt vom Kaufvertrag muss man in diesem Fall nicht nennen. Die Frist beginnt am Folgetag des Tages, an dem Sie die Ware erhalten oder in einer Filiale abgeholt haben.

Haben Sie eine Dienstleistung erstanden, beginnt die Frist einen Tag nach dem Abschluss des Vertrages. Allerdings nur dann, wenn Sie von dem Verkäufer vor Ihrer Bestellung über das Widerrufsrecht informiert wurden. Wurden Sie das nicht, setzt die Frist erst ein, wenn der Händler diese Information schriftlich nachholt. Versäumt er auch das, beträgt die Frist ein Jahr und 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie die Ware bekommen haben.

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Das Recht auf die 14-tägige Widerrufsfrist erlischt, wenn die Dienstleistung, zum Beispiel eine Partnervermittlung, Beratung oder Übersetzung, bereits vor Ablauf der Frist erbracht wurde und der Käufer dem im Vorfeld auch ausdrücklich zugestimmt hat. Dasselbe gilt ab dem Moment, in dem Verbraucher online gekaufte digitale Inhalte wie Musikdateien oder Software heruntergeladen haben.

Wie läuft das mit dem Widerruf?

Theoretisch kann man den Widerruf auch telefonisch gegenüber dem Händler geltend machen. Da man ein solches Telefonat im Streitfall aber nicht belegen kann, rät die Verbraucherzentrale zu einer schriftlichen Widerrufserklärung per Mail, Brief oder Fax. Eine solche Erklärung, die nur noch ausgefüllt werden muss, muss vom Verkäufer beigelegt werden. Der Widerruf ist nur dann wirksam, wenn die ausgefüllte Erklärung fristgerecht an den Händler geschickt wird. Es reicht nicht, einfach nur die Ware zurückzuschicken.

Einige Waren wie Lebensmittel oder Tickets sind vom Widerrufsrecht ausgenommen. (Bild: Getty Images)
Einige Waren wie Lebensmittel oder Tickets sind vom Widerrufsrecht ausgenommen. (Bild: Getty Images)

Wann muss ich den Artikel zurückschicken?

Ist der Widerruf abgeschickt, hat man als Verbraucher weitere 14 Tage Zeit, um die Ware ebenfalls zurückzuschicken. Nach Erhalt der Widerrufserklärung hat der Händler dann ebenfalls zwei Wochen Zeit, um dem Käufer das Geld zurückzuzahlen. Damit kann er aber auch warten, bis er die Ware oder zumindest den Einlieferungsbeleg in Händen hält. Natürlich kann man online bestellte Ware auspacken, testen und zusammenbauen, ohne dass dadurch das Widerrufsrecht erlischt. Der Händler kann aber einen Wertersatz verlangen, wenn der Käufer die Ware beschädigt hat.

Wann das Widerrufsrecht nicht gilt:

Einige Waren sind vom Widerrufsrecht ausgenommen. Lebensmittel zum Beispiel, die schnell verderben, Zeitungen oder Zeitschriften, Pauschalreisen und Tickets für Konzerte oder die Bahn.

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Außerdem Kleidung, die auf einen bestimmten Kunden zugeschnitten wurde und sich nicht anderweitig verkaufen lässt. Bei versiegelten Waren wie Kosmetikartikeln DVDs oder CDs besteht zwar ein Widerrufsrecht, das aber erlischt, sobald der Käufer das Siegel entfernt hat.

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