Gartenrecht: Darf man Haustiere im Garten bestatten?
Haustiere wie Hunde, Katzen, Hamster oder Wellensittiche im Garten zu bestatten, ist gängige Praxis und Tierfreunden meist ein Herzensbedürfnis. Allerdings gelten auch hierfür rechtliche Vorschriften und Gesetze.
Ob man Haustiere im Garten bestatten darf, ist gesetzlich geregelt. Grundsätzlich schreibt der Gesetzgeber vor, dass alle verendeten Haustiere bei sogenannten Tierkörperbeseitigungsanstalten abgegeben werden müssen. Mit dieser Vorschrift soll sichergestellt werden, dass die Gesundheit sowie die Umwelt nicht durch giftige Substanzen gefährdet werden, die auch bei der Verwesung von Tierkörpern entstehen können. Es gibt aber glücklicherweise Ausnahmen: Einzelne Tiere, die nicht an einer meldepflichtigen Krankheit gestorben sind, dürfen Sie auch auf einem geeigneten eigenen Grundstück – wie dem Garten – bestatten.
Darf man Haustiere im Garten bestatten?
Bei der Bestattung von Haustieren auf dem eigenen Grundstück müssen folgende Voraussetzungen eingehalten werden: Das Tier muss mindestens 50 Zentimeter tief begraben werden; das Grundstück darf nicht in einem Wasserschutzgebiet liegen oder in der Nähe öffentlicher Wege; das Tier darf keine meldepflichtige Krankheit gehabt haben. Das Vergraben im öffentlichen Verkehrsraum, zum Beispiel auf fremden Grundstücken, Feldern, Wiesen oder im Wald ist nicht gestattet. Es empfiehlt sich, einen ausreichenden Abstand zum Nachbargrundstück einzuhalten. Liegt der eigene Garten in einem Wasserschutzgebiet, ist das Bestatten von Haustieren auf dem eigenen Grundstück nicht erlaubt. Je nach Bundesland gelten sogar noch strengere Regeln (Ausführungsgesetze).
Erkundigen Sie sich vorab beim zuständigen Veterinäramt, um zu klären, ob in der Gemeinde besondere Vorschriften gelten, das Tier im Garten vergraben werden darf oder möglicherweise eine Genehmigung erforderlich ist. Abhängig von der Größe und der Gesundheit des Tieres kann es sein, dass eine Bestattung im eigenen Garten nicht möglich ist. Bei rechtswidriger Tierkörperbeseitigung kann nämlich ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro verhängt werden.
Bestattung auf dem Tierfriedhof und weitere Alternativen
Wenn man keinen eigenen Garten hat, kann man sein Haustier zu einer Tierkörperbeseitigungsanlage bringen. Da viele Menschen aber stark an ihrem Haustier hängen, möchten sie lieber ein würdiges Begräbnis. Haustiere kann man zum Beispiel auf dem Tierfriedhof oder in Friedwäldern begraben lassen, auch eine Einäscherung ist möglich. Man kann die Urne im Anschluss mit nach Hause nehmen, vergraben oder die Asche verstreuen. Von einer Beseitigung in der Mülltonne ist grundsätzlich abzuraten. Nur sehr kleine Tiere wie Hamster dürfen in die Biotonne gegeben werden. Eine Entsorgung in der Restmülltonne ist dagegen nicht erlaubt.
Darf man die Urnen verstorbener Angehöriger im Garten beisetzen?
Was die Bestattung menschlicher Überreste betrifft, ist der Gesetzgeber wesentlich strenger: Schon seit der Einführung des preußischen allgemeinen Landrechts 1794 gibt es in Deutschland einen sogenannten Friedhofszwang. Inzwischen gelten die Bestattungsgesetze der jeweiligen Bundesländer. Danach ist es den Angehörigen des Verstorbenen nicht gestattet, selbst über den Leichnam oder die Asche eines verstorbenen Familienmitglieds zu verfügen.
Eine Ausnahme ist die Bestattung in einem Friedwald, aber auch hier gelten strenge Regeln: So muss die Urne unbedingt von einem Bestattungsunternehmen transportiert und beigesetzt werden. Eine weitere Ausnahme gilt in Bremen: Dort ist das Beisetzen einer Urne oder das Verstreuen der Asche auf bestimmten Privatgrundstücken und bestimmten Flächen außerhalb von Friedhöfen erlaubt, die aber von der Stadt ausgewiesen werden müssen. Außerdem muss der Verstorbene seinen Wunsch nach einem Beisetzungsort außerhalb des Friedhofs bereits zu Lebzeiten schriftlich verfügt haben. So will der Gesetzgeber sicherstellen, dass die günstigere Beisetzung außerhalb eines Friedhofs nicht auf dem Kostenbewusstsein der Erben beruht.