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Sonderregeln für Geimpfte? Das sagt der Ethikrat

Konzert nur mit Impfausweis? Nachdem zuletzt heftig über mögliche Privilegien für Geimpfte diskutiert wurde, veröffentlichte der Ethikrat nun eine aktuelle Empfehlung. (Bild: Gina Wetzler/Gina Wetzler)
Konzert nur mit Impfausweis? Nachdem zuletzt heftig über mögliche Privilegien für Geimpfte diskutiert wurde, veröffentlichte der Ethikrat nun eine aktuelle Empfehlung. (Bild: Gina Wetzler/Gina Wetzler)

Konzerte nur für Geimpfte? Nach einer neu entfachten Debatte über mögliche Sonderregelungen beim Infektionsschutz hat der Ethikrat nun eine aktuelle Empfehlung abgegeben.

Schon vor der Zulassung der ersten Impfstoffe gegen das Coronavirus gab es immer wieder Gedankenspiele dahingehend, welche Privilegien man Geimpften einräumen könnte, um zumindest ihnen (und Teilen der Wirtschaft) eine schrittweise Rückkehr zur Normalität zu ermöglichen. Nach einem viel diskutierten Zitat von Klaus-Peter Schulenberg, dem Vorstandsvorsitzenden des Veranstalters CTS Eventim, in der "Wirtschaftswoche" hat die Debatte nun eine neue Dynamik entwickelt. Vor dem Hintergrund der jüngsten Diskussionen hat der Ethikrat eine Empfehlung abgegeben und sich grundsätzlich gegen Sonderregeln für Geimpfte ausgesprochen.

"Die individuelle Rücknahme staatlicher Freiheitsbeschränkungen" verbiete sich, heißt es in der Stellungnahme des Ethikrates, "weil die Möglichkeit einer Weiterverbreitung des Virus durch Geimpfte nicht hinreichend sicher ausgeschlossen werden kann". Das zentrale Argument für eine Fortdauer der Beschränkungen sei die Bemühung, eine Überbelastung des Gesundheitssystems zu verhindern, wobei es vor allem um die ausreichende Versorgung von Covid-19-Patienten mit schweren Krankheitsverläufen gehe.

Gleichzeitig stellt der Ethikrat klar, dass Freiheitsbeschränkungen dann eben auch zurückgenommen werden müssen, sobald keine Überlastung der Krankenhäuser mehr drohe. Diese Aufhebungen sollten dann aber aus Sicht des Ethikrates prinzipiell für alle Menschen gelten, ohne Unterscheidung zwischen geimpften und nicht geimpften Bürgern.

Ausnahmeregelungen denkbar

Allerdings räumte der Ethikrat bei einer Pressekonferenz auch ein, dass Sonderregelungen denkbar seien - etwa beim Besuchsrecht in Pflegeheimen oder auch bei Veranstaltungen. Aufgrund der Vertragsfreiheit stehe es privaten Unternehmen theoretisch frei, Leistungen von einer Impfung abhängig zu machen. "Wenn zum Beispiel Restaurants wieder öffnen oder Konzerte wieder stattfinden, können Veranstalter diese nur Geimpften anbieten, um für sich zu werben und ihre Mitarbeiter zu schützen."

Grundsätzlich gelte aber, dass solche möglichen Privilegierungen mit den übergeordneten staatlichen Maßnahmen konform gehen müssen. Heißt: Wenn die Regierung beispielsweise beschränkt, wie viele Menschen auf einem bestimmten Raum zusammenkommen dürfen, gelten diese Regelungen auch für Restaurantbetreiber oder eben Konzertveranstalter.

"Richtigstellung" von Eventim

Zuletzt hatte CTS Eventim eine heftige Debatte entfacht, als der Vorstandsvorsitzende Klaus-Peter Schulenberg in der "Wirtschaftswoche" über das Thema Impfung sprach. Zitat: "Wenn es genug Impfstoff gibt und jeder sich impfen lassen kann, dann sollten privatwirtschaftliche Veranstalter auch die Möglichkeit haben, eine Impfung zur Zugangsvoraussetzung für Veranstaltungen zu machen." Eventim beteiligt sich in Schleswig-Holstein bereits an der Organisation von Impfterminen. Inzwischen sei Eventim auch technisch in der Lage, Impfausweise auszulesen, erklärte Schulenberg.

Im Netz sorgte der Vorstoß von Eventim für heftige Debatten. Auf der Facebook-Seite des Unternehmens äußerten sich viele Menschen enttäuscht, ein User etwa schrieb: "Mit solchen Aussagen und Maßnahmen spaltet man das Land und fördert Ausgrenzung und Hass. Beschämend und skandalös." Es gab aber auch verständnisvolle Reaktionen: "Irgendwie muss es ja weitergehen und auch wieder Konzerte geben", lautet einer der wohlwollenden Kommentare. Nach Veröffentlichung des Schulenberg-Zitats in der "Wirtschaftswoche" und den Reaktionen darauf veröffentlichte Eventim inzwischen eine "Richtigstellung" im Internet: "Es ist falsch, dass CTS Eventim die Teilnahme an Konzerten und Veranstaltungen an eine Impfung gegen das Coronavirus binden will."