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Das könnt ihr tun, wenn ihr euch von Vodafone, O2 und Co. abgezockt fühlt

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Viele der zahlreichen Zuschriften, die Business Insider auf die Meldung: "Vodafone verurteilt: So hat das Unternehmen mehrfach versucht, Kunden abzuzocken" erreichten, beinhalteten schwere Vorwürfe: Es habe Verträge gegeben, die nie unterschrieben, aber berechnet wurden; Mitarbeiter im Kundenservice, die während des Gesprächs mehr versprochen hatten als sie später in der Bandaufnahme wiederholten. Und nicht zuletzt erzählte uns ein ehemaliger Mitarbeiter, dass sich Angestellte im Außendienst als Techniker ausgaben, um in die Wohnung von Privatpersonen zu gelangen.

Natürlich arbeiten nicht alle Mitarbeiter bei Vodafone mit betrügerischen Mitteln. Doch: Fühlt ihr euch hintergangen, habt ihr die Möglichkeit, bestimmte Maßnahmen einzuleiten.

Prüft stets, was im Vertrag steht - oder während der Bandaufnahme vereinbart wird

Im Verbraucherschutzrecht ist festgelegt, welche Handlungen von Unternehmen als unlauterer Wettbewerb gelten. Unlauter ist zum Beispiel, wenn euch wesentliche Informationen vorenthalten wurden, die ihr benötigt hättet, um eine ausgewogene Entscheidung zu treffen — oder wenn ihr euch für einen Vertrag entschieden habt, den ihr mit jenen Hinweisen nicht unterschrieben hättet. Gleiches gilt, wenn euch die Informationen unklar, unverständlich, zweideutig oder nicht rechtzeitig bereitgestellt wurden. Solche Informationen können unter anderem zusätzliche Vertragskosten oder Rabatte, die nach ein paar Monaten auslaufen, sein.

"Bei einem Vertragsabschluss sollte stets anhand der Vertragsunterlagen überprüft werden, ob die vereinbarten Vertragsbestandteile auch schriftlich aufgenommen wurden. Sollte dem nicht so sein, dann darf der Vertrag nicht unterschrieben werden, sonst kommt es später zu Beweisschwierigkeiten. Bei einem telefonischen Vertragsschluss ist auf die Auftragsbestätigung zu achten", sagt Josephine Frindte, Rechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale Berlin, zu Business Insider. Prüft also dringend den Vertrag, bevor ihr ihn abschließt und hört genau zu, wenn der Agent am Telefon während der Aufnahme die Daten für den Vertrag wiederholt. Denn das, was dann aufgenommen wird, gilt - unabhängig davon, was im vorherigen Gespräch besprochen wurde.

Das Widerrufsrecht gilt nicht für Verträge, die in Shops abgeschlossen wurden

Nach 14 Tagen endet das Recht, den Vertrag zu widerrufen, ihn also ungeschehen zu machen. Die Frist beginnt ab dem Zeitpunkt, in dem ihr den Vertrag abgeschlossen habt. "Aber Vorsicht", sagt Frindte weiter, "Das steht Kunden nur bei Vertragsabschlüssen außerhalb von Geschäftsräumen zu." Heißt: Für Verträge, die in Shops geschlossen wurden, gilt das Widerrufsrecht nicht - sondern nur für solche, die übers Telefon oder Internet vereinbart wurden. Hardware könnt ihr mittels beigefügtem Retourenschein zurücksenden. Ist der nicht mitgeliefert worden oder euch abhanden gekommen, findet ihr ihn auch zum Ausdrucken auf der jeweiligen Webseite des Anbieters.

Ihr könnt für den Widerruf die Vorlage des Bundesministeriums für Justiz und Vebraucherschutz nutzen oder ein eigenes Schreiben erstellen, das die wesentlichen Angaben beinhaltet. Wichtig ist, dass ihr das Wort "Widerruf" oder "widerrufen" verwendet, sowie euren Namen, eure Kundennummer, das Bestell- beziehungsweise Ankunftsdatum, das aktuelle Datum und die Art des Vertrags angebt.

Einen Anspruch auf Rückzahlung erhaltet ihr dann, wenn Geld abgebucht wurde, für das keine Grundlage besteht oder jener Vertrag, für den ihr zahlt, fristgerecht gekündigt wurde und die Kündigungsfrist abgelaufen ist.

Es reicht nicht, die Einzugsermächtigung zu entziehen

Wird euch Geld für einen Vertrag abgebucht, den ihr gar nicht abgeschlossen habt oder der Mobilfunkanbieter zieht anderweitig Geld ein, das ihm nicht zusteht, könnt ihr jenen Vertrag auch vor Ende der Laufzeit, also außerordentlich kündigen. Im letzteren Fall müsst ihr zusätzlich schriftlich begründet haben, warum die Rechnung falsch ist. Erst dann greift das sogenannte Sonderkündigungsrecht. Einen Anspruch habt ihr laut dem Portal "Aboalarm" auch dann, wenn der Preis des laufenden Vertrags erhöht wird oder euer Anschluss unberechtigt gesperrt wurde.

Sollte trotz Kündigung weiterhin abgebucht werden, könnt ihr zunächst dem Anbieter schriftlich die Einzugsermächtigung, beziehungsweise das Sepa-Mandat entziehen. "Das reicht jedoch noch nicht: Es geht ja dabei nur um die Erlaubnis, per Lastschriftverfahren zu bezahlen", erklärt Frindte. Denn der eigentliche Vertrag besteht fort. "In diesen Fällen empfehle ich, sich an die Verbraucherzentrale im jeweiligen Bundesland zu wenden." Dennoch: Sollte trotz des Entzugs weiterhin von eurem Konto abgebucht werden, habt ihr die Möglichkeit, das Geld bei eurer Bank zurückzufordern. Für die Forderung einer Lastschriftrückgabe bei der Bank habt ihr 13 Wochen Zeit.

Sind alle Möglichkeiten ausgeschöpft, könnt ihr auch juristische Wege einleiten. Es ist sogar möglich, dass der Mobilfunkanbieter eure Rechtsverfolgungskosten tragen muss: "Ansprüche auf Schadensersatz entstehen etwa dann, wenn es zu einem Vermögensschaden gekommen ist; etwa durch die Inanspruchnahme rechtlicher Hilfe", sagt Frindte. Geht jedoch vorher sicher, dass dies wirklich der letzte Weg ist und dass ihr im Recht seid.

Dieser Artikel erschien bei Business Insider bereits im Juni 2020. Er wurde nun geprüft und aktualisiert.

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