Das kann passieren, wenn man im Restaurant plötzlich ohne Geld dasteht

Verzweifeln Sie nicht, wenn Sie im Restaurant die Geldbörse vergessen haben. (Bild: ddp Images)
Verzweifeln Sie nicht, wenn Sie im Restaurant die Geldbörse vergessen haben. (Bild: ddp Images)

Es war ein perfekter Dinner-Abend mit köstlichem Essen, tollem Ambiente und gutem Service. Doch dann kommt die Ernüchterung: Sie haben ihr Portemonnaie vergessen. Was nun?

Ein unangenehmes Gefühl macht sich breit, wenn der Griff nach der Geldbörse vergebens ist. Auch eine nicht funktionierende Kreditkarte kann für Herzklopfen sorgen. Doch so etwas kann jedem passieren und ganz einfach gelöst werden.

Nein, es steht keine Festnahme oder das Abarbeiten in der Küche bevor. Je nach individueller Handhabung könnte der Kellner dem Gast die Möglichkeit geben, das Geld oder Portemonnaie zu holen und die Rechnung im Anschluss zu begleichen. Zum Schutz kann er vom Gastwirtpfandrecht nach § 704 BGB Gebrauch machen und solange die mitgebrachten Sachen des Gastes an sich nehmen.

Andere Wirte geben Gästen in solchen Fällen die Möglichkeit, ihre Personalien zu hinterlassen, sodass eine Rechnung zugeschickt oder zu einem späteren Zeitpunkt im Restaurant bezahlt werden kann. Allerdings dürfen die Daten nur vom Personalausweis abgeschrieben, letzterer nicht einbehalten werden.

Allgemein gilt: Gäste gehen mit einem Wirt einen sogenannten Bewirtungsvertrag ein. Dementsprechend sind Erstere dazu verpflichtet, Speis und Trank zu bezahlen. Tun sie das nicht, liegt eine Verletzung dieser Pflicht vor. In Deutschland spricht man dann von Zechprellerei. Hierzulande ist diese – sofern es sich nicht um Betrug handelt, also der Gast nicht von Anfang an vorhatte, nicht zu bezahlen – nicht strafbar.