Ausmisten in 2013: So werden Sie alte Kleider los
Der Jahresbeginn ist die perfekte Gelegenheit für einen Neustart, auch in Ihrem Kleiderschrank. Befreien Sie sich von altem Ballast und verschaffen Sie sich Überblick in Ihrer Garderobe. Das Internet bietet bequeme Möglichkeiten, aussortierte Klamotten loszuwerden und dabei noch Geld für den ein oder anderen neuen Fummel zu verdienen. Wir sagen Ihnen, wo Sie Ihre Sachen zum Verkauf anbieten können und worauf Sie dabei achten müssen.
Kleiderkreisel
Neben Kleidung werden hier gegen Geld oder zum Tausch auch Kosmetikartikel und Accessoires angeboten. Das Ganze funktioniert als Netzwerk (www.kleiderkreisel.de) für registrierte Nutzer. Die Anmeldung ist schnell erledigt und kann sogar über einen bestehenden Facebook-Account erfolgen. Das Prozedere ist ganz ähnlich wie bei Ebay: Man gibt seinem Angebot einen Titel, verfasst einen kleinen Verkaufstext und wählt eine Kategorie aus, in dem die Ware angeboten werden soll. Schon kann’s losgehen. Aber Achtung, dies ist keine Auktion! Der Preis kann zwar noch nach oben oder unten geschraubt werden, die Interessenten bieten aber nicht auf den Artikel.
Kleiner Wermutstropfen: Nutzer des Kleiderkreisels haben keinerlei Sicherheit, da die Betreiber der Seite sich aus dem Transaktionsgeschäft heraushalten und keine Haftung für den Fall übernehmen, dass ein Käufer deutlich zu spät oder gar nicht bezahlt.
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Ebay
Der Standard unter den Online-Verkaufsportalen. Beim weltweit größten Internetauktionshaus können Sie vor allem Ihre abgetragenen „besseren“ Teile loswerden. Einzelteile lassen sich individuell hochladen und prominent präsentieren, um bei entsprechend kaufkräftiger Kundschaft Aufmerksamkeit zu erregen. Ist Ihnen das zu aufwendig? Dann probieren Sie doch einmal, Ihre alten Kleider als Themenpaket anzubieten: "Frühlingsoutfit in Größe 36" oder "Neunziger-Klamotten, die wieder angesagt sind". Das weckt die Neugierde und ist wie ein Überraschungsei für Fashionistas.
Textil-Ankauf
Über Plattformen wie www.textil-ankauf.com werden Sie Ihre alten Klamotten zum Festpreis los. Egal ob etwas durchgelatscht oder völlig aus der Mode gekommen ist, die Seite nimmt sich sämtlicher alter Klamotten an. Das Portal ist eine bequeme Alternative zum realen Flohmarkt oder dem Second-Hand-Laden, da Altkleider in rauen Mengen mit nur einem Mausklick zum Verkauf gestellt werden können. Wie das einzelne Stück aussieht, ist relativ egal. Anders als bei Kleiderkreisel.de: Für jedes eingegebene Kleidungsstück werden Punkte gutgeschrieben. Ab 100 Punkten kann man die Altkleider gegen Geld tauschen.
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Designerankauf
Sie haben sich an dem Original von Gaultier aus den Achtzigern satt gesehen, und auch die Birkin Bag von Hermès soll einer neuen Handtasche weichen? Für Edelmarken gibt es spezielle An- und Verkauf-Portale, bei denen der Wert der Mode vorab von Experten geschätzt wird. Bei designerkauf.de können Sie Designer-Teile in makellosem Zustand zu Geld machen, allerdings müssen es mindestens zehn Stücke sein. Die Einzelteile müssen in eine Liste eingetragen und dem Anbieter zugeschickt werden. Der legt dann die Preise nach Absprache mit Ihnen fest. Kommt es zu einer Einigung, wird der Betrag direkt auf Ihr Konto überwiesen. Dabei ist die Ware während des Transports durch designerkauf.de versichert.
Worauf Sie achten sollten
Privatanbieter müssen auch im Internet kein Widerrufs- oder Rückgaberecht einräumen. Trotzdem gibt es rechtliche Verpflichtungen. So müssen die Angaben zum Angebot der Wahrheit entsprechen. Bilder und Texte sollten lieber nicht beim Hersteller heruntergeladen werden. Sie riskieren sonst einen Verstoß gegen das Urheberrecht. Fotografieren Sie lieber Ihre Kleidungsstücke selbst und verfassen Sie eine Beschreibung in eigenen Worten. Haben Sie einen Verkauf getätigt, sollten Sie den Versand unbedingt versichern, das empfiehlt auch der Bundesverband BITKOM in seinem Infoblatt zu Marktplätzen im Internet. Das geht schon für 6,90 Euro als Paket bei der deutschen Post.
Wer sich zusätzlich für Beschädigung und Verlust der Ware absichern will, kann dem Angebot folgenden Satz hinzufügen: „Der Artikel wird auf Verlangen und auf Gefahr des Käufers verschickt.“ Sollten Sie regelmäßig und in großen Mengen Kleidung im Internet zum Verkauf anbieten, kann es sein, dass Sie juristisch als Unternehmer einzustufen sind. In so einem Fall sollten Sie sich über Ihre Verpflichtungen als Gewerbetreibender informieren.