Die digitale Patientenakte ePA ist da: Was Sie jetzt über Ihre Rechte wissen sollten

ePA: Was Sie jetzt über Ihre Rechte wissen sollten

Entdecken Sie alles über die digitale Patientenakte ePA: Erfahren Sie hier, wie Sie Ihre Gesundheitsdaten verwalten und individuell steuern können

Marco VDM / Getty Images,

Ab dem 15. Januar 2025 sind Ärzte und Ärztinnen laut dem Bundesministerium für Gesundheit dazu verpflichtet, wichtige medizinische Dokumente aus der Behandlung, wie z.B. Arztbriefe und Befundberichte in die digitale Patientenakte (ePA) einzustellen. Sprich, alle Versicherten in Deutschland erhalten ab heute alle gesetzlich eine ePA. Über eine spezielle App können Sie hier Ihre Gesundheitsdaten jederzeit einsehen und verwalten – von Arztbriefen über Röntgenbilder bis hin zu Medikationsplänen. Doch was bedeutet das konkret für Sie? Und welche Rechte haben Sie als Patient*in? Hier erfahren Sie alles, was Sie über die neue digitale Patientenakte wissen sollten.

Ihre Rechte in Bezug auf die digitale Patientenakte ePA

Eines der wichtigsten Merkmale der ePA ist das Recht auf Selbstbestimmung über Ihre Informationen. Sie entscheiden, welche Daten in Ihrer Akte gespeichert werden und wer darauf zugreifen darf. Das Patientendaten-Schutz-Gesetz garantiert, dass Sie allein die Kontrolle über Ihre Daten haben. Ärzte und Ärztinnen sind verpflichtet, Sie über die gespeicherten Informationen zu informieren und Sie auf die Möglichkeit hinzuweisen, bestimmte Daten nicht zu speichern – etwa bei psychischen Erkrankungen oder sexuell übertragbaren Infektionen.

Wenn Sie einen bestimmten Arzt, eine bestimmte Ärztin oder Spezialist*innen konsultieren, können Sie außerdem selbst entscheiden, ob er oder sie vollständigen Zugriff auf Ihre Krankengeschichte erhält oder nur auf ausgewählte Informationen. Über die ePA-App können Sie die Berechtigungen anpassen und bestimmten Ärzt*innen den Zugang verwehren oder zeitlich begrenzen. Diese Flexibilität ermöglicht es Ihnen, genau zu steuern, wer was über Ihre Gesundheit weiß.

So funktioniert die elektronische Patientenakte ePA

Ärzt*innen, Kliniken, Apotheken und Therapeut*innen können über die ePA Dokumente und Informationen zu einem Patienten oder einer Patientin untereinander austauschen. Die Kommunikation erfolgt dabei über die Telematikinfrastruktur, ein sicheres, verschlüsseltes Datennetz. Hier ein kurzer Überblick, wie der Austausch funktioniert:

  • Entlassungsbrief aus der Klinik: Ein Arzt oder eine Ärztin erstellt das Dokument, das automatisch mit dem gesicherten Datennetz der Klinik verbunden wird.

  • Datenverschlüsselung: Der Entlassungsbrief wird verschlüsselt übertragen, um die Sicherheit der Daten zu gewährleisten.

  • Zentraler Server: Die Daten werden auf Servern in Deutschland gespeichert. Ein persönlicher Datenzugangsschlüssel sorgt dabei für den Schutz der Informationen.

  • Zugang für den Hausarzt oder die Hausärztin: Der behandelnde Hausarzt bzw. die Hausärztin kann sich mit dem gesicherten Netzwerk verbinden und die aktualisierte Patientenakte einsehen.

  • Legitimierung: Ärzt*innen erhalten die Berechtigung, Ihre Akte zu lesen, sobald sie Ihre Versichertenkarte einlesen.

  • Kontrolle durch den Patienten oder die Patientin: Über die App können Sie jederzeit nachvollziehen, welche Daten gespeichert und welche Änderungen vorgenommen wurden. Sie haben hier auch die Möglichkeit, Berechtigungen zu entziehen.

Ihre Kontrolle über die digitalen Gesundheitsdaten

Die Zugriffsrechte auf Ihre elektronische Patientenakte können Sie individuell festlegen. Das können Sie selbst entscheiden:

  • ePA komplett ablehnen: Widerspricht ein Versicherter oder eine Versicherte, muss die Krankenkasse die ePA inklusive aller Daten umgehend löschen.

  • Zugang für Ärzt*innen verweigern: Wenn Sie nicht möchten, dass ein bestimmter Arzt oder eine bestimmte Ärztin Ihre Daten einsehen kann, können Sie den Zugriff auf Ihre Akte für ihn oder sie blockieren oder die Berechtigung zeitlich begrenzen (meist für 90 Tage).

  • Dokumente löschen oder verbergen: Wenn Sie bestimmte Informationen nicht für alle Ärzt*innen sichtbar machen möchten, können Sie diese Daten in der App verbergen oder löschen. Ärzt*innen werden nicht darüber informiert, welche Dokumente fehlen oder verborgen sind.

  • Datennutzung für Forschung verweigern: Ab 2026 sollen anonymisierte Daten aus der ePA für medizinische Forschung genutzt werden. Wenn Sie dem widersprechen, können Sie die Nutzung Ihrer Daten für Forschungszwecke ablehnen.

Die Risiken der digitalen Patientenakte

Die ePA bietet zahlreiche Vorteile, doch es gibt auch potenzielle Risiken. Lungenfacharzt Claus Vogelmeier warnt z.B. davor, Informationen vorschnell zu löschen oder zu verbergen. Eine gut gepflegte digitale Akte kann Ärzt*innen dabei helfen, unnötige Untersuchungen zu vermeiden und schneller die richtige Diagnose zu stellen. Wenn jedoch wichtige Daten fehlen, kann dies zu fehlerhaften Behandlungen führen. Daher sollten Sie sich gut überlegen, welche Informationen Sie in Ihrer ePA speichern und welche Sie möglicherweise verstecken möchten. Sprechen Sie im Zweifelsfall mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin, um die besten Entscheidungen für Ihre Gesundheit zu treffen.