Verbraucherzentrale warnt: "Unbehandelte" Zitronen können Schadstoffe enthalten

Wer die Schale der Zitrone verwenden will, greift gerne zu unbehandelten Früchten. Denn, so die häufige Annahme, diese sind frei von Schadstoffen, die nicht im Kuchen, in der Sauce oder im Cocktail landen sollen. Doch Vorsicht: Das bedeutet diese Bezeichnung nicht.

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Ist die Schale einer unbehandelten Zitrone zum Verzehr geeignet? Nicht unbedingt (Bild: Getty Images)

Weil sie die besonders aromatischen ätherischen Öle enthält, verlangen viele Rezepte nach der Schale von Zitronen anstatt nur nach dem Saft. Wer ein solches Koch- oder Backprojekt vorhat, braucht Früchte, die von Pestiziden und anderen Schadstoffen frei sind, und lässt sich daher nicht selten von dem vertrauenserweckenden Prädikat "unbehandelt" verleiten. Doch diese Bezeichnung ist laut der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westphalen irreführend.

Denn auch Zitronen mit dem Hinweis "unbehandelt" können durchaus Schadstoffe enthalten, wie die Verbraucherzentrale warnt. Denn diese Angabe besage lediglich, dass die Früchte nach der Ernte nicht mit Konservierungsstoffen oder Wachs behandelt wurden - nicht aber, ob während des Wachstums Pflanzenschutzmittel verwendet wurden. Diese können also unter Umständen trotz des Wortes "unbehandelt" auf der Schale zu finden sein.

Wer die Schale der Zitrone verzehren will, sollte zu Bio greifen

Dass Zitronen gewachst oder konserviert wurden, um sie nach der Ernte vor Verderb zu schützen, muss indes mit Bezeichnungen wie "gewachst", "konserviert" oder "mit Konservierungsstoff" gekennzeichnet werden. Auch die Verwendung von Schalenbehandlungsmitteln wie Tiabendazol oder Orthophenylphenol ist kennzeichnungspflichtig. Laut dem Lebensmittelforum der Verbraucherzentrale sind solche Hinweise oft sehr klein oder versteckt angebracht.

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Wer die Schale von Zitronen oder anderen Zitrusfrüchten beim Kochen oder Backen verwenden will, sollte zu solchen aus biologischem Anbau greifen. Bei diesem ist jeglicher Einsatz von Pflanzenschutzmitteln während des Wachstums sowie auch Wachs oder Konservierungsstoffe nach der Ernte verboten. Ungeachtet dessen sollte die Schale stets gründlich mit warmem Wasser gewaschen werden, bevor sie im Teig, dem Nachtisch oder der Sauce landet.

Weitere irreführende Formulierungen

Übrigens sind unbehandelte Zitronen nicht die einzige Formulierung, die im Supermarkt in die Irre führen kann. Die Verbraucherzentrale NRW warnt auch vor den Stichworten "Körner" oder "Mehrkorn" bei Brot, die keinesfalls automatisch auf Vollkornware hindeuten.

Vollkorn ist nur, wo auch "Vollkorn" draufsteht (Symbolbild: Getty Images)
Vollkorn ist nur, wo auch "Vollkorn" draufsteht (Symbolbild: Getty Images)

Nicht selten handelt es sich hier um Backwaren aus hellem Mehl, das mit Körnern dekoriert ist. Nur wo ausdrücklich "Vollkorn" draufsteht, muss auch zu mindestens 90 Prozent Vollkornmehl oder Vollkornschrot drin sein.

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Bei schwarzen Oliven handelt es sich in vielen Fällen um gefärbte grüne Exemplare - die Kennzeichnung "geschwärzt" ist bei abgepackter Ware jedoch keine Pflicht. Achten sollten Verbraucher stattdessen auf die zugesetzten Stabilisator Eisen-II-Gluconat (E 579) oder Eisen-II-Lactat (E 585).

Und Imkerhonig, der mit regionalen Adressen wirbt, wurde in diesem Betrieb oft nur abgefüllt. Ob der Honig selbst von Bienen dieser Imkerei stammt, ist nicht garantiert. Wer wirklich regionalen Honig will, sollte demnach Honig des Deutschen Imkerbundes e.V. kaufen.

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