Better Life: Fundsachen wie Schlüssel oder Geld: Das ist zu tun

Ein Geldschein auf der Straße, ein Schlüssel oder ein kleiner Schmuckanhänger – im Alltag sehen wir oft Dinge, die jemand anders verloren hat. Doch wie geht man mit Fundsachen richtig um und darf man etwas einfach behalten? Das sind die Regeln.

Schlüsselbund auf offener Straße
Wer einen Schlüsselbund findet, sollte ihn zeitnah im Fundbüro, bei der Polizei oder beim Bürgeramt abgeben

Der Umgang mit gefundenen Dingen wird ganz grundsätzlich durch das Bürgerliche Gesetzbuch geregelt. Dort heißt es: “Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, hat dem Verlierer oder dem Eigentümer oder einem sonstigen Empfangsberechtigten unverzüglich Anzeige zu machen.“ Möglich ist das zum Beispiel dann, wenn jemand einen Geldbeutel findet, in dem der Besitzer seine Telefonnummer notiert hat oder der Ausweis eine Adresse ganz in der Nähe enthält.

Was mehr wert ist als 10 Euro, muss abgegeben werden

In den meisten Fällen dürfte man aber kaum wissen, wem die Sache gehört, die man eben gefunden hat. Dazu heißt es im Bürgerlichen Gesetzbuch: “Kennt der Finder die Empfangsberechtigten nicht oder ist ihm ihr Aufenthalt unbekannt, so hat er den Fund und die Umstände, welche für die Ermittlung der Empfangsberechtigten erheblich sein können, unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen.“

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Laut Stiftung Warentest bedeutet das Wort “unverzüglich“ in diesem Zusammenhang aber nicht, dass man tatsächlich sofort handeln muss und zum Beispiel den Weg zur Arbeit unterbrechen. Auf jeden Fall aber sollte die Abgabe möglichst zeitnah passieren. Eine Ausnahme gibt es aber: Dinge, die nicht mehr als 10 Euro wert sind, müssen nicht zurückgegeben oder abgegeben werden. Wer etwas Wertigeres aber einfach behält, unterschlägt es und macht sich damit strafbar. Wie hoch die Strafe in einem solchen Fall aussehen kann? Das Amtsgericht Haßfurt zum Beispiel verhängte eine Geldstrafe von 1.500 Euro, nachdem ein Mann ein gefundenes Smartphone nicht abgegeben hatte.

Vergessener Teddybär auf einem Stuhl
Der materielle Wert eines vergessenen Teddybärs kann gering sein, der emotionale unbezahlbar

Wo kann man Fundsachen abgeben?

Es gibt mehrere Möglichkeiten, wohin man gefundene Dinge bringen kann. Erstens natürlich ins Fundbüro, daneben aber auch ins Bürgeramt oder zur Polizei. Das kann entweder anonym oder unter Angabe der eigenen Daten geschehen. Ein Vorteil der zweiten Möglichkeit: Ist die Fundsache nach sechs Monaten noch nicht abgeholt worden, kann der Finder, sofern er will, sie wieder abholen. Ansonsten wird sie gegebenenfalls versteigert oder vernichtet.

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Der zweite Vorteil: Wer eine gefundene Sache abgibt und damit dafür sorgt, dass der Besitzer sie wiederbekommt, hat Anspruch auf einen Finderlohn. Und der kann sich ganz schön lohnen. Bei einem Wert bis 500 Euro bekommt der Finder 5 Prozent davon, bei allem darüber hinaus sind es 3 Prozent. Und auch bei Dingen, deren Wert vor allem emotional ist wie zum Beispiel bei Fotos oder auch bei umfangreichen Schlüsselbünden zeigen sich Besitzer rein freiwillig manchmal großzügig. Als Fundsache gelten übrigens auch entlaufene Haustiere. Allerdings muss niemand selbst auf den Hund, die Katze oder andere Tiere aufpassen, bis der Besitzer ermittelt ist. Dafür sind die Gemeinden zuständig.

Sonderfall öffentlicher Nahverkehr

Wer in einem Bus, einem Zug, einer Straßen- oder U-Bahn etwas findet, sollte es direkt bei dem jeweiligen Unternehmen abgeben. An diesen Orten wie auch in Behörden ist der Finderlohn anders geregelt: Er beträgt nur die Hälfte der sonst gültigen 3 beziehungsweise 5 Prozent und das auch erst, wenn die gefundene Sache mehr wert ist als 50 Euro.

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