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ROUNDUP: Bund und Länder uneins über Hotelübernachtungen an Weihnachten

BERLIN (dpa-AFX) - Nach der Bund-Länder-Vereinbarung über die vom 1. Dezember an geltenden Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung gibt es Unstimmigkeiten mit Blick auf Hotelübernachtungen in der Weihnachtszeit. Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hessen und Berlin kündigten an, über die Festtage Hotelübernachtungen im Rahmen von Familienbesuchen zu erlauben - entgegen einer Empfehlung aus dem Kanzleramt. In anderen Bundesländern dauerten Beratungen noch an.

Die fünf Länder argumentieren, dass es sich bei Hotelübernachtungen von Familiengästen rund um Weihnachten um nicht-touristische Übernachtungen handele, wie sie auch während des Teil-Lockdowns bis zum 20. Dezember erlaubt sind. Dagegen hatte Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) bereits am Donnerstag Hotelübernachtungen über Weihnachten eine Absage erteilt.

Regierungssprecher Steffen Seibert betonte am Freitag ebenfalls: "Es ist nicht Teil des Beschlusses von Bund und Ländern, solche Übernachtungen zu ermöglichen." Die Bürger blieben aufgerufen, touristische Reisen zu vermeiden. "Da familiär bedingte Reisen von touristischen Reisen schwer abzugrenzen sind, haben sich Bund und Länder nicht darauf geeinigt, eine solche Ausnahme bei der Nutzung von Hotels in den Beschluss aufzunehmen."

Entgegen dieser Linie hält jedoch auch Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) Hotelübernachtungen für Weihnachtsbesuche für vertretbar. Wenn zugelassen sei, dass Zusammenkünfte über Weihnachten in einem engen Rahmen stattfinden, sei es auch "vertretbar", dass dann "Hotelübernachtungs-Kapazitäten" zur Verfügung stünden, sagte Altmaier in einer Videoschalte zu finanziellen Corona-Hilfen.

Bund und Länder hatten am Mittwochabend beschlossen, dass der Teil-Lockdown mit der Schließung unter anderem von Restaurants, Theatern und Freizeiteinrichtungen bis zum 20. Dezember verlängert wird. Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sollen auf maximal fünf Personen aus dem eigenen und einem weiteren Haushalt begrenzt werden. Weihnachten soll aber gefeiert werden können, im engsten Familien- und Freundeskreis mit maximal zehn Menschen. Kinder bis 14 Jahre sind dabei jeweils nicht eingerechnet.

Das Land Berlin hatte bereits am Donnerstag angekündigt, nicht nur bei Hotelübernachtungen, sondern auch mit Blick auf Kontaktbeschränkungen vom vereinbarten Papier zwischen Bund und Ländern abweichen zu wollen. Dort sollen die Kontakte anders als vereinbart auch über Weihnachten auf maximal fünf Personen beschränkt werden, Kinder bis zwölf Jahre sind von der Regel ausgenommen.

Eine konkrete Regelung für die Öffnung von Hotels und Gastronomie über Weihnachten bis Neujahr sieht das vereinbarte Bund-Länder-Papier nicht vor. Bund und Länder gehen aber davon aus, dass die vereinbarten Beschränkungen noch bis Anfang Januar verlängert werden müssen. Im Dezember wollen beide Seiten erneut über das weitere Vorgehen beraten.

Indes hat die Zahl der bislang in Deutschland nachgewiesenen Corona-Infektionen die Marke von einer Million überschritten. Die Gesundheitsämter meldeten dem Robert Koch-Institut (RKI) 22 806 neue Corona-Infektionen binnen 24 Stunden (Stand: 27.11., 00.00 Uhr). Damit stieg die Zahl der seit Beginn der Pandemie bekanntgewordenen Fälle auf 1 006 394, wie das RKI am Freitag bekanntgab.

Im bayerischen Passau gelten von Samstag an eine Woche lang strikte Ausgangsbeschränkungen. Dort darf man die Wohnung nur noch aus triftigem Grund verlassen - beispielsweise um zur Arbeit, zum Arzt oder zum Einkaufen zu gehen. Der Corona-Inzidenzwert hatte dort knapp 440 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in sieben Tagen erreicht. Die bundesweite Zielmarke, ab der die Kontaktnachverfolgung als gefährdet gilt, liegt bei 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner.