Better Life: Urlaubssouvenirs – Was ist erlaubt und wo wird es schnell teuer?

Muscheln vom Strand und in Flaschen abgefüllter Sand sind seit Kindertagen der absolute Klassiker, wenn es um Mitbringsel aus dem Urlaub geht. Das bedeutet aber noch lange nicht, dass das auch in allen Ländern erlaubt ist. Und es gibt es noch mehr Fallstricke, über die sammelfreudige Touristen Bescheid wissen sollten.

Kinderhände voller Muscheln
Muscheln sammeln gehört für viele im Urlaub dazu. Doch was ist wirklich erlaubt? (Bild: Getty)

Muscheln

Muscheln am Strand zu suchen, gehört nicht nur für viele kleine Urlauber*innen zum Ferienalltag einfach dazu. Groß und klein, in verschiedenen Formen und Farben sind sie einfach zu verlockend, um sie da liegen zu lassen, wo sie eigentlich hingehören. Zumindest im Sinne des Arten- und Umweltschutzes ist es nämlich nicht in Ordnung, mehr als nur geringe Mengen an Muscheln einzusammeln, die außerdem ausschließlich für den privaten Gebrauch bestimmt sein dürfen.

Im Zweifel besser ganz verzichten

Wer Urlaub in Ägypten oder Thailand macht, sollte lieber ganz auf das Sammeln von Muscheln verzichten. Viele von ihnen stehen unter Natur- und Artenschutz und dürfen nicht eingesammelt werden. Genauso wenig darf man übrigens Schmuck oder Kunsthandwerk ausführen, bei denen Muscheln verarbeitet wurden.

In folgenden Ländern müssen Muscheln ebenfalls liegen bleiben: in der Dominikanischen Republik, Dubai, Neuseeland und, je nach Art, in den USA und Mexiko. Im Zweifel also immer auf das Sammeln von Muscheln verzichten.

Möglich sind bis zu 10 Jahre Gefängnis

In der Türkei gelten Muscheln als "Natur- und Kulturgüter" im staatlichen Besitz, die nicht ausgeführt werden dürfen. Im schlimmsten Fall drohen bei Verstößen zehn Jahre Haft. Und auch in Italien dürfen laut bussgeld-info.de keine Muscheln als Souvenir mitgenommen werden. Auf der Insel Sardinien beispielsweise stehen die Sandstrände unter besonderem Schutz. Wer hier Muscheln sammelt, muss mit einer Strafe von bis zu 3.000 Euro rechnen.

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Generell geschützt sind übrigens Riesenmuscheln, die man an den gewellten Rändern erkennt, mit denen die Hälften ineinandergreifen. Da Fechterschnecken ebenfalls geschützt sind, dürfen auch ihre hübsch gedrehten Häuser nicht gesammelt werden.

Sand

Ebenfalls 3.000 Euro stehen auf dem Spiel, wenn jemand Sand vom Strand in Sardinien mitnimmt. Der weiße Sand ist sogar so kostbar, dass ein Tourist laut Reisereporter 100 Euro Strafe bezahlen musste, weil er im Örtchen Stintino sein Handtuch auf den Sand gelegt hatte. Der Grund: Der Sand, der im Handtuch hängt, fehlt danach am Strand. Um das zu vermeiden, müsste man eine Matte unter das Handtuch legen.

Generell ist das Mitnehmen von Sand aber in ganz Italien verboten.

Strand auf Sardinien
Ganz hell und feinkörnig ist der Sand auf Sardinien, der als durchaus wertvoll gilt. (Foto: Getty)

Steine

Bis zu 1.000 Euro muss auch bezahlen, wer auf der griechischen Insel Skiathos oder am Strand von Wales Kieselsteine einpackt. Diese dienen dem Strand als natürlicher Schutz und dürfen darum nicht entfernt werden.

Korallen

Viele Korallenarten gelten als besonders geschützt und dürfen deshalb generell nicht als Souvenir mitgenommen werden. "Als Faustregel kannst du dir merken: Egal, wo du auf dieser Welt unterwegs bis, sind Steinkorallen als Souvenir tabu", schreibt dazu beispielsweise reisereporter.de.

Tiere

Wer im Urlaub Gegenstände kauft, die Elfenbein, Schildpatt, Schildkrötenpanzer oder Schlangenhaut enthalten, macht sich gemäß des Washingtoner Artschutzabkommens des illegalen Handels mit bedrohten Arten mitschuldig. Dafür drohen saftige Bußgelder bis zu 50.000 Euro. Verzichten sollte man auch auf Pelze und Lederwaren – natürlich vor allem von geschützten, aber auch von nicht geschützten Tieren – sowie ausgestopfte Vögel. Auch dadurch werden Verstöße gegen des Artenschutzabkommen unterstützt und es drohen Bußgelder oder sogar Strafverfahren. Selbstverständlich sollten auch keine lebendigen Tiere mitgenommen werden.

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Was vielen Urlauber*innen vielleicht nicht bewusst ist: Auch Nahrungsergänzungsmittel, Medizinprodukte oder Cremes können vom Zoll beanstandet werden, sofern sie tierische Bestandteile enthalten. Da der Stör zu den bedrohten Tierarten gehört, ist beispielsweise auch die Einfuhr von Kaviar auf 125 Gramm beschränkt. Generell ist die Einfuhr von tierischen Produkten, beispielsweise Honig, nur bis zu einer bestimmten Menge erlaubt.

Antiquitäten

Nicht deklarierte, echte Antiquitäten und Kunstgegenstände aus anderen Ländern gelten als illegal eingeführtes Kulturgut, für das zum Beispiel in der Türkei Gefängnisstrafen bis zu zehn Jahren ausgesprochen werden. Dazu können auch Münzen oder Bruchstücke von Säulen oder Gebäuden zahlen.

Plagiate

Die Gucci-Tasche für ein paar Euro oder die offensichtlich gefälschte Rolex dürfte vom Zoll wahrscheinlich noch durchgewunken werden – zumindest solange klar ist, dass sie nur für den privaten Gebrauch bestimmt ist. Werden gefälschte T-Shirts oder andere Gegenstände aber in großer Stückzahl gefunden, sieht die Sache anders aus und es steht der Verdacht der Markenpiraterie im Raum.

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