Werbung

Wo fängt eine Beleidigung an und wie wird sie bestraft?

Manchmal kann die Lunte ganz schön kurz sein an einem schlechten Tag: Ein weggeschnappter Parkplatz, ein Einkaufswagen im Hacken oder der fiese Kommentar eines Kollegen können dazu führen, dass man sich über seine Wortwahl keine Gedanken mehr macht. Doch wo liegen die rechtlichen Grenzen und wann wird es teuer?

Emotionen rauszulassen, ist grundsätzlich eine gute Sache. Allerdings lohnt es sich, dabei auf die Wortwahl zu achten. (Bild: Getty Images)
Emotionen rauszulassen, ist grundsätzlich eine gute Sache. Allerdings lohnt es sich, dabei auf die Wortwahl zu achten. (Bild: Getty Images)

Laut Gesetz ist eine Beleidigung die “Kundgabe einer Missachtung oder Nichtachtung“ eines anderen Menschen. Sie kann mündlich, schriftlich (auch im Netz, per SMS oder WhatsApp), bildlich (auch durch ein Emoji) oder durch Gesten erfolgen. Zu letzterem gehören zum Beispiel das Zeigen des Mittelfingers, des “Scheibenwischers“ oder eines “Vogels“. Unter tätliche Beleidigung fällt es, wenn jemand einen anderen beispielsweise anspuckt, schubst oder mit Dreck bewirft.

Besser nett zu sein: Kündigung wegen WhatsApp-Nachrichten zulässig

Wie hoch sind die Strafen?

In §185 des Strafgesetzbuches (StBG) wird das Strafmaß für eine Beleidigung so umrissen: “Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Um eine gesetzliche Strafe nach sich zu ziehen, müssen für eine Beleidigung mehrere Faktoren erfüllt sein. Erstens: Der Beleidigte muss die Beleidigung wahrgenommen und in ihrer Bedeutung auch verstanden haben. Das ist zum Beispiel interessant, wenn die Personen unterschiedliche Sprachen sprechen. Dazu wird ein Gericht immer auch beurteilen, in welchem Rahmen die Beleidigung stattgefunden hat. Wer zuvor selbst verbal unsachlich oder beleidigend ausgeteilt hat, dem kann das als Einwilligung in eine Beleidigung ausgelegt werden.

Wird Beamtenbeleidigung höher bestraft?

Anders als in anderen Ländern, wie zum Beispiel Frankreich, spielt es in Deutschland keine Rolle, ob man einen Beamten oder eine andere Person beleidigt. Der einzige Unterschied ist der, dass nicht nur der Beamte selbst, sondern auch dessen Vorgesetzter einen Strafantrag stellen kann.

Rauchen, Alkohol, Beleidigung: So unterschiedlich sind die Strafen im Ausland

Wie teuer kann eine Beleidigung werden?

Je nach Beleidigung ist die Spanne in der Höhe von Geldstrafen ziemlich groß. Gegenüber “MDR Jump“ nannte der Rechtsanwalt Thomas Kinschewski einige Beispiele. Mit 150 Euro ist das Herausstrecken der Zunge relativ günstig, das Zeigen des Mittelfingers mit einer Geldstrafe von 4000 Euro ziemlich teuer. Dazwischen bewegen sich beispielsweise “du blödes Schwein“ (475 Euro), “Asozialer“ (550 Euro), “bei dir piept’s wohl“ (750 Euro), “Idiot“ (1500 Euro“) und “alte Sau“ (2500 Euro). Laut der Website “anwalt.org“ wurden “Hurensohn“, “Drecksau“ und “Wichser“ auch schon mit zwei Wochen Dauerarrest und der Verpflichtung zu Alkoholberatungsgesprächen bestraft.

VIDEO: Telefonieren beim Radfahren verboten - 95 Euro Strafe