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Versandapotheken müssen Widerruf akzeptieren

Und zurück: Bei Online-Käufen gilt in der Regel ein Widerrufsrecht. Auch bei Medikamenten dürfen Händler dieses Recht nicht generell ausschließen.
Und zurück: Bei Online-Käufen gilt in der Regel ein Widerrufsrecht. Auch bei Medikamenten dürfen Händler dieses Recht nicht generell ausschließen.

Bei Internetkäufen können Waren nicht direkt begutachtet werde. Daher gibt es ein Widerrufsrecht. Und das gilt nicht nur für Kleidung oder Technik.

Potsdam (dpa/tmn) - Wer im Internet einkauft, hat ein Widerrufsrecht. Das gilt im Prinzip auch bei Medikamenten. Darauf macht die Verbraucherzentrale Brandenburg in Potsdam aufmerksam. Das Widerrufsrecht kann bei Arzneimitteln jedenfalls nicht generell ausgeschlossen werden.

Grundsätzlich können Online-Bestellungen innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Zwar gibt es Ausnahmen, etwa bei schnell verderblichen Waren oder Produkten, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene versiegelt geliefert werden, wenn der Verbraucher die Versiegelung entfernt hat. Ein genereller Ausschluss des Widerrufsrechts bei Medikamenten ist aber nicht vorgesehen.

Die Verbraucherzentrale hatte eine Online-Apotheke zuvor abgemahnt. Der Anbieter hatte den Widerruf einer Kundin verweigert, die eine noch versiegelte, ungeöffnete Packung mit Tabletten zurücksenden wollte. Die Apotheke hat sich inzwischen verpflichtet, die unzulässige Praxis künftig zu unterlassen.