Alles zum Buß- und Bettag – und warum er kein Feiertag ist

Der Buß- und Bettag hat eine lange Tradition. (Symbolbild: Alex/Getty Images)
Der Buß- und Bettag hat eine lange Tradition. (Symbolbild: Alex/Getty Images)

Am 21. November feiert die evangelische Kirche in Deutschland den Buß- und Bettag. Ein gesetzlicher Feiertag ist dieser in Deutschland allerdings schon seit 1995 nicht mehr – außer in einem einzigen Bundesland.

Der Buß- und Bettag hat in der evangelischen Kirche eine lange Tradition. Er wurde in Notzeiten ausgerufen und sollte die Menschen dazu animieren, um Vergebung für ihre Sünden zu bitten, Buße zu tun und ihre Verbindung zu Gott zu stärken. Den ersten Buß- und Bettag feierten die Gläubigen 1532. Bis ins 19. Jahrhundert gab es eine Vielzahl von verschiedenen landesspezifischen Bußtagen. Im Jahr 1892 einigte man sich auf ein einheitliches Datum: den Mittwoch vor dem Totensonntag (der Sonntag vor dem 1. Advent).

Die Abschaffung

1994 beschloss die Deutsche Bundesregierung, den Buß- und Bettag als gesetzlichen Feiertag abzuschaffen. Dies hatte einen pragmatischen Hintergrund: 1995 wurde die Pflegeversicherung als Pflichtversicherung eingeführt, was für die Arbeitgeber eine stärkere finanzielle Belastung bedeutete. Um sie ein Stück weit wieder zu entlasten, wurde der Buß- und Bettag aus dem Kalender der gesetzlichen Feiertage gestrichen – natürlich sehr zum Missmut der Kirche. Viele Protestanten begehen den Tag auch heute noch.

Sachsen als Ausnahme-Bundesland

Nur ein Bundesland schaffte den Buß- und Bettag nicht ab: In Sachsen gilt er bis heute als offizieller Feiertag. Dafür handelte das Bundesland im Osten einen Deal aus: Arbeitnehmer müssen 0,5 Prozent ihres Bruttogehalts mehr in die Pflegeversicherung einzahlen. Das stößt bei vielen auf Kritik: Die Einnahmen würden damit die reinen Kosten des Feiertags übersteigen.

In Bayern bleiben am Buß- und Bettag die Schulen geschlossen. (Symbolbild: PhotoAlto/Frederic Cirou/Getty Images)
In Bayern bleiben am Buß- und Bettag die Schulen geschlossen. (Symbolbild: PhotoAlto/Frederic Cirou/Getty Images)

Regelung in anderen Bundesländern

Generell kann sich aufgrund des Feiertagsgesetzes zwar jeder Arbeitnehmer an diesem Tag freinehmen, bezahlt wird der Tag allerdings nicht. Auch außerhalb Sachsens unterscheidet sich die Regelung in manchen Bundesländern. In Bayern ist der Buß- und Bettag (für Kinder jeder Konfession) unterrichtsfrei. Lehrkräfte haben jedoch dennoch nicht dienstfrei, sondern nehmen an einem pädagogischen Tag teil. Protestantische Lehrkräfte können dieser Veranstaltung auf eigenen Wunsch jedoch fernbleiben. Für die öffentlichen Verkehrsmittel in Bayern zählt der Buß- und Bettag als Ferientag, auch die Kindergärten bleiben geschlossen.

In Berlin herrscht für protestantische Schulkinder an diesem Tag ebenfalls keine Unterrichtspflicht.