Backwaren, Süßigkeiten & Co: In diesen Lebensmitteln steckt Alkohol
In vielen Lebensmitteln – auch für Kinder – steckt Alkohol, obwohl das nicht zu vermuten wäre. In den Zutatenlisten wird er oft unzureichend oder unter wenig bekannten Begriffen deklariert, das ergab ein Marktcheck der Verbraucherzentrale. Lesen Sie hier, in welchen Produkten Sie mit Alkohol rechnen müssen.
Backwaren zum Frühstück, Suppen zu Mittag oder Schoko-Kuchen für die Kinder – all diese Lebensmittel können Alkohol enthalten. Das ergab ein aktueller Marktcheck, für den die Verbraucherzentrale stichprobenartig Produkte aus unterschiedlichen Kategorien untersuchte.
In den Zutatenlisten oft nur schwer zu finden
Bei den meisten der überprüften Lebensmittel, wäre Alkohol als Bestandteil eher nicht zu erwarten gewesen. Aber auch, wer sich grundsätzlich die Mühe macht, die Zutatenlisten der Waren zu überprüfen, wird nicht immer auf Anhieb fündig.
"Die meisten Produkte sind hinsichtlich ihres Alkoholgehalts nur unzureichend deklariert, darunter auch solche, die Kinder gerne essen", erklärt die Verbraucherzentrale Hamburg. In den Zutatenlisten erscheint der enthaltene Alkohol oft unter weniger bekannten Begriffen wie Ethanol und Ethylalkohol sowie unter verschiedenen Sorten, wie etwa Likör, Weisswein oder Sherry.
Nur eins von 18 Produkten war deutlich gekennzeichnet
Insgesamt wurden für den Marktcheck 18 Produkte untersucht. Nur eins davon, das Dessert Barista Cup Haselnuss der Marke Gourmet, hatte eine deutliche Kennzeichnung auf der Schauseite, dass es Alkohol enthält. Dass die meisten anderen Lebensmittel nicht klar gekennzeichnet sind, sei vollkommen unverständlich, kritisieren die Verbraucherschützer. Denn für Verbrauchergruppen wie Eltern, Schwangere, abstinente Alkoholikerinnen und Alkoholiker sowie Menschen muslimischen Glaubens können schon geringe Mengen Alkohol problematisch werden.
Alkohol in Knack & Back, Milka, Heinz und Bahlsen
Wer seinen Kindern zwischendurch mal ein Schoko-Brötchen der Marke Rewe Beste Wahl oder einen Choco Trio-Kuchen von Milka spendiert, würde wohl kaum erwarten, dass Alkohol in dem süßen Gebäck steckt. Kein Wunder, denn in beiden Fällen bewertet die Verbraucherzentrale eine entsprechende Kennzeichnung als "unzureichend". In der Zutatenliste der Schoko-Brötchen wird der enthaltene Alkohol-Gehalt unter dem Begriff Ethanol geführt. Bei Milka steht zwar der Begriff Alkohol in der Zutatenliste, ist aber aufgrund der Farbgebung nur schwer lesbar.
Überwiegend Süßwaren betroffen
Auch in Backwaren wie Croissants von Knack & Back, Bagels von ja! und Comtess Schoko-Kuchen von Bahlsen fanden die Verbraucherschützer Alkohol als Zutat. Ebenso in der Gulasch-Suppe der Marke ja!, French Style Cocktail Sauce von Heinz und vielen Produkten mehr.
Auf der Facebookseite der Verbraucherzentrale Hamburg diskutieren Nutzer über dieses Thema:
Wer Lebensmittel mit Alkohol meiden will, sollte vor allem bei Süßwaren wie Marzipan, Fertigkuchen, Kuchenrollen mit kakaohaltiger Füllung, Desserts und Eis genau hinschauen. "Oft sind es Lebensmittel, bei denen man – anders als im Fall der Schwarzwälder Kirschtorte – nicht unbedingt damit rechnet. Aber auch Suppen, Saucen oder Salatdressings sowie herzhafte Gerichte wie Hühnerfrikassee sollte man genau prüfen", so die Verbraucherzentrale.
Verbraucherschützer fordern Hersteller zur klaren Kennzeichnung auf
Noch besser wäre es aber, wenn Hersteller enthaltenen Alkohol mit Angabe des Gesamtalkoholgehaltes auf ihren Produkten klar ersichtlich kennzeichnen würden – das würde sicher manchen vor Fehlkäufen bewahren, meinen die Verbraucherschützer.
Weitere Informationen zum Thema "Alkohol in Lebensmitteln" finden Sie hier auf den Internetseiten der Verbraucherzentrale Hamburg.
Im Video: Studie - In diesen Berufen wird zu viel Alkohol getrunken