Elektronische Patientenakte will nicht jeder: So können Sie aktiv Widerspruch einlegen

Bereits ab Mitte Januar 2025 soll jeder gesetzlich Krankenversicherte in Deutschland automatisch eine elektronische Patientenakte kriegen. Wer dies jedoch nicht möchte, muss aktiv Widerspruch einlegen.

Die ePA (elektronische Patientenakte) ist ein Riesenprojekt im Gesundheitswesen. Der geplante Start ist Anfang 2025, genauer gesagt gehen am 15. Januar 2025 erste Testregionen an den Start.

Die ePA will dafür sorgen, dass die Patientendokumentation digitaler wird. Der Datenaustausch zwischen Hausärzten, Kliniken und Fachärzten soll damit einfacher funktionieren, digitale Akten für Gesundheitsdaten wie Arztbefunde und Laborwerte sollen das neue Normal werden.

Ab Mitte Februar 2025 sollen dann alle gesetzlich Versicherten die E-Akte nutzen können. Die Krankenkassen sind per Gesetz verpflichtet, ihren Versicherten eine ePA zur Verfügung zu stellen.

Wichtig: Wer keine elektronische Patientenakte will, muss explizit widersprechen (Opt-out-Verfahren). Wie das genau geht, muss Ihnen Ihre jeweilige Krankenkasse erklären. Dazu werden Infobriefe verschickt. Nachteile bei der Gesundheitsversorgung darf es für Verweigerer nicht geben. Übrigens erhalten auch Kinder und Jugendliche die ePA automatisch, wenn es keinen Widerspruch gibt.

Alle Infos zur elektronischen Patientenakte

Vor- und Nachteile der elektronischen Patientenakte

Widerspruch gegen ePA
Widerspruch gegen ePA

Rund 73 Millionen Bürger in Deutschland müssen eine Entscheidung treffen, ePA ja oder nein? Wer nichts macht, kriegt die ePA automatisch. Doch es gibt Vor- und Nachteile, die jeder für sich abwägen sollte.

Grundsätzlich ist die eine App für alle gesundheitlichen Belange natürlich ein Vorteil, verschiedene Behandler können darauf zugreifen, was hoffentlich unnötige Doppeluntersuchungen reduziert. Andererseits entstehen so aber auch Risiken für Sicherheit und Datenschutz.

Besonders wichtig: Wer die ePA richtig nutzen will, braucht eine App, um zum Beispiel einzustellen, wer worauf Zugriff hat. Zwar ist die Nutzung grundsätzlich auch ohne App möglich, aber nur umständlich.

Nutzer können gegen die ePA komplett per Widerspruch ablehnen. Es gibt aber auch noch eine zweite Widerspruchsmöglichkeit. Die Gesundheitsdaten sollen pseudonymisiert für die Forschung genutzt werden können. Dem können Sie gesondert widersprechen.

Widerspruch gegen elektronische Patientenakte

App für elektronische Patientenakte
App für elektronische Patientenakte

In vielen Fällen ist der Widerspruch bei den Krankenkassen über Apps oder Online-Portale möglich und es gibt Widerspruchsformulare. Die müssen Mitglieder dann ausfüllen. Manchmal sind das Web-Formulare, es gibt aber auch PDF-Dokumente.

Sie können der ePA jederzeit widersprechen und einen eingelegten Widerspruch auch wieder zurückziehen. Sollte die Krankenkassen schon eine ePA für Sie angelegt haben, wird sie nach dem Widerspruch gelöscht. Wenn Sie sich aber nochmal umentscheiden, legt die Krankenkassen einfach nochmal eine elektronische Patientenakte für Sie an.

Widerspruch der ePA: Online-Generator kümmert sich darum

Widerspruch ePA
Widerspruch ePA

Eine weitere Möglichkeit bietet der Widerspruchs-Generator, mit dem Sie in wenigen Schritten ein schriftliches Dokument im PDF-Format mit allen relevanten Informationen erstellen können.

Zur Verfügung steht dieser für folgende Fälle:

  1. Sie lehnen die elektronische Patientenakte (ePA) insgesamt ab.

  2. Sie widersprechen der Auswertung Ihrer Abrechnungsdaten durch die Krankenkasse, unabhängig von der ePA.

  3. Sie akzeptieren die ePA, möchten jedoch verhindern, dass Abrechnungsdaten der Krankenkasse in Ihre ePA eingestellt werden.

Haben Sie die dafür notwendigen Informationen eingetragen, können Sie den Widerspruch anschließend ausdrucken, unterschreiben und an Ihre Krankenkasse senden. Wer zudem nur den reinen Text für die Erklärung benötigt, kann diesen ebenfalls von der Webseite bekommen.

Im Web: Elektronische Patientenakte - Widerspruch

Elektronische Patientenakte - Widerspruch (PDF)

Ab 2025 wird die elektronische Pflicht für Krankenkassen-Versicherte. Hier finden Sie das kostenlose Formular als PDF, mit dem Sie dem widersprechen können.
CHIP Bewertung: Gut zum Download


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