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Steigende Gaskosten in Wohnungen: Was der Vermieter alles darf

Knapp die Hälfte aller deutschen Haushalte sind von den steigenden Gaskosten betroffen. Mieter sind dabei vom Vertrag abhängig, den ihre Vermieter mit dem Gasversorger getroffen haben. Wir erklären Ihnen, was Sie als Mieter jetzt wissen müssen und was Ihr Vermieter darf und was nicht.

Mieter müssen sich auf erhöhte Nebenkosten und Nachzahlungen gefasst machen. - Copyright: Unsplash / convertkit
Mieter müssen sich auf erhöhte Nebenkosten und Nachzahlungen gefasst machen. (Bild: Unsplash / convertkit

Als Mieter können Sie auf Ihrer Heizkostenabrechnung sehen, ob Sie mit Gas heizen. Falls Sie noch keine besitzen, können Sie auch einfach bei Ihrem Vermieter nach der Heizart fragen. Eine weitere Möglichkeit ist ein Gang in den Keller. Sehen Sie dort einen Gaszähler, heizen Sie ebenfalls mit Gas.

So sieht ein Gaszähler aus. Achtet vor allem auf die Einheit
So sieht ein Gaszähler aus. Achten Sie vor allem auf die Einheit "m3" – Gasmengen werden in Kubikmetern angegeben. (Bild: picture alliance / SVEN SIMON | Frank Hoermann / SVEN SIMON)

Wann kommen die hohen Gaskosten bei mir an?

Ihre Heizkosten erfahren Sie durch die Nebenkostenabrechnung. Die höheren Kosten durch die Gasumlage werden frühestens im November erwartet. Nachzahlungen bei der nächsten Jahreskostenabrechnung stehen ebenfalls möglicherweise durch die steigenden Preise an. Diese sind meist innerhalb von zwei Wochen fällig. Sollten Sie als Mieter nicht zahlungsfähig sein, wird dazu geraten, Ihren Vermieter früh darüber zu informieren. Fragen Sie bei Ihrem Vermieter nach, ob Sie die Zahlung aufschieben können. Wer sichergehen möchte, legt bereits jetzt extra Geld zur Seite.

Kann mein Vermieter die Vorauszahlung einfach so anheben?

Die Vorauszahlung darf vom Vermieter nicht ohne Grund angehoben werden. Eine Anpassung ist nur dann fällig, wenn bei der aktuellen Abrechnung eine Nachzahlung fällig wurde, wie die "Tagesschau" berichtet. Auch bei einer Betriebskostenpauschale muss die Erhöhung vom Vermieter schriftlich angekündigt und erklärt werden. Es lohnt sich trotzdem, mit dem Vermieter in Kontakt zu treten, um die Vorauszahlung aufgrund der steigenden Gaspreise anzupassen und hohe Nachzahlungen zu verhindern.

Was darf mein Vermieter und was nicht?

Um Gas einzusparen, darf Ihr Vermieter nicht einfach das Warmwasser abstellen. "Es gibt eine sogenannte Grundversorgung im Mietrecht, dazu gehört die Warmwasserversorgung", so Gert Reeh, Vorsitzender vom Mieterbund Hessen in der "Tagesschau". Mieter können in solchen Fällen mit einer einstweiligen Verfügung gegen den Vermieter vorgehen.

Die Heizung darf dagegen vom Vermieter heruntergedreht werden. Bis zu 18 oder 17 Grad zwischen 22 und 6 Uhr. Der Wohnungskonzern Vonovia plant so zum Beispiel in der nächsten Heizperiode Gas einzusparen. Ob Kündigungen wegen nicht gezahlter Energiekosten vorerst untersagt werden, ist noch nicht beschlossen.

Was kann ich als Mieter von meinem Vermieter fordern?

Neben eigenen Sparmaßnahmen können Mieter auch den Vermieter dazu anregen, Gaskosten einzusparen. Dazu gehört zum Beispiel ein Vertragswechsel. Wenn der Gasversorger höhere Preise als andere Anbieter verlangt, sieht das Wirtschaftlichkeitsgebot einen Vertragswechsel beim Vermieter vor, erklärt Hans Weinreuter von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz im "Redaktionsnetzwerk Deutschland". Der Vermieter darf also nicht zu teuer einkaufen.

Zudem sei der Vermieter in bestimmten Fällen zur Nachrüstung verpflichtet. Zum Beispiel, wenn ein über 30 Jahre alter Heizkessel in Betrieb ist. Mieter sollten ihre Jahresabrechnungen zudem selbst kontrollieren, um nicht mehr zu zahlen als eigentlich nötig.

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