Alltagsfrage: Darfst du einen Parkplatz freihalten?

Der eine geht schon vor, weil der andere noch einen Parkplatz suchen muss, und läuft auf einmal an einer Parklücke vorbei. Klar, dass man den freien Platz dann kurz blockiert, indem man sich mitten in die Lücke stellt, oder? Rechtlich gesehen ist die Sache klar.

Es kann verlockend sein, einen Parkplatz kurzfristig freizuhalten. Doch ist das eigentlich erlaubt? (Bild: Getty Images)
Es kann verlockend sein, einen Parkplatz kurzfristig freizuhalten. Doch ist das eigentlich erlaubt? (Bild: Getty Images)

Wer nicht in einem Auto sitzt und einen Parkplatz blockiert, begeht nach geltendem Verkehrsrecht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von 10 Euro bestraft werden kann. Nähert sich ein Auto dem Parkplatz und möchte der Fahrer sein Fahrzeug dort abstellen, muss man den Platz frei machen. Tut man das nicht, kann das sogar den Tatbestand der Nötigung erfüllen.

Nur die Stadt darf Parkplätze absperren

Genauso wenig ist es erlaubt, Parkplätze mit Absperrband, Stühlen oder anderen Gegenständen zu blockieren, weil man zum Beispiel umzieht. Wer zu diesem Zweck Plätze freihalten möchte, muss beim Straßenverkehrsamt ein zeitlich begrenztes Parkverbot beantragen. Alternativ kann das auch ein beauftragtes Umzugsunternehmen veranlassen. Der Platz wird dann offiziell von der Stadt abgesperrt und Autos, die trotzdem dort parken, werden abgeschleppt.

Was, wenn der Fußgänger einfach nicht weggeht?

Aber was kann man denn tun, wenn man als Autofahrer einen Parkplatz haben will, der von jemandem blockiert wird? Gegenüber der Website “Anwaltsauskunft.de“ sagte die Rechtsanwältin Dr. Daniela Mielchen von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein, Autofahrer dürften ihr Recht durchaus durchsetzen.

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Laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg ist es erlaubt, den Fußgänger zum Rückzug zu bewegen, indem man vorsichtig in die Lücke fährt. Wer aber rücksichtslos handelt, in die Lücke prescht und den Fußgänger dadurch gefährdet, kann sich wiederum selbst einer Nötigung strafbar machen. Dafür sieht der Bußgeldkatalog Strafen von einem Fahrverbot oder der Entziehung der Fahrerlaubnis über eine Geldstrafe oder drei Punkte in Flensburg bis zu einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor.

So oder so stellt sich natürlich die Frage, ob sich der Kampf um einen freien Parkplatz tatsächlich lohnt (Stichwort: Nervenkostüm). Wir empfehlen: zuerst einmal das Fenster runterkurbeln und höflich fragen, warum die Blockade gerade so wichtig ist. Und im Zweifelsfall einem altbekannten Sprichwort mal wieder eine Chance geben: Der Klügere gibt nach.

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