Wärme-Contracting: So funktioniert es

Wärme-Contracting ermöglicht je nach Fall eine hohe Energie- und Kostenersparnis.
iStock / Anastasiia Boriagina

Mittlere und große Wohnanlagen, Baugemeinschaften, große Mietshäuser und Siedlungen nutzen bereits die Möglichkeiten von Wärme-Contracting. Mit Contracting kann man Wärme ganz einfach mieten und dabei noch Energie und Kosten sparen. Wir erklären, wie's funktioniert und wie Sie profitieren.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wärme-Contracting ermöglicht es, dass ein Anbieter die Heizungsanlage installiert und betreibt, während der Kunde dafür Miete zahlt.

  • Die Vorteile umfassen geringere organisatorische Belastungen und potenzielle Kosteneinsparungen durch effiziente Technologie wie die Wärmepumpe.

  • Besonders vorteilhaft ist Contracting für Eigentümergemeinschaften, da keine eigenen Investitionen für Modernisierungen nötig sind.

  • Wichtige Vertragselemente sind die Benennung der Eigentümergemeinschaft als Vertragspartner, die Spezifikation der versorgten Anlage und die Vertragslaufzeit.

Was bedeutet Wärme-Contracting und welche Vorteile hat es?

Stellen Sie sich vor, es baut Ihnen jemand eine Heizung ein. Um die Finanzierung der Heizung, die Planung, Lieferung und den Betrieb müssen Sie sich nicht kümmern. Beim Wärme-Contracting zahlen Sie für die Anlage lediglich eine monatliche Miete.

Wer daran ein Interesse hat? Zum Beispiel ein Wärmelieferant: Als Dienstleister liefer er Ihnen Wärme und Warmwasser ins Haus, berechnet einen Wärmepreis, in dem auch die Kosten für Wartung, Abschreibung, Kapital und Gewinn eingerechnet sind. Sie als Vertragspartner sparen sich Organisationsaufwand und Betriebskosten. Soweit es der Mietvertrag vorsieht, können die Wärmekosten, auch wenn sie höher sein sollten, vom Vermieter auf die Mieter umgelegt werden. Wer gut verhandelt, schafft es im Idealfall sogar, die Kosten niedriger zu halten als die früheren Heizkosten.

Beim Wärme-Contracting zahlen Wohnungseigentümer die Miete für die Wärmekosten lediglich an die Wohnungseigentümergemeinschaft.
Das Haus / haus.de

Funktionsweise: Wie kann ich mit einem Wärme-Contracting-Vertrag Energie und Kosten sparen?

Ein Wärme-Contracting-Vertrag wird zwischen einem Contractingnehmer und einem Contractinggeber geschlossen. Solche Contracting-Verträge rentieren sich vor allem ab einer Wohnfläche von etwa 3.000 Quadratmetern, es gibt aber auch schon Angebote für Einfamilienhäuser mit nur 200 Quadratmetern Wohnfläche.

Profitieren können Eigentümergemeinschaften, wenn sie über die Modernisierung ihrer Heizungsanlage nachdenken – vor allem, wenn finanzielle Rücklagen dafür nicht ausreichen. Notwendige Modernisierungsmaßnahmen bringt der Contractor auf den Weg und übernimmt die Investitionslast. Er verwendet in der Regel moderne, hochwertige Technik wie zum Beispiel eine Wärmepumpe, um einen hohen Wirkungsgrad zu erreichen. Damit wird Primärenergie eingespart. Auch für Baugemeinschaften ab einer bestimmten Größe ist eine Wärmeversorgung über Wärme-Contracting attraktiv.

Ist Wärme-Contracting für mich sinnvoll?

Die Wohnungs- oder Hauseigentümer beauftragen den Verwalter in der Eigentümerversammlung, die für eine Entscheidung notwendigen Informationen einzuholen. Ihm können Sie einen technischen Experten zur Seite stellen, etwa einen Energieberater oder Heizungsinstallateur. Sobald die Angebote für eine Umstellung vorliegen, müssen diese ausgewertet werden.

Dabei sollten Sie die Kosten und Folgekosten einer Heizungsmodernisierung mit dem Einsetzen eines Contractors vergleichen. Fällt der Vergleich zugunsten des Wärme-Contractings aus, fassen Sie einen Beschluss, dass Sie die Wärmelieferung in der Anlage oder Baugruppe einführen.

Wo hole ich Wärme-Contracting-Angebote ein?

Beauftragen Sie in einer weiteren Eigentümerversammlung einen Verhandlungsführer, meist den Verwalter oder den Verwaltungsbeirat. Dieser holt verschiedene Contracting-Angebote ein. Entscheiden Sie sich für einen seriösen Anbieter. Dies kann eine große, überregional tätige Firma sein, aber auch die örtlichen Stadtwerke.

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Achten Sie bei der Auswahl nicht nur auf den Wärmepreis, sondern auch auf die unterschiedlichen Vertragslaufzeiten, mögliche Preisgleitklauseln, die Zuverlässigkeit und Referenzen, die Übernahme von Instandhaltungspflichten sowie den Zustand und Verbleib der Heizungsanlage bei Vertragsende.

Was muss ein Wärme-Contracting-Vertrag beinhalten? Eigentümergemeinschaft als Vertragspartner

Bei einem Wärme-Contracting-Vertrag ist es wichtig, dass nicht Sie, – beispielsweise als Eigentümer einer Wohneinheit –  sondern die Eigentümergemeinschaft als Vertragspartner aufgeführt wird. Andernfalls besteht das Risiko, dass Sie persönlich in die Haftung geraten.

Anlagen genau bezeichnen

Im Wärme-Contracting-Vertrag sollten Sie alle Gebäude, Häuser oder Anlagen für die Wärmeversorgung genau bezeichnen.

Wärmequalität festlegen

Legen Sie die Wärme in Ihren Räumen selbst fest. Zum Beispiel sollte die Raumtemperatur tagsüber bis zu 22 Grad Celsius und nachts mindestens 16 Grad Celsius betragen. Sie können dabei die Reaktionszeit des Contractors zum Beispiel nach einem Heizungsausfall selbst bestimmen. Wählen Sie zum Beispiel eine Reaktionszeit von zwölf Stunden, muss die Anlage innerhalb dieser zwölf Stunden repariert sein.

Preisgleitklausel festlegen

Auch die Entwicklung des Wärmepreises können Sie selbst festlegen. Verpflichten sie hierzu den Contractor, die Quellen für die Erhöhung des Wärmepreises offenzulegen. Die Gerichte entscheiden: Je höher die Investitionen, desto länger darf der Contractor den Kunden binden. Die üblichen Fristen liegen zwischen 10 und 25 Jahren.

Optionsrecht für Instandhaltung

Einigen Sie sich zu Beginn über den technischen Standard der Anlage: Zum Beispiel sollten Einbau und Erhalt auf dem neuesten Stand sein. Wer auch nach Ende des Vertrages über die Anlage entscheiden will, sollte an ein Optionsrecht zu Vertragsende denken. Somit können Sie selbst wählen, ob die Wärmeanlage entfernt werden soll oder Sie sie auf eigene Kosten weiterführen möchten.

Besteht bei einem Wärme-Contracting-Vertrag noch die Option, zu verhandeln?

Generell ist dies möglich. Erst in der dritten Eigentümerversammlung entscheiden die Wohnungs- oder Hauseigentümer üblicherweise über das konkrete Angebot. In dieser wird der erste Vertragsentwurf besprochen.