10 Fakten: Wissenswertes über Drohnen
Kinder steuern sie zum Spaß, professionelle Drohnen liefern Bildmaterial von live übertragenen Sportevents und die Polizei nutzt sie unter anderem zur Überwachung von großen Veranstaltungen. Drohnen haben heutzutage viele Einsatzgebiete und Funktionen. Hier sind zehn Fakten über die ferngesteuerten Fluggeräte.
Drohnen gibt es ganz klein und leicht als Kinderspielzeug oder viel größer und schwerer für professionelle Nutzer*innen. Dabei ist ganz klar geregelt, wer sie wie und unter welchen Voraussetzungen steuern darf. Daneben haben die unbemannten Fluggeräte tierische Vorbilder und sind nicht nur gefährlich, wenn sie im Krieg eingesetzt werden. Hier kommen zehn spannende Fakten über die kleinen Spaßmacher und großen Zerstörer.
Der Begriff "Drohne" ist von Bienenvölker entliehen
Laut Planet Wissen stammt der Begriff der Drohne von den Bienenvölkern. Dort werden die männlichen Bienen Drohnen genannt. Sie sind für die Befruchtung der Bienenkönigin zuständig und sterben danach schnell. Sobald sie ihren Nutzen erfüllt haben, fehlen sie dem Bienenstock nicht weiter. Und genau so ist es auch bei unbemannten Fluggeräten, die abstürzen können, ohne dass eine Besatzung Schaden nehmen würde.
Bestimmte Orte sind für Drohnen tabu
Der Betrieb von unbemannten Fluggeräten wird durch die Luftverkehrsordnung geregelt. An besonders schützenswerten Einrichtungen wie Kraftwerken oder Krankenhäusern ist die Nutzung entweder ganz verboten, eingeschränkt oder nur mit Erlaubnis des Betreibers oder der zuständigen Behörde möglich. Besondere Auflagen gelten unter anderem auch in der Nähe von Flughäfen und über Bahnanlagen, Einrichtungen der Verfassungsorgane des Bundes und oberer Bundesbehörden sowie über Unglücksorten und Katastrophengebieten.
Mit Kamera sind Drohnen registrierungspflichtig
Seit dem 1. Mai 2021 muss sich jede*r Drohnenpilot*in beim Luftfahrt-Bundesamt registrieren, sofern seine bzw. ihre Drohne eine Kamera hat. Nach der Registrierung bekommt man eine Nummer (e-ID), die auf der Drohne angebracht werden muss. Für Privatpersonen kostet die Registrierung 20 Euro. Spielzeugdrohnen müssen nicht registriert werden.
Maximale Flughöhe und Sichtkontakt sind vorgeschrieben
Drohnen dürfen nur bis in eine Höhe von höchstens 120 Metern gesteuert werden. Wer sie steuert, muss ständigen Sichtkontakt zu seiner Drohne haben, um Unfälle und Kollisionen zu vermeiden. Drohnen unter 500 Gramm dürfen auch außerhalb der Sichtweite gesteuert werden, wenn der Abstand zwischen Pilot*in und Drohne unter 50 Metern liegt und die Drohne im "Follow-me"-Modus fliegt.
Vor allem die USA setzen auf tödliche Drohnen
Über 80 Staaten haben bereits militärische Drohnen im Einsatz, wobei die meisten Staaten die Drohnen lediglich zu Aufklärungszwecken nutzen. Die USA allerdings setzen Drohnen auch als Kampfwaffe ein. Im August 2022 wurde in der afghanischen Hauptstadt Kabul der Al-Kaida-Chef Aiman-al-Sawahiri durch einen Drohnenangriff getötet. Immer wieder kommt es bei solchen Aktionen auch zu Opfern unter der Zivilbevölkerung. In Deutschland schließt die Bundesregierung Tötungsmissionen militärischer Drohnen aus.
Bei der Polizei sind Drohnen bei vielen Einsätzen am Start
Auch die Polizei macht sich bei ihrer Arbeit Drohnen zunutze. Laut Prof. Dr. Christoph Gusy von der Universität Bielefeld werden sie zum Beispiel bei der Suche nach Vermissten oder polizeilich relevanten Personen eingesetzt. Zudem sind die Fluggeräte für die temporäre Überwachung von Grenzen, Gebäuden und Plätzen, bei Versammlungen und Veranstaltungen, bei der Verschaffung oder Sicherung von Beweisen, der Dokumentation von Straftaten und der Aufklärung an Tatorten im Einsatz.
Drohnenpilot*innen müssen mindestens 16 Jahre alt sein
Für kleine und leichte Spielzeugdrohnen gibt es kein Mindestalter. Ab einem Gewicht von 500 Gramm müssen Drohnenpilot*innen aber einen Drohnen-Führerschein vorweisen können. Wer jünger ist als 16 Jahre, die Drohne aber unter Aufsicht einer Person steuert, die mindestens 16 Jahre und im Besitz eines solchen Führerscheins ist, darf dies tun.
Den Drohnen-Führerschein gibt es an unterschiedlichen Stellen
Für Drohnen mit einem Gewicht zwischen 500 Gramm und 1.999 Gramm braucht man einen sogenannten kleinen Führerschein. Diesen kann man für 25 Euro über einen Online-Test beim Luftfahrt-Bundesamt bekommen. Den großen Drohnen-Führerschein, den man zum Beispiel braucht, um näher an Ortschaften heranfliegen zu können, muss man bei privaten Drohnenschulen machen. Der große Führerschein kann ein paar hundert Euro kosten.
Ein russischer Kampfjet hat eine US-Drohne angegriffen
Im März 2023 kam es über dem Schwarzen Meer zu einem Zusammenstoß zwischen einer US-Aufklärungsdrohne und einem russischen Jet. Die Drohne wurde beschädigt und schließlich zu einem kontrollierten Absturz gebracht, nachdem das Kampfflugzeug sie zwei Mal gezielt angeflogen und schließlich Treibstoff über dem unbemannten Flugobjekt abgelassen hatte.
Die NBC berichtete, dass Vertreter der US-Regierung davon ausgingen, dass hochrangige Kreml-Beamte der Aktion des russischen Kampfjets zugestimmt haben müssen. Demnach sei es die Absicht der russischen Führung gewesen, beim Abfangen der Drohne aggressiv vorzugehen. Das russische Verteidigungsministerium wies jede Verantwortung im Zusammenhang mit dem Absturz zurück, woraufhin die US-Regierung ein Video von dem Vorfall veröffentlicht hat:
BREAKING: U.S. military releases dramatic declassified video taken by MQ-9 Reaper drone that shows the moment that a Russian Su-27 fighter jet collided with it after attempting to spray the drone with jet fuel. https://t.co/XGoVQN7ppJ pic.twitter.com/X9vH6qtFGf
— ABC News (@ABC) March 16, 2023
Ski-Star Marcel Hirscher wäre fast von einer Drohne getroffen worden
2015 wäre es beim Weltcup-Slalom in Madonna di Campiglio beinahe zu einem schweren Unfall gekommen: Eine Drohne des TV-Rechteinhabers "Infront" hätte beinahe den mehrfachen Weltcup-Gesamtsieger Marcel Hirscher getroffen. Der sagte nach dem Rennen: "Ich habe nicht gewusst, was es ist, aber schon etwas gespürt." Nachdem der mehrfache Weltcup-Gesamtsieger dann Fernsehbilder der abstürzenden und zersplitternden Drohen gesehen hatte, klang er nicht mehr ganz so entspannt: "Eine absolute Frechheit. Man darf gar nicht nachdenken, was da passieren kann. Bitte, passt besser auf!"
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