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Was bedeutet "ohne Zuckerzusatz" wirklich?

Die Aufschrift "ohne Zuckerzusatz" lockt auf vielen Produkten, doch welche Bedeutung hat dieser Vermerk wirklich? Was "ohne Zuckerzusatz" laut Gesetz wirklich heißt - und woran man süße Dickmacher wirklich erkennt.

Was steckt wirklich drin, wenn
Was steckt wirklich drin, wenn "ohne Zuckerzusatz" draufsteht? (Symbolbild: Getty Images)
  • Das bedeutet "ohne Zuckerzusatz" laut Gesetz

  • Welche Süßungsmittel bei der Aussage "ohne Zuckerzusatz" verboten sind

  • "Ohne Zuckerzusatz" schließt nicht alle Süßungsmittel aus

  • Es kann sein, dass ein Produkt ohne Zuckerzusatz von Natur aus Zucker enthält

  • Auch andere gesetzlich geregelte Werbeaussagen können irreführend sein

  • Wie Verbraucher sich schützen können

Eine zuckerfreie Ernährung scheint heute leichter denn je, denn auf vielen Produkten prangt das Prädikat "ohne Zuckerzusatz". Selbst Süßigkeiten und Backwaren scheinen auf einmal für diejenigen erlaubt, die zuckerfrei leben wollen. Wer sich mit der Behauptung "ohne Zuckerzusatz" schmücken darf und wer nicht, ist laut Gesetz schließlich streng geregelt - oder etwa nicht?

"Ohne Zuckerzusatz": Die wahre Bedeutung

Tatsächlich ist "ohne Zuckerzusatz" laut Gesetz klar definiert. Doch, wie die Verbraucherzentrale Bayern warnt, handelt es sich dabei dennoch um eine Werbeaussage. "Ohne Zuckerzusatz" bedeute keinesfalls, dass ein Produkt tatsächlich zuckerfrei ist.

"Ohne Zuckersatz" heißt im Klartext, dass einem Produkt weder Einfach- oder Zweifachzucker hinzugefügt werden dürfen. Dazu gehören:

  • Haushaltszucker (Saccharose): Dies schließt sowohl Raffinade, braunen Zucker, Kandiszucker, Puderzucker oder Hagelzucker ein

  • Fruchtzucker (Fruktose)

  • Traubenzucker (Glukose)

  • Milchzucker (Laktose)

  • Malzzucker (Maltose)

Auch natürliche Süßungsmittel wie Honig oder Agavendicksaft sind verboten, wenn ein Produkt sich als "ohne Zuckerzusatz" verkaufen will.

Warum in Produkten ohne Zuckerzusatz dennoch Süßungsmittel und auch Zucker stecken können

Zu beachten ist hier allerdings die Regelung, dass diese Zuckerarten nicht zugesetzt sein dürfen. Ausschlaggebend ist dem Portal "Lebensmittelklarheit" zudem der Zweck der jeweiligen Zutat - sprich, ob sie zum Süßen des Produkts dient oder nicht.

"Ohne Zuckerzusatz" sagt also nichts darüber aus, ob ein Produkt von Natur aus Zucker enthält. So steckt in Trockenobst, Säften oder Smoothies Fruchtzucker - und das meist nicht zu knapp. Puddings können Milchzucker enthalten, und Babybrei gleich beides.

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Die Zugabe von Süßungsmitteln wie Süßstoff und süß schmeckenden Kohlenhydraten (Zuckeralkoholen) ist bei "ohne Zuckerzusatz" indes erlaubt. Und auch Letzteres fördert Karies und lässt den Blutzuckerspiegel in die Höhe schnellen.

Zucker ist nicht gleich Zucker - bei
Zucker ist nicht gleich Zucker - bei "ohne Zuckerzusatz" ist nicht zuletzt der "Verwendungszweck" entscheidend (Symbolbild: Getty Images)

Weitere gesetzlich geregelte Werbeaussagen wie "ohne Zuckerzusatz"

Wenn man sich bei einer zuckerarmen oder gar zuckerfreien Ernährung auf den Vermerk "ohne Zuckerzusatz" nicht verlassen kann, wie sieht es dann mit "zuckerfrei" aus? Auch hier muss man leider Abstriche machen, denn diverse Werbeaussagen können der Verbraucherzentrale zufolge versteckte Süße enthalten:

  • Zuckerarm: Dies bedeutet bei festen Produkten, dass maximal 5 Gramm Zucker pro 100 Gramm enthalten sein dürfen - bei flüssigen Produkten sind es 2,5 Gramm Zucker je 100 Milliliter.

  • Zuckerfrei: Auch hier ist ein gewisser Restgehalt Zucker gesetzlich zugelassen, und zwar bis zu 0,5 Gramm Zucker je 100 Gramm beziehungsweise je 100 Milliliter. Was nach einer verschwindend geringen Menge klingt, ist bei einer streng zuckerfreien Ernährung dennoch irreführend: Ein Liter "zuckerfreie" Limonade darf laut Gesetz bis zu 5 Gramm Zucker enthalten.

  • Zuckerreduziert: Hier zählt der Vergleich zu herkömmlichen Lebensmitteln, die dem Produkt entsprechen. Nur, wenn ein Lebensmittel mindestens 30 Prozent weniger Zucker hat als vergleichbare und der Kaloriengehalt nicht höher ist als diese, darf es sich zuckerreduziert nennen.

Die Verbraucherzentrale warnt auch vor Werbesprüchen, die nicht gesetzlich geregelt sind. So sagt beispielsweise "weniger süß" nichts über den Zuckergehalt aus, sondern lediglich über den (subjektiven) Geschmack des Produkts. Und nur, weil ein Produkt "Fruchtsüße" enthält, heißt das nicht, dass nicht auch noch jede Menge raffinierter Zucker oder andere Süßungsmittel drinstecken.

Worauf Verbraucher achten sollten

Der Verbraucherschutz rät, derart wohlklingende Werbeversprechen geflissentlich zu ignorieren und lieber einen wachsamen Blick auf die Nährwerttabelle zu werfen. Auch lohne es sich, die Zutatenliste zu studieren, wenn man auf Nummer sicher gehen will.

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Denn das Gesetz bietet durchaus Schlupflöcher, auch bei dem Prädikat "ohne Zuckerzusatz". Die Vereine für Unabhängige Ernährungsberatung nennen auf ihrer Website Malzextrakt als Beispiel. Dies ist ein süßer Sirup, der zu 55 Prozent aus dem Zweifachzucker Maltose besteht. Damit ist er ein süßendes Lebensmittel und sollte damit nicht in Produkten ohne Zuckerzusatz enthalten sein. Da Malzextrakt per Definition aber weder zu den Zuckern noch zu den Süßungsmitteln zählt, mischen viele Hersteller ihn trotzdem bei und schmücken sich dennoch mit der Behauptung "ohne Zuckerzusatz". Ein waches Auge ist bei gesunder und gerade bei Ernährung also unerlässlich.

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