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Staat versus Sportwetten: Gericht lässt Tipico und Co. vorerst wieder von der Leine

Ein Tipico Wettbüro. - Copyright: dpa
Ein Tipico Wettbüro. - Copyright: dpa

Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat eine geplante Verschärfung der Regelungen für Wettgeschäfte in Deutschland vorerst abgelehnt. Das zuständige Bundesland Hessen hatte im Februar und im Mai Initiativen gestartet, um die Geschäfte der Wettanbieter einzuengen.

Bislang mussten Wettanbieter binnen zwei Wochen der zuständigen Behörde ihre Angebote zukommen lassen. Falls eines dieser Angebote unzulässig oder illegal war, meldete sich die Behörde und der Wettanbieter musste das Angebot abstellen. Durch die Verschärfung sollen die Anbieter nun ihre Angebote zunächst formell beantragen und juristisch begründen. Nur wenn der Staat keine Einwände hat und eine Freigabe erteilt, darf die Wette angeboten werden. Das hessische Regierungsdezernat ordnete im Mai die sofortige Umsetzung dieser Nebenbestimmungen an.

Für die Wettanbieter hätte das praktisch bedeutet, allein im Fußballbereich insgesamt rund 10.000 Einzelanträge zu stellen. Dadurch wären zunächst, bis zum möglichen positiven Bescheid der Aufsichtsbehörde, rund 70 Prozent des Wettangebots weggefallen. Die Wettanbieter haben vor dem Amtsgericht Darmstadt gegen die Nebenbestimmungen in einem Eilverfahren geklagt – und in einem ersten Schritt, einem sogenannten Hängebeschluss, vor Gericht Recht bekommen. Der Beschluss des Gerichts liegt Business Insider vor.

Demnach argumentiert das Gericht, dass für die Dauer des Verfahrens die Verschärfungen des Landes Hessen ausgesetzt sind. In der Begründung des Richters heißt es etwa: „Schwere Nachteile drohen, weil die Antragstellerin (die Wettanbieter, Anm. d. Red.) einen erheblichen Teil ihres bislang legalen bzw. geduldeten Wettangebots mit sofortiger Wirkung einstellen müsste, was einen signifikanten Umsatzverlust zu Folge hätte.“

Weiter argumentiert der Richter: „Ferner ist zu befürchten, dass Kunden, die weiterhin auf Sportereignisse wetten möchten, die auf den im Internet veröffentlichten Listen des Regierungspräsidiums nicht zu finden sind, in den Grau- bzw. Schwarzmarkt abwandern, was mit den Zielen des Gesetzgebers, den natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete und überwachte Bahnen zu lenken und der Entwicklung und Ausbreitung von unerlaubten Glücksspielen entgegenzuwirken“.

Schließlich kritisiert der Richter das Handeln des Darmstädter Regierungspräsidiums als nicht nachvollziehbar. Die klagenden Wettanbieter hätten seit 2020 eine Konzession und innerhalb der gebotenen Frist ihre Wettangebote zur Genehmigung dargelegt. Das Präsidium hätte über anderthalb Jahre nicht auf die Anträge reagiert, es hätte auch keine Maßnahmen oder Ermittlungen gegeben gegen konkrete Wetten. Weshalb nun also die dringliche Verschärfung erfolgen sollte, sei vor diesem Hintergrund nicht nachvollziehbar, argumentiert der Richter.

Der Hängebeschluss ist allerdings nur eine Zwischenetappe, das eigentliche Urteil des Gerichts im Eilverfahren steht noch aus.