Rentenerhöhung um 3,5 Prozent und Aufschubprämie: Was sich 2025 für Rentner ändert
Deutsche Arbeitende gehen durchschnittlich mit 64,4 Jahren in Rente. Das Rentengeld steht seit Jahren in Diskussion und auch im kommenden Jahr wird es einige Änderungen geben. Die Rentenerhöhung 2025 gilt ab dem ersten Juli 2025 und sieht eine Steigerung der Rente um 3,5 Prozent in ganz Deutschland vor. Zudem wird im kommenden Jahr der Rentenausgleich von Ost und West beendet sein.
Rentenerhöhung 2025 – und was noch?
2017 hat der Bundestag einen Gesetzentwurf zum Abschluss der Rentenüberleitung, bei der die Ungleichheit der Rente zwischen Ost- und Westdeutschland bis 2025 beseitigt werden sollte, verabschiedet. Über die vergangenen Jahre wurden die Rentenbeiträge in sieben Schritten angepasst, um eine gleiche Rente im kompletten Land sicherzustellen.
Deswegen wird die Rente am ersten Juli 2025 in Deutschland um 3,5 Prozent steigen. Das Rentenniveau muss dann mindestens 48 Prozent betragen, schreibt das Bundesministerium für Soziales und Arbeit. Das heißt, dass Rentner, die vorher mindestens 45 Jahre gearbeitet haben, mindestens 48 Prozent ihres früheren Gehaltes bekommen.
Wie hoch die Renten jedes Jahr steigen, hängt von mehreren Faktoren ab. Einerseits fließt die Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter nach den volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen in die Entscheidung ein, schreibt das Bundesministerium für Soziales und Arbeit. Aber auch die Höhe der Beiträge der Rentenversicherung spielen eine Rolle und es wird geschaut, wie viele Rentnerinnen und Rentner es im Vergleich zu den Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern gibt.
Hier könnt ihr sehen, was die Rentenerhöhung konkret in Zahlen bedeutet:
Das bedeutet die neue Rentenaufschubprämie
Neben der Rentenerhöhung 2025 plant die Bundesregierung auch ein Rentenaufschubprämie. Dabei bekommen Menschen, die noch im Rentenalter arbeiten, eine Prämie in Höhe der entgangenen Rentenzahlung. Das soll ältere Deutsche motivieren, noch über das Rentenalter hinaus zu arbeiten.
Zudem sollen Arbeitnehmer im Rentenalter mehr finanzielle Unterstützung bekommen. Sie bekommen die Arbeitgeberbeiträge zur Arbeitslosenversicherung (1,3 Prozent) und zur Rentenversicherung (9,3 Prozent) ausgezahlt.
Für Rentner mit Witwenrente ändert sich 2025 nicht viel. Aber es wird ein Freibetrag von 545 Euro für Erwerbseinkommen eingeführt. Dieser Freibetrag soll ebenfalls motivieren, in hohem Alter zu arbeiten. Auch der Grundfreibetrag für die Rente erhöht sich im kommenden Jahr. Statt den bisherigen 11.784 Euro aus 2024 beträgt er 2025 auf 12.084 Euro.
md