Christian Louboutin gewinnt Rechtsstreit um die rote Sohle

Wer hatte die Idee mit der roten Sohle zuerst? Der Streit zwischen den Luxusunternehmen Christian Louboutin und Yves Saint Laurent geht in die nächste Runde. Ein amerikanisches Gericht hat jetzt entschieden: Die rote Sohle wird als Markenzeichen von Christian Louboutin anerkannt — mit einigen Einschränkungen.

Christian Louboutin: Frauen träumen Tag und Nacht von seinen High Heels (Bild:ddp)
Christian Louboutin: Frauen träumen Tag und Nacht von seinen High Heels (Bild:ddp)

Seit „Sex and the City" ist die Frauenwelt verrückt nach ihr: der roten Sohle von Christian Louboutin. Stars wie Heidi Klum, Jennifer Lopez, Eva Longoria und natürlich Sarah Jessica Parker können nicht genug von den Luxus High Heels bekommen. Der Hype um das Fashion-Statement beschäftigt sogar amerikanische Gerichte: Ist die rote Sohle von Christian Louboutin mehr als Mode, ist sie ein gesetzlich schützenswertes Markenzeichen?

Ein Berufungsgericht in Manhattan hat jetzt entschieden: Die charakteristische Louboutin-Sohle ist vom amerikanischen Patent- und Markenrecht geschützt — zumindest in manchen Fällen. Die rote Sohle müsse, so das Gericht, im Kontrast zum Rest des Schuhes stehen. Für die Konkurrenz bleibt nur der monochrome Rest: Komplett rote Modelle darf weiterhin jedes Unternehmen vermarkten.

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Im Hause Louboutin feiert man den Teilerfolg: „Wir sind extrem erfreut und zufrieden, dass das Berufungsgericht unserem Hauptargument zustimmt: Farbe kann in der Fashion-Industrie als Markenzeichen dienen und Christian Louboutins weltberühmte rote Sohle gilt als Marke und das ist schützenswert und einklagbar."

Konkurrent Yves Saint Laurent hingegen dürfte das Urteil weniger begeistern. Mit der im April dieses Jahres eingerichten Klage wollte Christian Louboutin erzwingen, dass YSL keine rot besohlten Schuhe mehr auf den US-Markt bringen darf. Schlüssig argumentierte YSL, dass die Idee der roten Sohle nicht von Christian Louboutin übernommen wurde, sondern von den rot besohlten Tanzschuhen des französischen Königs Ludwig XIV.

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In erster Instanz befand das Gericht, dass Christian Louboutins spontaner Einfall, roten Nagellack auf Schuhsohlen zu pinseln, nicht durch das Patentrecht geschützt ist. Ein Sprecher stellte damals fest, dass „Farbe in der Modebranche als Zierde dient und eine ästhetische Funktion hat" und Louboutin darum kaum in der Lage sei, den Markenschutz durchzusetzen. Weit gefehlt: Das aktuelle Urteil erkennt an, dass die rote Sohle ein Erkennungszeichen der Marke ist und zum Beispiel durch Konkurrenten wie YSL nicht „kopiert" werden darf.